2.145.1 (ma31p): Beamtenzulagen.

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Beamtenzulagen.

Der Reichskanzler knüpfte an die Beratung desselben Gegenstandes in der Sitzung des Reichskabinetts vom 8. Dezember an und teilte mit, daß die[424] Zentrumsfraktion inzwischen zur Regierungsvorlage formell Stellung genommen habe1. Der Fraktionsbeschluß laute dahin, daß die Fraktion der Regierungsvorlage nunmehr beitrete, allerdings mit der Beschränkung der Unterstützungsaktion auf die Beamten der Besoldungsgruppe I bis XII, mit der sich ja auch die übrigen Regierungsparteien abgefunden hätten. Das Zentrum gebe seine Zustimmung jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Reichsregierung einen Betrag von 25 Millionen Reichsmark zur Verfügung stelle zwecks Verteilung als einmalige Weihnachtsbeihilfe an

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Am gleichen Tage hatte um 12.30 Uhr eine Besprechung zwischen RK Marx, RFM Reinhold, RArbM Brauns und Vertretern der Regierungsparteien stattgefunden. Dabei erläuterte der RK die von der RReg. beschlossene Weihnachtsbeihilfe zugunsten der Reichsbeamten (siehe Dok. Nr. 141, P. 1). Abg. v. Guérard erklärte, daß die Zentrumsfraktion ohne weiteres für eine Weihnachtsbeihilfe für die Beamten der Besoldungsgruppen I bis VI eintreten würde. Zu einer Einbeziehung der Besoldungsgruppen VII bis einschließlich XII „sei die Fraktion jedoch voraussichtlich nur dann bereit, wenn von seiten der Reichsregierung einmalige Weihnachtsbeihilfen für folgende Personenkreise in Aussicht gestellt werden: a) für die Erwerbslosen eine Beihilfe in Höhe der Hälfte einer Wochenunterstützung (Gesamtaufwand 5,15 Millionen), b) für die Invalidenrentner die Verdoppelung der monatlichen Reichszuschüsse im Betrage von 6 bzw. 3 Mark (Gesamtaufwand 10–11 Millionen), c) für die Kleinrentner eine Beihilfe in Höhe von ¼ der Monatsunterstützung (Gesamtaufwand 2,8 Millionen).“ Die Vertreter der DVP, der DDP und der BVP sprachen sich dagegen für die Vorlage der RReg. aus. Über die weitergehenden Vorschläge der Zentrumsfraktion wurde keine Einigung erzielt. Die Vertreter der DVP, der DDP und der BVP erklärten, „daß sie den Wünschen des Zentrums insoweit entgegenkommen könnten, daß sie die Unterstützungsaktion bei der Besoldungsgruppe XII abschließen wollten. Sie baten daher, aus grundsätzlichen Erwägungen von einer Verquickung der Unterstützungsaktion für die Beamten mit der Unterstützungsaktion für irgendwelche anderen notleidenden Bevölkerungskreise, insbesondere auch für die drei vom Zentrum vorgeschlagenen Gruppen, abzusehen.“ (Protokoll in R 43 I /1020 , Bl. 310–311). Daraufhin fand um 14 Uhr eine Sitzung der Zentrumsfraktion statt, in der die Fraktion eine Entschließung zur Frage der Weihnachtsbeihilfen annahm (Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 87). Diese Entschließung wurde vom RK in der obigen Kabinettssitzung mitgeteilt.

a) die Erwerbslosen,

b) die Sozialrentner,

c) die Kleinrentner.

Staatssekretär Popitz erklärte, daß Reichsminister Reinhold erkrankt sei, daß er aber von dem Beschluß des Zentrums Kenntnis erlangt und ihn beauftragt habe, folgendes zu erklären:

Der Reichsminister der Finanzen halte nach wie vor eine Verquickung der Unterstützungsaktion für die Beamten mit Notstandsmaßnahmen für andere notleidende Bevölkerungsgruppen nicht für angängig. Unter der Voraussetzung, daß die beiden in Frage kommenden Aktionen streng getrennt voneinander gehalten würden, sei er bereit, einen Betrag von 20 Millionen RM für eine einmalige Unterstützungsaktion notleidender Kreise bereitzustellen. Von den vom Zentrum vorgeschlagenen Gruppen müsse eine Gruppe ausscheiden. Er halte es für das richtigste, die Erwerbslosen nicht zu bedenken, für die im Vorschlage des Zentrums ein Betrag von 5 Millionen RM vorgesehen sei.

