1.77 (ma12p): Nr. 290 Kundgebung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. 29. August 1924

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Nr. 290
Kundgebung der Reichsregierung zur Kriegsschuldfrage. 29. August 19241

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Gemäß Kabinettsbeschluß vom 28. 8. sollte eine Erklärung der RReg. zur Kriegsschuldfrage in der RT-Sitzung vom 29. 8. anläßlich der Annahme der Dawes-Gesetze abgegeben werden (s. Dok. Nr. 289, P. 1). Die Verlesung im RT unterbleibt jedoch, stattdessen wird die Erklärung in Form einer amtlichen Kundgebung am 29. 8. durch WTB verbreitet; sie erscheint am 30. 8. in der Tagespresse.

Der Abdruck folgt der für die WTB-Veröffentlichung bestimmten endgültigen Fassung. Daneben findet sich in R 43 I /808 , Bl. 75f ein Entwurf mit hschr. Ergänzungen und Korrekturen. Die Kundgebung ist nach einer Veröffentlichung in „Die Kriegsschuldfrage“ abgedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1265.

R 43 I /808 , Bl. 73f Abschrift

Aus Anlaß der Verabschiedung der Gesetze über die Londoner Vereinbarungen erläßt der Reichskanzler namens der Reichsregierung folgende Kundgebung:

Der Reichstag hat mit den heute gefaßten Beschlüssen sein Siegel unter die Londoner Vereinbarungen gesetzt. Damit ist eine Entscheidung getroffen, die für das Schicksal des deutschen Volkes auf Jahre hinaus von maßgebender Bedeutung sein wird. Der Reichsregierung ist es ein Bedürfnis, allen Mitgliedern des Reichstags, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben, ihren Dank auszusprechen. Alle Beteiligten haben schwere Bedenken überwinden und vielfach sogar persönliche Überzeugungen zurückstellen müssen, um zur Annahme der Londoner Vereinbarungen zu gelangen. So schwer der Entschluß auch jedem Einzelnen geworden sein mag, so mußte er doch gefaßt werden, wenn unserem Vaterlande der Weg in eine bessere Zukunft eröffnet werden sollte.

Die Reichsregierung kann und will aber diesen bedeutsamen Augenblick, in dem sie in Durchführung des Versailler Vertrages schwere Verpflichtungen auf sich nimmt, nicht vorübergehen lassen, ohne in der Kriegsschuldfrage, die seit 1919 mit schwerem Drucke auf der Seele des deutschen Volkes lastet, klar und unzweideutig ihren Standpunkt darzulegen.

Die uns durch den Versailler Vertrag unter dem Druck übermächtiger Gewalt auferlegte Feststellung, daß Deutschland den Weltkrieg durch seinen Angriff entfesselt habe, widerspricht den Tatsachen der Geschichte. Die Reichsregierung erklärt daher, daß sie diese Festlegung nicht anerkennt. Es ist eine gerechte Forderung des deutschen Volkes, von der Bürde dieser falschen Anklage befreit zu werden. Solange das nicht geschehen ist und solange ein Mitglied der Völkergemeinschaft zum Verbrecher an der Menschheit gestempelt[1007] wird, kann die wahre Verständigung und Versöhnung zwischen den Völkern nicht vollendet werden.

Die Reichsregierung wird Anlaß nehmen, diese Erklärung den fremden Regierungen zur Kenntnis zu bringen.

Berlin, den 29. August 1924

Der Reichskanzler

gez. Marx

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