1.95.5 (ma12p): 5. Wirtschaftspolitische Verhandlungen mit England und Frankreich.

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5. Wirtschaftspolitische Verhandlungen mit England und Frankreich.

Staatssekretär Trendelenburg: Die deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen würden sich sicherlich sehr schwierig gestalten9. Frankreich[1069] verlange die zollfreie Zulassung einer großen Anzahl elsaß-lothringischer Kontingente. Die Einräumung zollfreier Kontingente gehöre nicht zu den Handelsvertragsgrundsätzen; man werde sie nicht zugestehen können, nur für das Saargebiet werde voraussichtlich eine Ausnahme nötig sein. Wir müßten entscheidendes Gewicht darauf legen, Meistbegünstigung für uns bei Frankreich zu erreichen. Frankreich kenne im System seiner Handelsverträge nur eine listenmäßige Meistbegünstigung. Man müsse den Versuch machen, Frankreich zu einem gemäßigten Zollschutz zu bringen. Von großer Bedeutung bei den Verhandlungen mit Frankreich werde der Wein sein. Die französische Eisenindustrie habe bereits versucht, mit der deutschen in Verbindung zu treten. Es sei u. a. von Frankreich die Frage aufgeworfen worden, was wir von einer deutsch-französisch-belgischen Zollunion dächten. Diese Zollunion sei vorläufig sicherlich nicht ernst zu nehmen. Die verschiedenen Grundlagen der Währung und die noch immer nicht ruhige politische Lage würden einer derartigen Zollunion im Wege stehen. Er habe den deutschen Industrievertretern geraten zu erklären, daß der Gedanke der Zollunion außerordentlich bedeutsam sei und von deutscher Seite aus weiter verfolgt werden würde. Bevor er (Staatssekretär Trendelenburg) nach Paris fahre, wolle er in Düsseldorf mit den Vertretern der deutschen Schwerindustrie noch Rücksprache nehmen. Er würde es außerordentlich begrüßen, wenn zwischen der deutschen und der französischen Schwerindustrie eine Verständigung zustande käme und bitte das Kabinett um eine Ermächtigung zur Fortsetzung seiner Bemühungen um diese Verständigung, naturgemäß im Zusammenhang mit den allgemeinen Verhandlungen. Zur Zeit sei Frankreich uns in der Möglichkeit des Exports überlegen. Dasselbe gelte für Belgien. Er wolle nur kurz erwähnen, daß die Löhne in Frankreich und Belgien geringer seien als in Deutschland, daß ferner der Kurs des Franken in Frankreich und Belgien unter pari liege. Die Lage der Textilindustrie in Frankreich, besonders im Elsaß, werde außerordentliche Schwierigkeiten bei den Verhandlungen bieten. Vorläufig könne er sich noch nicht vorstellen, wie diese Schwierigkeiten ausgeräumt werden müßten. Er halte eine schnelle Wiederaufnahme der Verhandlungen mit England für erforderlich, mache jedoch darauf aufmerksam, daß wir die finanzielle Unterstützung Englands auf keinen Fall entbehren könnten und daß zweckmäßigerweise die Verhandlungen mit Frankreich und mit England gleichzeitig vor sich gingen.

9

Bereits auf der Londoner Konferenz hatten Vorgespräche über die künftige Gestaltung der dt.-frz. Handelsbeziehungen stattgefunden (s. Anhang, Dok. Nr. 3). Am 16. 8., dem letzten Tage der Konferenz, hatten Luther und Clémentel vereinbart, daß die Verhandlungen über einen dt.-frz. Handelsvertrag am 1. 10. in Paris aufgenommen werden sollen (Aufzeichnung Luthers vom 30. 8. in R 43 I /64 , Bl. 143-147). Zum Leiter der dt. Delegation ist StS Trendelenburg bestimmt. Der Delegation sollen neben Beamten der beteiligten Ressorts auch Vertreter der Industrie und Landwirtschaft angehören.

Ministerialdirektor von Stockhammern: Er habe vor kurzem auf der englischen Botschaft einen vertraulichen Entwurf erhalten, der die Basis eines Handelsvertrages bilden solle10. Er habe der Botschaft erklärt, daß im Prinzip[1070] dieser Entwurf eine Grundlage für einen Handelsvertrag bilden könne. Im ganzen habe er drei Besprechungen auf der Botschaft gehabt. Er habe ausdrücklich darauf hingewiesen, daß vor Abschluß eines Handelsvertrages eine Verständigung über die Recovery-Abgabe11 unbedingt erforderlich sei. Lord D’Abernon habe von uns eine Bindung dahingehend verlangt, daß unser Zollsystem nicht prohibitiv sein dürfte. Er habe die einzelnen Artikel des englischen Entwurfs mit den Engländern durchgesprochen. Die Engländer seien durchaus zum Entgegenkommen bereit. Heute (25. 9., 4 Uhr nachmittags) habe er die Verhandlungen fortgesetzt. Sein Eindruck gehe dahin, daß die englische Regierung ein Interesse daran habe, zu einer Einigung zu kommen. Er empfehle, nicht zum Ausdruck zu bringen, daß uns besonders viel an dem Zustandekommen eines Vertrages mit England liege. Er nehme an, daß Deutschland bald eine Einladung von der englischen Regierung erhalten werde, nach England zur Führung von Handelsvertragsverhandlungen zu kommen.

10

Dieser Entwurf war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Zu den dt.-engl. Handelsvertragsverhandlungen vgl. D’Abernon, Ein Botschafter der Zeitenwende. Memoiren, Bd. 3, S. 123, 127 ff., 133 ff., 138 ff.

11

Gemeint ist die 26%ige Reparationsabgabe, die England von der dt. Ausfuhr auf Grund des German Reparation Recovery Act erhob (s. Anm. 6). Die RReg. wünschte die Beseitigung der Abgabe (Vorgänge hierzu in R 2 /2381 ).

Staatssekretär Trendelenburg führte aus, daß für die Handelsvertragsverhandlungen mit Frankreich nur allgemeine Richtlinien vom Kabinett gegeben werden könnten, und zwar nur für den Beginn der Verhandlungen.

Ministerialdirektor Hoffmann wies darauf hin, daß der Standpunkt des Kabinetts in der Frage der Einführung des elsaß-lothringischen Weines zur Zeit dahin gehe, daß Konzessionen hier nicht gemacht werden dürften.

Staatssekretär Trendelenburg erklärte, daß die deutsche Delegation in allen wichtigen Fragen nur im Benehmen mit der Reichsregierung sich binden würde.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett mit dem bisherigen Gange der Verhandlungen einverstanden sei12.

12

S. des weiteren den Bericht Trendelenburgs über den Stand der dt.-frz. Handelsvertragsverhandlungen in der Kabinettssitzung vom 31. 10. (Dok. Nr. 347, P. 1).

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