Gegen die Ausschließung der Erwerbslosen wurden von anderer Seite Bedenken geltend gemacht, da man damit gegenüber den Parteien nicht durchkommen werde. Die Mehrheit der Minister glaubte an einer Erfüllung des Wunsches des Zentrums in voller Höhe nicht vorbeikommen zu können.

[425] Staatssekretär Popitz erklärte demgegenüber, daß er nicht ermächtigt sei, einen höheren Betrag als 20 Millionen Reichsmark in Aussicht zu stellen, daß die Entscheidung über die Höhe der aufzuwendenden Mittel aber eine vorwiegend politische sei und daß sich das Reichsfinanzministerium daher der Mehrheit des Kabinetts fügen müsse.

Nur der Reichswirtschaftsminister trat für eine Beschränkung der Mittel auf 20 Millionen Reichsmark ein.

Das Kabinett war sich darüber einig, daß eine Verquickung dieser 25 Millionen-Aktion mit der Beamtenbeihilfe nicht angängig sei. Die Verteilung des Betrages müsse auf Grund einer besonderen Kabinettsentschließung erfolgen. Man dachte sich die Weiterentwicklung der Dinge so, daß der Betrag von 25 Millionen Mark in dem im Haushaltsausschuß noch nicht beratenen Nachtragsetat des Reichsarbeitsministeriums für 1926 eingesetzt werden soll, und zwar auf Grund eines von der Regierung ausgearbeiteten und von den Regierungsparteien unterzeichneten Antrages.

Es wurde beschlossen, über diesen Weg zunächst mit den Regierungsparteien zu verhandeln2.

2

In einer anschließenden Besprechung mit den Regierungsparteien um 19 Uhr teilte der RK den Beschluß des Kabinetts mit, entsprechend der Forderung der Zentrumsfraktion einen Betrag von 25 Mio RM für eine einmalige Beihilfe an Erwerbslose, Invalidenrentner und Kleinrentner bereitzustellen. Der Betrag solle im Nachtragshaushalt 1926 des RArbMin. auf Grund eines von der RReg. formulierten und von den Regierungsparteien zu unterzeichnenden Antrags eingesetzt werden. Diese Unterstützungsaktion dürfe mit der Weihnachtsbeihilfe an die Beamten nicht verquickt werden. Die Regierungsparteien erklärten sich mit diesem Vorschlag einverstanden (Protokoll in R 43 I /2568 , Bl. 152–153).

Daraufhin brachten die Regierungsparteien im Haushaltsausschuß des RT zwei getrennte Anträge ein: 1) einen vom RArbMin. entworfenen Antrag auf Bewilligung von 25 Mio RM für eine einmalige Beihilfe an Erwerbslose, Invaliden- und Kleinrentner, 2) einen vom RFMin. formulierten Antrag auf Gewährung einer Weihnachtszuwendung an Beamte, Pensionäre, Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Die SPD beantragte, die Weihnachtszuwendung für die Reichsbeamten auch auf die Reichsarbeiter auszudehnen. Diese Anträge wurden vom Haushaltsausschuß am 10. bzw. 11. 12. angenommen (Drucksachen in R 43 I /2568 , Bl. 155–156) und dem RT zugeleitet (RT-Bd. 412 , Drucks. Nr. 2820 , 2840). Der RT stimmte den Anträgen anläßlich der Beratung des Nachtragshaushalts für 1926 in der Plenarsitzung vom 13. bzw. 14.12.1926 zu (RT-Bd. 391, S. 8514  ff., 8564 ff.).

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