2.50.1 (ma11p): Interalliierte Militärkontrolle.

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RTF

Interalliierte Militärkontrolle.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtet über die kürzlich eingegangene Note des Generals Nollet und die dieser vorangegangene Entwicklung der Kontrollfrage1. Auf Grund zuverlässiger Nachrichten glaube er, daß große Aussicht bestehe für eine völlige Aufhebung der Rüstungskontrolle, insbesondere eine unverzügliche Beseitigung des Marinekontrollausschusses2. Diese Aktion, welche von England und Italien ausginge bezw. unterstützt würde, sei jedoch auf Grund der gleichen Nachrichten aussichtslos, wenn die jetzige Forderung der Botschafterkonferenz, wie sie in der Note des Generals Nollet zum Ausdruck komme, einer glatten Ablehnung von seiten des Reichs begegne.

1

Nach der Ruhrbesetzung war die Tätigkeit der IMKK in Deutschland weitgehend zum Erliegen gekommen, nachdem die RReg. und die zuständigen dt. Stellen erklärt hatten, daß sie angesichts der erregten Volksstimmung für die Sicherheit der frz. und belg. Kontrolloffiziere nicht garantieren könnten. Mit Note vom 21.11.23 teilte die all. Botschafterkonferenz ihren Beschluß mit, die Militärkontrolle unverzüglich wiederaufzunehmen; die näheren Bedingungen würden der dt. Reg. durch den Vorsitzenden der IMKK übermittelt werden; für den Fall der Obstruktion durch die dt. Behörden behielten sich die all. Regg. das Recht auf Gegenmaßnahmen vor (vgl. Schultheß 1923, S. 420).

In einer Note vom 30.12.23 kündigte daraufhin General Nollet, der Vorsitzende der IMKK, die Durchführung von Kontrollbesuchen für den 10. und 12.1.24 an, und zwar in Rostock, Berlin, Dresden, Stuttgart, München, Paderborn, Breslau und Frankfurt a. M.; die Besuche würden von Offizieren der IMKK in Zivil ausgeführt werden. Am 5.1.24 übersandte MinDir. v. Schubert (AA) die Nollet-Note an den RK mit dem Bemerken, daß eine Information der Presse nicht beabsichtigt sei, „um die Aufmerksamkeit nicht unnötig auf die bevorstehenden Kontrollbesuche hinzulenken“ (R 43 I /416 , Bl. 279 f., 282-284). In einem Bericht vom gleichen Tage an den RK teilte Schubert mit: Besprechungen mit engl. und ital. Diplomaten hätten ergeben, daß die angekündigten Kontrollen nicht bei den Truppen selbst, sondern nur bei Kommandostellen der Reichswehr und der Polizei stattfinden sollen. „Unter diesen Umständen erscheint das Gefahrmoment auf ein Minimum reduziert, so daß Zwischenfälle nach menschlicher Voraussicht nicht eintreten können. Ein Anlaß, die IMKK oder die Botschafterkonferenz um einen weiteren Aufschub der Kontrolle zu bitten, liegt also nicht vor; im übrigen hat gerade die diplomatische Sondierung von heute früh ergeben, daß uns eine weitere Hinauszögerung der Wiederaufnahme der Kontrolle unberechenbaren außenpolitischen Schaden zufügen würde […]“ (R 43 I /416 , Bl. 285).

2

Zur Zurückziehung der Marinekontrollkommission (NIACC) s. die aus den Akten, vornehmlich des AA, gearbeitete Darstellung von Michael Salewski, Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919–1927, München 1966, S. 209 ff.

Eine solche Ablehnung würde aber nicht nur die Aufhebung der Kontrolleinrichtungen unmöglich machen, sondern auch die gegenwärtige günstige Entwicklung der Reparationsfrage auf das Ernsteste gefährden. Er halte es daher[203] für unbedingt erforderlich, daß der Forderung des Generals Nollet entsprochen werde und bitte um eine Entscheidung des Kabinetts, da der Chef der Heeresleitung entgegengesetzter Ansicht sei.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der bayerische Gesandte3 am Vortage namens seiner Regierung formellen Protest erhoben habe gegen die Vornahme irgendwelcher Kontrollhandlungen in Bayern. Zugleich habe allerdings der italienische Botschafter4 bei einer kürzlichen Unterredung sehr eindringlich darauf hingewiesen, daß es im Interesse des Reichs läge, der vorliegenden Forderung der Botschafterkonferenz nicht zu widersprechen.

3

v. Preger.

4

Bosdari.

