1.103.5 (ma12p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Spanischer Handelsvertrag.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Spanischer Handelsvertrag.

Der Vizekanzler hielt es für notwendig, daß über die Frage des spanischen Handelsvertrags in kürzester Zeit nochmals im Kabinett beraten werde.

[1088] Staatssekretär Bracht teilte mit, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bereits schriftlich angekündigt habe, er werde die Frage der Kündigung des spanischen Handelsvertrages demnächst im Kabinett zur Sprache bringen9.

9

In seinem Schreiben vom 2. 10. an die Rkei und sämtliche Reichsressorts führte der REM aus: Falls bei den bevorstehenden dt.-frz. Wirtschaftsverhandlungen die allgemeine gegenseitige Meistbegünstigung vereinbart würde, würden Frankreich für die Einfuhr von Wein die Spanien eingeräumten Zollsätze zustehen. „Diese Zollkonzessionen sind, wie ich bereits bei den Beratungen über das dt.-span. Handelsabkommen ausgeführt habe, für den dt. Weinbau völlig untragbar. Ich muß deshalb das größte Gewicht darauf legen, daß über die Weinzölle mit Frankreich erst dann endgültig verhandelt wird, wenn Gewißheit darüber geschaffen ist, daß das dt.-span. Handelsabkommen gekündigt wird. Ich werde daher […] im Reichskabinett die Kündigung des dt.-span. Handelsabkommens zur Sprache bringen.“ (R 43 I /1117 , Bl. 117). Bei einer Besprechung in der Rkei am 1. 10. hatten die Vertreter des Weinbaus und Weinhandels ihre Beschwerden über das span. Handelsabkommen vorgetragen; der RK hatte eine erneute Prüfung dieser Fragen durch das Kabinett zugesagt (Protokoll in R 43 I /1117 , Bl. 118f).

Die ursprünglich in Aussicht genommene Besprechung der politischen Lage wurde auf Montag [6. 10.] 11½ Uhr festgesetzt10.

10

S. Dok. Nr. 317.

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