2.57.1 (ma11p): 1. Währungsfragen und Preisbildung, insbesondere die Fragen der Inflationsgefahr durch Ausgabe von Notgeld und Schatzanweisungen, der Bankkonditionen, der Auswirkung der Kartellverordnung, der Relation zwischen Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Bedarfsartikel.

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1. Währungsfragen und Preisbildung,
insbesondere die Fragen der Inflationsgefahr durch Ausgabe von Notgeld und Schatzanweisungen, der Bankkonditionen, der Auswirkung der Kartellverordnung, der Relation zwischen Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Bedarfsartikel.

Staatssekretär Schroeder gab Aufschluß über die Ausgabe von Notgeld und Schatzanweisungen der Länder und Kommunen1 und teilte vor allem das Ergebnis der Verhandlungen mit Sachsen mit2. Er war der Meinung, daß wenigstens im Augenblick nicht von einer neuen Inflation durch die Ausgabe von Notgeld und Schatzanweisungen gesprochen werden könne.

1

In einer Aufzeichnung Grävells vom 4. 1. für den RK heißt es: „Die Zeitungen sind voll von Aufsätzen, die auf eine kommende Gefahr für die Währung hinweisen. Diese Gefahr wird in erster Linie in Zusammenhang gebracht mit den Ausgaben von sogenanntem wertbeständigem Notgeld und Schatzanweisungen. Jedes Land, jede Provinz und auch zahlreiche Städte haben jetzt ihr eigenes wertbeständiges Notgeld. Die Länder begeben Schatzanweisungen und bringen diese als Zahlungsmittel in den Verkehr. Die Eisenbahn und ihre einzelnen Direktionsbezirke überschütten den Verkehr mit eigenem Notgeld. Dieses Verfahren macht schon rein äußerlich den Eindruck einer neuen starken Inflation. Grävell regt an, den RFM zu ersuchen, zu diesen Vorgängen im Kabinett Stellung zu nehmen. Der Aufzeichnung Grävells sind Zeitungsartikel beigefügt, die sich mit den neuesten Anleiheoperationen verschiedener Länder (bes. Sachsens und Preußens) beschäftigen (R 43 I /2436 , Bl. 212).

2

Über diese Verhandlungen war in R 43 I nichts zu ermitteln. Nach einem Artikel im Berliner Tageblatt vom 4. 1. („Principiis obsta!“) emittiert Sachsen Rentenmarkschatzanweisungen im Gesamtbetrag von 5 Mio Rentenmark, die Ende 1924 fällig sind und für die der Besitz des sächs. Staates haftet; die einzelnen Anleihestücke lauten auf 5, 10, 20, 50 und 100 Rentenmark, sind also als Zahlungsmittel gedacht (R 43 I /2436 , Bl. 213).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er mit allen Mitteln darauf dringen werde, jeden Versuch einer neuen Inflation zu unterbinden3. Es sei[226] aber nicht zu verkennen, daß selbst in den führenden Finanzköpfen der Länder sich der Gedanke allmählich festsetze, man werde künftig nicht ganz ohne eine neue Inflation durchkommen. Dies sei sehr bedenklich und schließe eine große Gefahr in sich.

3

Der RFM führt in einem Rundschreiben an die Landesregg. vom 10. 1. aus: Einzelne Länder hätten in letzter Zeit Anleihen in Stücken mit geringem Nennbetrag ohne Zinsschein ausgegeben, die nicht als Kapitalanlage, sondern als Zahlungsmittel verwendet würden. Solche kleingestückelten Anleihescheine seien Notgeld im Sinne des Notgeldgesetzes vom 17.7.22 (RGBl. I, S. 693 ) und dürften nur mit Genehmigung des RFM ausgegeben werden. „Bei der Erteilung der Genehmigung von Notgeld habe ich mich bisher in erster Linie von dem Grundsatz leiten lassen, daß die Schaffung von Geldzeichen dem Bedarf des Verkehrs nach Zahlungsmitteln zu dienen hat. Sie kann ihre Rechtfertigung nicht darin finden, daß sie das Kreditbedürfnis des Geldemittenten befriedigt. An diesem Grundsatz muß auch in Zukunft mit aller Entschiedenheit festgehalten werden. Nur dann können die segensreichen Wirkungen, die die Bekämpfung der Inflation bisher gehabt hat, dauernd gesichert bleiben. Würde dagegen die inflationistische Geldschöpfung – und als solche muß auch die Ausgabe kleingestückelter Anleihen gelten – zugelassen, so würden die schweren Opfer, die in den letzten Monaten dem Reich, den Ländern, den Kommunalverbänden und weitesten Kreisen des dt. Volkes im Interesse der Währungsreform auferlegt werden mußten, ohne Nutzen gebracht worden sein.“ Er, der RFM, verkenne nicht die außerordentlichen Geldschwierigkeiten, die den Ländern und Gemeinden vorübergehend entstehen können. Er werde daher in „ganz besonders begründeten Ausnahmefällen“ und „in den allerengsten Grenzen“ die Ausgabe notgeldartiger Anleihen genehmigen (R 43 I /1252 , Bl. 123 f.).

