1.22.4 (ma12p): 4. Aufwertung.

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4. Aufwertung.

Der Reichsminister der Finanzen wies auf die dauernde Hausse der Kriegsanleihe hin und hielt es für unbedingt notwendig, daß morgen (27. 6.) eine[748] WTB-Notiz ungefähr in dem Sinne erscheine, daß die Gerüchte über eine sofortige Aufwertung der Kriegsanleihe jeder Grundlage entbehrten.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

Im übrigen hielt der Reichsminister der Finanzen es für das beste, wenn im Reichstag keine Erklärung über die Aufwertung abgegeben werde. Man könne jedoch vielleicht die Parteiführer im Laufe des Tages davon unterrichten, daß die Regierung mit dem Antrage auf Überweisung der Sache an den Ausschuß rechne, und man könne durchblicken lassen, daß eine Abänderung der dritten Steuernotverordnung nicht in Frage komme13. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei könne die Parteiführer in diesem Sinne unterrichten.

13

Dem RT liegt eine Reihe von Anträgen zur Neuregelung der Aufwertung bzw. zur Abänderung oder Aufhebung der 3. SteuerNotVO vor (RT-Drucks. Nr. 26 , 77, 174, 238, 249, 253, 259, 273 in RT-Bd. 382 ). Diese Anträge werden in der RT-Sitzung vom 28. 6. nach längerer Debatte dem neugebildeten Ausschuß für Aufwertungsfragen überwiesen (RT-Bd. 381, S. 454  ff.).

Der Reichskanzler erklärte sich mit dieser Auffassung durchaus einverstanden.

Das Kabinett stimmte sodann diesem Vorschlage zu.

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