2.124.1 (ma31p): 1. Deutsche Kohlenversorgung.

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1. Deutsche Kohlenversorgung1.

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Diese Kabinettsberatung über die Kohlenversorgung war auf Wunsch des RWiM angesetzt worden (RWiM an StSRkei, 20.11.26, R 43 I /2187 , Bl. 286). Zur Entwicklung der Kohlenproduktion und der Kohlenwirtschaft siehe die Berichte des RKom. für die Kohlenverteilung in R 43 I /2187  sowie die Berichte der pr. Oberbergämter in R 43 I /2175 .

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete nach einleitenden Worten des Reichswirtschaftsministers der Reichskommissar für die Kohlenverteilung [Stutz] über den gegenwärtigen Stand und die zu erwartende Entwicklung der deutschen Kohlenversorgung. Infolge des Arbeitskampfes im englischen Steinkohlenbergbau und infolge seiner unerwartet langen Dauer sind starke Rückwirkungen auf die deutsche Kohlenwirtschaft entstanden, insbesondere droht in Ost- und Süddeutschland sowie an der Wasserkante ein ernstlicher Notstand. Die deutsche Kohlenproduktion ist zweifellos stärkere Exportverpflichtungen eingegangen, als sie nach dem gegenwärtigen Förderstand erfüllen kann2. Da die Haldenbestände inzwischen erschöpft sind und der englische Streik noch nicht abgeschlossen ist, hat sich die Lage für die deutsche Versorgung in den letzten Tagen so zugespitzt, daß der Reichskommissar einschneidende[360] Maßnahmen ins Auge fassen muß, die sich insbesondere gegenüber dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat auszuwirken haben.

2

Seit dem Beginn des engl. Bergarbeiterstreiks im Mai 1926 war die dt. Kohlenausfuhr sprunghaft angestiegen, während die Kohleneinfuhr beträchtlich abgenommen hatte. Vgl. den Bericht des RKom. für die Kohlenverteilung vom 6.11.26 (R 43 I /2187 , Bl. 288–296).

Das Kabinett war darin einig, daß aus wirtschaftspolitischen Gründen eine Drosselung der Exporttätigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden sei.

Der Reichskommissar glaubte auch, der Notlage schon Herr werden zu können, wenn er ermächtigt werde, dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat zur Erreichung von Mehrbelieferung der notleidenden Gebiete Beschränkungen im Landabsatz aufzuerlegen, und wenn er ferner die Bezugsmengen der Hüttenwerke einschränke und der Industrie eine über 3 Wochen hinausgehende Bevorratung sperre. Um die für die Versorgung des Inlandes notwendigen Mehrmengen von rund 400 000 t freizumachen, würde dann eine verhältnismäßig geringfügige Drosselung der Ausfuhr genügen3. Schließlich wünschte er auch die Bevorratung der Reichsbahn solange einschränken zu dürfen, als sie mit ihren Vorräten nicht unter 14 Tage Vorrat herabsinke.

3

Der letzte Satz ist auf Antrag des RWiM vom 1. 12. nachträglich in das Protokoll eingefügt (R 43 I /1416 , Bl. 360).

Das Kabinett war mit diesen Vorschlägen des Reichskommissars einverstanden4.

4

Am 1.12.26 vermerkte MinR Feßler: Nach Mitteilung des RWiMin. „sind die vom Reichskohlenkommissar vorgeschlagenen Maßnahmen inzwischen durchgeführt. Westfalen hat dem Inland eine zusätzliche Menge von 400 000 t, das Aachener Revier von 16 000 t vom 1.– 15. 12. zur Verfügung zu stellen. Durch den Abbruch des englischen Kohlenstreiks wird sich die Lage voraussichtlich rasch bessern, zumal die Angstkäufe nachlassen werden.“ (R 43 I /2187 , Bl. 297). Und am 3.1.27 notierte Feßler: Nach Mitteilung des RWiMin. „ist nicht weiter über Kohlenmangel geklagt worden. Die Beendigung des englischen Kohlenstreiks hat den Weltmarkt entspannt.“ (R 43 I /2187 , Bl. 302).

Der Reichskanzler bemerkte, daß vor einer ins Gewicht fallenden Drosselung der Kohlenausfuhr dem Kabinett nochmals Gelegenheit zur Stellung gegeben werden müsse.

Der Reichsverkehrsminister machte Vorbehalte wegen der ins Auge gefaßten Beschränkung der Kohlenversorgung der Reichsbahn.

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