2.178.2 (ma31p): 2. Stützungsaktion für die Ufa (außerhalb der Tagesordnung).

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

2. Stützungsaktion für die Ufa (außerhalb der Tagesordnung).

Auf Vortrag des Reichswirtschaftsministers beschloß das Reichskabinett, den Reichswirtschaftsminister grundsätzlich zu ermächtigen, in Verhandlungen über einen Kredit zu treten, der geeignet sei zu verhindern, daß die Filmindustrie völlig in amerikanische Hände übergehe. Über die Höhe des fraglichen Kredites solle auf Grund einer vom Reichswirtschaftsministerium demnächst einzubringenden Kabinettsvorlage nochmals im Reichskabinett verhandelt werden4.

4

In einer Aufzeichnung MinR Feßlers vom 12.2.27 heißt es: Das RWiMin. habe in einer Denkschrift die Notwendigkeit einer Stützungsaktion der RReg. zugunsten der dt. Filmindustrie begründet, die „durch die übermächtige amerikanische Konkurrenz bedroht“ sei. Zur Eindämmung des amerik. Einflusses und zur Erleichterung der schwierigen wirtschaftlichen Lage der dt. Filmproduktion seien folgende Maßnahmen geplant: 1. Senkung der Lustbarkeitssteuer, 2. Ausfuhrförderung, 3. Reichsgarantie für die Ufa zur Sicherung von Betriebskapital. Die Ufa habe 1926 ein amerik. Darlehen aufgenommen und sich der geldgebenden amerik. Filmindustrie gegenüber zu gemeinsamer Filmproduktion und zum Vertrieb amerik. Filme verpflichten müssen. Die Deutsche Bank, der die Mehrheit der Ufa-Aktien gehöre, habe der Ufa bereits einen Bankkredit von 32 Mio RM gegeben und solle ihr ein weiteres langfristiges Darlehen von 10 Mio RM gewähren. Das Reich solle der Deutschen Bank gegenüber eine Kreditgarantie übernehmen und dafür einen maßgebenden Einfluß auf die Geschäftsführung der Ufa, eine Vertretung im Aufsichtsrat sowie materielle Sicherheiten erhalten. Im RFMin. beständen gegen diesen Plan schwere Bedenken (R 43 I /656 , Bl. 106–108). Am 22. 3. vermerkte Feßler, daß das RWiMin. über den Kreditantrag der Ufa erst entscheiden werde, wenn die Filmgesellschaft weitere Unterlagen über ihre Vermögensverhältnisse beigebracht habe. Schließlich notierte Feßler am 25. 4. bzw. 31.5.27: Nach dem Verkauf der Ufa (an den Hugenberg-Konzern) komme eine Unterstützung der Ufa durch das Reich nicht mehr in Betracht. Auch die Frage einer Gewährung von Ausfuhrkrediten an die Filmindustrie wolle das RWiMin. vorläufig nicht weiterverfolgen (R 43 I /656 , Bl. 108–109).

Extras (Fußzeile):