2.114.2 (ma31p): 2. Nachtragsetat.

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2. Nachtragsetat.

Der Reichsverkehrsminister berichtete, daß bisher über die Bewilligung der Planstellen keine Einigung erzielt sei3. Das Zentrum sei dagegen; die Demokraten[320] würden dafür stimmen. Das Zentrum würde im ordentlichen Etat die Stellen mit Wirkung vom 1. Januar 1927 bewilligen.

3

Bei der Beratung des Nachtragsetats für 1926 hatten sich die Vertreter des Zentrums, der DDP, der SPD und der DNVP gegen eine Vermehrung der Planstellen im RVMin. ausgesprochen; vgl. Dok. Nr. 113.

Der Reichskanzler wird über die Zurückziehung der Personalanforderungen im 1. und 2. Nachtragsetat am 12. November 1926 nachmittags mit den Regierungsparteien verhandeln. Wenn im ordentlichen Etat 1927 die Stellen mit Wirkung vom 1. Januar 1927 bewilligt werden, dann soll erwogen werden, diese Anforderungen in dem Nachtragsetat zurückzuziehen unter der Voraussetzung, daß die Regierungsparteien auf die Etatisierung des Sparkommissars verzichten4.

4

Am 25.11.26 teilte der StSRkei dem RFM mit: Der RK habe sich namens der RReg. am 12. 11. den Regierungsparteien gegenüber bereit erklärt, die Personalanforderungen des Nachtragsetats 1926 zurückzuziehen. Die Regierungsparteien hätten ihrerseits erklärt, daß sie die Etatisierung des Sparkommissars im Nachtragshaushalt 1926 nicht fordern würden. Der RK bitte daher, die fraglichen Stellenanforderungen im Nachtragsetat beim Haushalt des RVMin. und des RArbMin. formell zurückzuziehen (R 43 I /877 , Bl. 382).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte hierzu, daß der Sparausschuß5 diese Etatisierung betreibe und auch ohne die Regierungsparteien beschließen werde.

5

Unterausschuß des Haushaltsausschusses des RT.

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