1.132.1 (ma12p): 1. Entwurf einer zweiten Änderungsverordnung zur Reichsstimmordnung.

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1. Entwurf einer zweiten Änderungsverordnung zur Reichsstimmordnung.

Ministerialdirektor Dr. Brecht berichtete über die Vorlage1. Zu entscheiden sei die Frage, ob sich die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel bestimmen solle nach der Größe der Partei oder durch das Los. Gegen das erstere Verfahren werde Einspruch erhoben von der Bayerischen Volkspartei, gegen das zweite Verfahren von der Sozialdemokratischen Partei.

1

Entw. des RIMin. vom 25. 10. in R 43 I /999 , S. 565-569.

Minister Severing sprach sich für Preußen für das erste Verfahren aus.

Das Kabinett beschloß, daß die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel durch ihre Größe bestimmt sein solle. Dabei solle für die Größe die bei der letzten Reichstagswahl abgegebene Stimmzahl maßgebend sein2.

2

S. die ÄnderungsVO zur Reichsstimmordnung vom 3.11.24 (RGBl. I, S. 726 ), bes. Art. II.

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