2.84.14 (ma11p): 14. Außerhalb der Tagesordnung: Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes.

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14. Außerhalb der Tagesordnung: Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte die Anfrage, ob Aussicht bestehe, daß das Ermächtigungsgesetz in seiner Geltungsdauer verlängert werde6. Er habe das von verschiedenen Seiten gehört.

6

Das Ermächtigungsgesetz vom 8.12.23 (RGBl. I, S. 1179 ) ist bis zum 15.2.24 befristet.

Der Reichskanzler hielt es für das beste, auch diese Frage in der am 5. Februar 1924 stattfindenden Kabinettssitzung zu erörtern7.

7

Die nächste Erörterung dieser Frage findet in der Ministerbesprechung vom 6. 2. statt (Dok. Nr. 90, P. 1).

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