General v. Seeckt wies darauf hin, daß die Reichsregierung in der Kontrollfrage bereits erheblich über die Verpflichtungen des Versailler Vertrages hinausgegangen sei. Er könne der Annahme, daß ein erneutes Entgegenkommen politische Vorteile zeitigen werde, keinen Glauben entgegenbringen. Das Ziel der Interalliierten Kontrollkommission sei, sich dauernd in Deutschland festzusetzen; dies komme auch in der vorliegenden Note des Generals Nollet zum Ausdruck. Es sei wohl möglich, daß England und auch Italien an der Fortsetzung der Marinekontrolle kein Interesse hätten; in der Frage der Militärkontrolle dagegen stehe das französische Ziel außer Zweifel, und weder England noch Italien würden in der Lage sein, die Franzosen an der Verfolgung dieses Zieles zu hindern. Man habe sich schon zu häufig auf derartige Versprechungen verlassen, um darnach enttäuscht zu werden. Hinzu komme, daß die Armee eine Wiederaufnahme der Kontrolle im gegenwärtigen Zeitpunkt nach allen erlittenen Demütigungen und gegenüber der durch den Versailler Vertrag bestimmten klaren Rechtslage in dem beabsichtigten Sinne schlechterdings nicht ertragen könne.

Er bitte daher zu beschließen, daß die Kontrolle der deutschen Heeres- und Rüstungseinrichtungen nach Maßgabe des Versailler Vertrages beendet sei und daß überdies das Reich nicht in der Lage sei, die exorbitanten Kosten der Kontrolle5 weiter zu tragen.

5

Eine Denkschrift der Heeresfriedenskommission über die IMKK, die der Rkei am 22.5.24 übersandt wird (R 43 I /416 , Bl. 367-401), beziffert die Kosten für die IMKK im Monatsdurchschnitt auf 1,2 Mio GM; dagegen betrage die monatliche Ausgabe für sämtliche Offiziersgehälter der Reichswehr nur 688 500 GM.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß der Standpunkt des Generals v. Seeckt zwar von der Auffassung des Heeres aus durchaus verständlich sei, seine außenpolitischen Folgen jedoch insbesondere gegenüber der bevorstehenden Entwicklung der Reparationsfrage verhängnisvoll erscheinen. Er halte daher eine Entschließung im Sinne des Antrages des Generals von Seeckt nicht für angängig.

Der Reichsarbeitsminister regte an, in der Antwort auf die Note des Generals Nollet den Kontrollhandlungen zwar nicht zu widersprechen, aber in einem Rechtsprotest zum Ausdruck zu bringen, daß nach dem Versailler Vertrage Kontrollhandlungen nicht mehr zulässig seien.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies gegenüber den Ausführungen[204] des Generals v. Seeckt darauf hin, daß die englische und italienische Regierung in der Tat ihren guten Willen in der Kontrollfrage bekundet hätten, insbesondere vor wenigen Wochen, als Frankreich in der Botschafterkonferenz die schwersten Sanktionen gegen Deutschland beantragt habe zur Strafe für den Vorfall in Leipzig6. Er glaube auch aus der gesamten gegenwärtigen außenpolitischen Einstellung in England mit Sicherheit entnehmen zu sollen, daß der englischen Regierung nicht nur an einer Fortsetzung der Militärkontrolle nichts gelegen, sondern daß sie sogar an einer Beseitigung der Kontrolle interessiert sei. Würde jedoch die jetzige Kontrolle abgelehnt, so könne daraus von der franzosenfreundlichen Presse in allen Ländern hergeleitet werden, daß Deutschland triftige Gründe habe, sich einer Kontrolle im gegenwärtigen Augenblick zu entziehen, und dieses Argument sei geeignet, die Deutschland günstigen Absichten in dieser Beziehung zu vereiteln. Er sei der Auffassung, daß das Heer, aller berechtigter Gefühle des nationalen Stolzes ungeachtet, sich der vorliegenden Notwendigkeit fügen müsse; das Schicksal Preußens nach dem Frieden von Tilsit sei in dieser Beziehung sehr viel bitterer gewesen wie das heutige Los des Deutschen Reiches, und dennoch habe damals der Weg zur Befreiung geführt.

6

Am 30. 10. und am 14./15.11.23 waren in Dresden und Leipzig Offiziere der IMKK von der Reichswehr wegen Spionageverdachts festgehalten worden. Diese Zwischenfälle konnten durch eine diplomatische Entschuldigung des AA beigelegt werden.

Er müsse daher dringend bitten, den Antrag des Generals von Seeckt abzulehnen, sei jedoch seinerseits durchaus damit einverstanden, daß in der Antwortnote eine energische Rechtsverwahrung ausgesprochen und das Verlangen gestellt werde, die alliierten Mächte möchten unverzüglich zu der deutschen Rechtsauffassung, daß nach Maßgabe des Versailler Vertrages die deutsche Militärkontrolle aufgehört habe, Stellung nehmen. Je nachdem, wie die Antwort hierauf ausfalle, sei alsdann immer noch die Möglichkeit geboten, den Widerstand in der Kontrollfrage aufzunehmen.

