2.128.3 (ma31p): 3. Lage des Stettiner „Vulkan“.

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3. Lage des Stettiner „Vulkan“.

 

Der Reichsverkehrsminister trägt über die Lage des Vulkan-Werkes vor7. Er bittet zu Einzelheiten dem Ministerialdirigent Koenigs vom Verkehrsministerium das Wort zu geben.

7

In einem Schreiben an den StSRkei vom 26.11.26 teilte der RVM mit: Die auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 4.4.25 (siehe Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 66, P. 1) durchgeführte Kreditaktion zur Sanierung der Vulkanwerft in Stettin habe nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Bisher seien vom Reich und Preußen über die Reichskreditgesellschaft und die Pr. Staatsbank insgesamt 10,31 Mio Kredite gezahlt worden. Während sich die Hamburger Niederlassung der Vulkan-AG ohne staatliche Hilfe halten könne, habe das Stettiner Werk, das durch die Kredite gestützt werden sollte, keine nennenswerte Beschäftigung und liege nahezu still. Der Aufsichtsrat schlage nun vor, die Hamburger Niederlassung zu veräußern. Als Käufer komme ein im Entstehen begriffener Nordseewerfttrust in Frage, der als Kaufpreis Aktien im Nennwert von 3,3 Mio RM anbiete. Zur Konsolidierung des Stettiner Werks wünsche der Aufsichtsrat außerdem die Niederschlagung der rückständigen Steuern sowie eine zinslose Verlängerung der Reichs- und Staatskredite auf 5 Jahre. Falls die RReg. und die PrStReg. nicht bis zum 27.11.26 ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen erklärten, sei die Liquidation der Vulkan-AG nicht zu vermeiden (R 43 I /2146 , Bl. 349–351).

 

Ministerialdirigent Koenigs teilt mit, daß die Berliner Handelsgesellschaft und das Bankhaus S. Bleichröder in Berlin, welche gemeinsam mit der Reichsregierung und der Preußischen Staatsregierung im Frühjahr 1925 die Stützungsaktion für die Vulkanwerke Hamburg und Stettin A.G. eingeleitet hätten, an das Reich und Preußen mit dem Antrage herangetreten seien, in den Verkauf der Hamburger Niederlassung der Gesellschaft zu willigen und das Hamburger Werk aus der Haftung für die Reichs- und Staatskredite zu entlassen. Die Hamburger Niederlassung solle an einen unter Führung der Schröder-Bank in Bremen stehenden Nordseewerfttrust übergehen, der die A.G. Weser in Bremen, die Werft von Tecklenborg in Wesermünde und möglicherweise auch den Bremer Vulkan in Vegesack und die Deutsche Werft in Hamburg-Finkenwerder umfassen werde und dessen Bildung der auch von der Reichsregierung wiederholt betonten Notwendigkeit einer Zusammenfassung der Seeschiffswerften entgegenkomme. Die Banken hätten weiter darum gebeten, daß sich das Reich und Preußen bereit erklären möchten, die von ihnen gegebenen Kredite von 10 310 000 M auf 5 Jahre fest zuzusagen und für diesen Zeitraum von Zinsen frei zu lassen, weil sonst eine Gesundung des Stettiner Werkes der Gesellschaft kaum möglich erscheine. Dem ersten Antrag empfehle er stattzugeben und dem Verkauf des Hamburger Werkes zuzustimmen, da der Kaufpreis angemessen sein dürfte und voll in die Kasse der Vulkanwerke A.G. fließe, der Kaufpreis somit als Pfandobjekt für die Reichs- und Staatskredite an[373] die Stelle des Werkes selber trete; den zweiten Antrag könne er nicht befürworten, denn er könne nicht vorschlagen, wegen einer Verlängerung der am 30. Juni 1927 ablaufenden Reichs- und Staatskredite eine Erklärung abzugeben oder gar einen Zinserlaß zu bewilligen, nachdem die Banken ihre am Tage vorher abgegebene Zusage, daß sie den Vulkanwerken die von ihnen eingeräumten Kredite ebenfalls auf 5 Jahre fest und zinsfrei belassen wollten, heute zurückgezogen hätten.

Der Reichsverkehrsminister hält einen Verkauf des Hamburger Werkes im wirtschaftlichen Interesse für zweckmäßig, da dann einerseits eine Vertrustung der Nordseewerften angebahnt wäre, was leicht dazu führen könne, daß auch die Ostseewerften ihre Konkurrenzbestrebungen aufgäben und sich ebenfalls zu einem Trust zusammenfänden.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte Bedenken, die Hamburger Niederlassung zu verkaufen und aus der Schuldhaft der Reichs- und Staatskredite zu entlassen. Da die Banken der Auffassung seien, daß ohne Konsolidierung der Reichs- und Staatskredite das Stettiner Werk nicht zu halten sei, eine Erklärung in dieser Richtung nach dem Vorschlage des Reichsverkehrsministers aber nicht abgegeben werden solle, habe das Reich keinen Anlaß, dem Verkauf der Hamburger Niederlassung zuzustimmen und tue besser, der Liquidation des Gesamtunternehmens seinen Lauf zu lassen.

Der Reichswehrminister nahm zu dem Vorschlage des Reichsverkehrsministers Stellung. Er hatte keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen Verkauf des Hamburger Werkes.

Der Reichsminister der Finanzen bemerkte, daß er zunächst keinen Grund habe, Anträgen auf Verlängerung der Kredite oder auf Zinsfreiheit nachzukommen.

Dem Verkauf des Hamburger Werkes stimme er zu.

Das Kabinett beschloß sodann: Dem Verkauf der Hamburger Niederlassung der Vulkanwerke wird zugestimmt. Eine weitere Erklärung der Reichsregierung wird nicht abgegeben.

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