2.20.2 (ma31p): 2. Brief des Reichspräsidenten an Staatsminister a. D. von Loebell.

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Text

RTF

2. Brief des Reichspräsidenten an Staatsminister a. D. von Loebell2.

2

Vgl. Dok. Nr. 19, P. 2.

Das Kabinett billigte den anliegenden Entwurf3 einer Rede des Herrn Reichskanzlers4.

3

R 43 I /1413 , Bl. 142.

4

Gemäß anliegendem Entwurf erklärte RK Marx in der RT-Sitzung vom 10. 6. zum Brief des RPräs. an Loebell: Aus Art. 50 der RV gehe hervor, daß nur bei Anordnungen und Verfügungen des RPräs. die Gegenzeichnung erforderlich sei, nicht dagegen bei persönlichen Meinungsäußerungen. Der fragliche Brief des RPräs. habe demnach keiner Gegenzeichnung bedurft. Im übrigen würden die Richtlinien der Politik vom RK bestimmt, der dafür dem RT gegenüber die Verantwortung trage. Die RReg. habe aber wiederholt eine entschädigungslose Enteignung der Fürsten, wie sie in dem zum Volksentscheid gestellten GesEntw. verlangt werde, als unvereinbar mit rechtsstaatlichen Grundsätzen bezeichnet. „Der Inhalt des Briefes des Reichspräsidenten, der die gleiche Auffassung zum Ausdruck bringt und ausdrücklich auf die Stellungnahme der Reichsregierung Bezug nimmt, steht danach in sachlichem Einklang mit der von mir verfolgten Politik.“ (RT-Bd. 390, S. 7425  f.).

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