Generalkonsul Moraht ergänzte die Ausführungen des Reichsministers des Auswärtigen und wies darauf hin, daß eine Ablehnung der jetzigen Note des Generals Nollet den Weg zur Beseitigung der Kontrolle völlig versperre.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft regte an, die Anerkennung der angekündigten Kontrollhandlungen von der Entscheidung des Völkerbundes abhängig zu machen. Im übrigen sei auf die Formulierung der Rechtsverwahrung großes Gewicht zu legen.

Der Reichsverkehrsminister stimmte dem Antrage des Reichsministers des Auswärtigen zu; ebenso der Vizekanzler sowie der Staatssekretär Joel, welcher dazu anregte, in der Antwortnote zum Ausdruck zu bringen, daß die deutsche Regierung nur gezwungen den jetzigen Kontrollhandlungen zustimme.

General v. Seeckt erklärte, daß der Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen eine außerordentlich schwere Belastung der Armee darstelle, jedoch unter der Bedingung allenfalls zu ertragen sein würde, daß, entsprechend der Anregung des Reichsarbeitsministers, eine energische Rechtsverwahrung ausgesprochen und unzweideutig zum Ausdruck gebracht werde, daß nach Maßgabe[205] des Versailler Vertrages die Kontrollbefugnis der alliierten Mächte aufgehört habe und keine weiteren Kontrollhandlungen stattfinden dürften. Diese Erklärung müsse veröffentlicht werden und auch durch eine diplomatische Aktion allen beteiligten Regierungen zur Kenntnis gebracht werden. Unter dieser Bedingung sei er bereit, für den zur Durchführung der Kontrollbesuche erforderlichen Befehl die Verantwortung zu übernehmen.

Der Reichsminister des Auswärtigen sagte zu, die Antwortnote dem Wunsche des Generals von Seeckt entsprechend abzufassen und gleichzeitig eine Demarche bei allen beteiligten Regierungen im vorgeschlagenen Sinne zu veranlassen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett dem Vorschlage des Reichsministers des Auswärtigen zustimme mit der Maßgabe, daß die Formulierung der Antwortnote im Einvernehmen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Reichswehrministerium erfolgen solle7.

7

In der dt. Antwortnote vom 9.1.24 wird der IMKK mitgeteilt, die zuständigen dt. Stellen seien angewiesen worden, den Kontrolloffizieren die Durchführung der in der Note der IMKK vom 30.12.23 angekündigten Kontrollbesuche zu ermöglichen. Zugleich erklärt die RReg., „daß ihrer Ansicht nach die Kontrollkommission ihre Aufgabe, soweit diese sie mit militärischen Stellen in persönlichen Kontakt bringt, beendet hat. Diejenigen Aufgaben, welche die Botschafterkonferenz als noch offen betrachtet und an deren Durchführung die Dt. Reg. mitzuwirken durchaus bereit ist, erfordern keine Besuche bei militärischen Stellen. Abgesehen von jenen noch offenen Aufgaben ist alles, was der Teil V des Vertrags von Versailles an Abrüstungsforderungen enthält, längst erfüllt worden. Der durch diese Abrüstung geschaffene Zustand unterliegt nach Art. 213 des VV nicht dauernder Kontrolle, sondern lediglich der Möglichkeit einer etwa aus besonderen Gründen vom Rate des Völkerbunds anzuordnenden Spezialuntersuchung. Wenn die Dt. Reg. gleichwohl für die für den 10. und 12. d. M. in Aussicht genommenen Kontrollbesuche die Voraussetzungen geschaffen hat, so hat sie das getan in der gewissen Erwartung, daß ihre oben dargelegte Rechtsauffassung auch bei der IMKK volle Würdigung finden und daß von weiteren Kontrollbesuchen abgesehen werden wird.“ (Text in R 43 I /416 , Bl. 303. Die Note wird in vollem Wortlaut durch WTB verbreitet, s. etwa DAZ Nr. 21 vom 13. 1.).

In Stuttgart kommt es beim Kontrollbesuch der IMKK zu Zwischenfällen. In einem Bericht vom 14. 1. gibt RKom. Kuenzer die Meldung eines Vertrauensmannes wieder, wonach die Demonstrationen gegen die IMKK in Stuttgart „zu einigen Gewalttätigkeiten“ geführt hätten. „So wurden die dt. Offiziere, die man für Franzosen hielt, tätlich angegriffen und die Fenster des Kraftwagens der Kontrollkommission mit Steinen beworfen. Die Stuttgarter Polizei sah sich gezwungen, ein Panzerauto einzusetzen und auf diese Weise die Demonstration zu zerstreuen. Die Demonstration war von hoher vaterländischer Begeisterung getragen.“ (R 43 I /416 , Bl. 305).

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