Der Vertreter des Reichsbank-Direktoriums Geheimrat Vocke sprach den dringenden Wunsch aus, in der Frage einer neuen Inflation festzubleiben und jeden Versuch in dieser Richtung mit eiserner Energie zu unterdrücken.

Der Wirtschaftsausschuß war einmütig der Meinung, daß die Verhinderung einer neuen Inflation die vordringlichste Aufgabe der Reichsregierung sein müßte und, falls es nicht gelänge, diese Aufgabe zu lösen, eine Rettung nicht mehr möglich sei.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die Preisverhältnisse auf dem Rohstoff- und dem Fertigfabrikatsmarkt4. In letzter Zeit sei es möglich gewesen, auf allen Gebieten erhebliche Preisherabsetzungen zu erzielen. Es werde möglich sein, den Kohlenpreis Ende dieses Monats weiter herabzusetzen. Voraussetzung einer weiteren Preisreduktion sei allerdings: 1., daß die Eisenbahn zu weiteren Tarifermäßigungen im Laufe der Zeit komme, 2., daß die Banken in ihren Konditionen eine weniger wirtschaftsfeindliche Politik betrieben und 3., daß auf Grund der Kartellverordnung5 die Preispolitik der Kartelle weiter nachdrücklich kontrolliert werde.

4

Zur Entwicklung der Preise s. Statistisches Jahrbuch 1924/25, S. 259 ff. Ausführliche, fortlaufende Berichte des RWiMin. über die Entwicklung der Gesamtwirtschaft finden sich in R 43 I /1149 .

5

VO gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2.11.23 (RGBl. I, S. 1067 ).

Was den letzten Punkt anbelange, so sei es bereits in vielen Fällen möglich gewesen, in erfreulicher Weise durchzugreifen. Allerdings glaube er, daß man in Zukunft nicht ganz ohne die Sprengung einiger Kartelle durchkommen werde. Besonderes Augenmerk werde vom Reichswirtschaftsministerium auf die Verbilligungsmöglichkeit durch zolltechnische Maßnahmen gewendet. Eine große Reihe von Einfuhrverboten sei bereits aufgehoben, weitere Aufhebungen würden folgen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, daß das bisher äußerst ungünstige Verhältnis zwischen landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen und den Preisen für landwirtschaftliche Bedarfsartikel sich in letzter[227] Zeit gebessert habe6. Allerdings ständen zur Zeit die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu niedrig. Bei diesen Preisen werde es der Landwirtschaft nicht möglich sein zu existieren. Die Spanne zwischen Erzeuger- und Kleinhandelspreisen sei zum Teil noch recht hoch. Für Brot erhoffe er eine Preisermäßigung durch die Aufhebung des Nachtbackverbotes. Die teuren Fleischpreise besonders im Kleinhandel, und da besonders die Schweinefleischpreise, seien wohl auf die Vermehrung der Fleischer zurückzuführen bei gleichzeitiger Herabsetzung des Umsatzes. Ob hier eine Änderung erzielt werden könne, stehe dahin. Das Gebaren der Banken bitte auch er scharf zu überwachen. Die große Spanne zwischen Debet- und Kreditzinsen, die jetzt bestehe, sei in keiner Weise gerechtfertigt. In der Frage der Krediterleichterung für die Landwirtschaft hätten gestern Verhandlungen stattgefunden, wobei erzielt worden sei, daß die Rentenbank der Landwirtschaft einen größeren Betrag über die Reichsbank zur Verfügung stellen werde.

6

S. die Monatsberichte des REMin. über den „Stand des Wirtschaftslebens und der Volksernährung“ in R 43 I /1149  und 1273.

Der Staatssekretär Bodenstein machte Mitteilung dahin, daß die Ermäßigung der Transittarife bereits in die Wege geleitet sei, auch die Ermäßigung der horizontalen Staffel sei in Vorbereitung. Wegen der Neugestaltung der Seeausnahmetarife schwebten Verhandlungen. Die Tarife für lebendes Vieh seien schon stark herabgesetzt worden.

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