2.215.8 (ma31p): 9. Mitteilungen des Reichsministers des Auswärtigen über die deutsch-polnischen Handelsvertrags- und Niederlassungsverhandlungen.

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9. Mitteilungen des Reichsministers des Auswärtigen über die deutsch-polnischen Handelsvertrags- und Niederlassungsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß die Polnische Regierung nach dem letzten Bericht der Deutschen Gesandtschaft in Warschau die grundsätzliche Ansicht der Deutschen Regierung über die Frage der Kohlen- und Schweineeinfuhr hören wolle, ehe sie sich endgültig in der Frage des Niederlassungsrechts binde. Die Verhandlungen über die Frage des Niederlassungsrechtes sollten jedoch streng getrennt bleiben von den Handelsvertragsverhandlungen und zunächst diplomatische Verhandlungen nur über die Niederlassungsfragen geführt werden1. Er habe keine Bedenken dagegen, dem polnischen Wunsch zu entsprechen.

1

Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 18 und 58.

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft teilte mit, daß er demnächst eine Denkschrift seines Ressorts über alle Fragen übersenden werde, welche die Landwirtschaft bei den deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen interessierten2. Über die grundsätzlichen Fragen des deutsch-polnischen Handelsvertrags werde sich das Kabinett nach seiner Ansicht bald schlüssig werden müssen. Im übrigen habe auch er gegen die polnischen Wünsche keine Bedenken.

2

Die Denkschrift des REM ist als Dok. Nr. 223 abgedruckt.

Der Reichskanzler teilte mit, daß das Reichskabinett über die grundsätzlichen Fragen des deutsch-polnischen Handelsvertrags in der ersten Woche des Mai beraten werde3.

3

Die nächste Beratung der RReg. über die dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen fand am 11. 5. statt; siehe Dok. Nr. 231, Ministerbesprechung, P. 1.

Auch die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts hatten keine Bedenken dagegen, dem mitgeteilten polnischen Wunsch zu entsprechen4.

4

Am 4. 4. vermerkte MinR Feßler: Nach Mitteilung von MinDir. Ernst (RFMin.) wolle das REMin. in der von ihm vorbereiteten Denkschrift (siehe Anm. 2) nachweisen, „daß die Zugeständnisse, die Polen bei den bisherigen Verhandlungen auf dem Gebiet der Fleischeinfuhr angeboten seien, nicht aufrechterhalten werden könnten. Das Reichsfinanzministerium vertritt dagegen die Auffassung, daß sie erweitert werden müssen. […] Der Gesandte Rauscher hat Anweisung, zunächst lediglich über das Niederlassungsrecht zu verhandeln. Es ist aber kaum anzunehmen, daß er die Antwort auf die Frage der Polen nach der Stellungnahme Deutschlands zu ihren Einfuhrwünschen längere Zeit wird verweigern können. Nach Ansicht von Ministerialdirektor Ernst ist es vielleicht möglich, mit Polen zu einem beschränkten Vertrage zu kommen, in dem das Aushandeln der Zollzugeständnisse beiderseits unterbleibt und der sich auf die bisher zustande gebrachten Vereinbarungen im wesentlichen beschränkt und vor allem die Kampfmaßnahmen auf beiden Seiten beseitigt. Angeblich würde es aber auch, um einen solchen Vertrag zu erreichen, notwendig sein, die Schweineeinfuhr in höherem Umfange zuzulassen als bisher vorgesehen war. Insbesondere würde die Zahl der Wurstfabriken, an die geschlachtete Schweine unbeschränkt eingeführt werden dürfen, beträchtlich erweitert werden müssen. Dagegen sträubt sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie, aus veterinärpolizeilichen Erwägungen, der Reichsminister des Innern. Es ist auch nach den Verhandlungen der Sachverständigen des Interfraktionellen Ausschusses kaum anzunehmen, daß die Regierungsparteien Vorlagen zustimmen werden, aus denen sich für die Landwirtschaft die Gefahr übermäßiger Schweineeinfuhr aus Polen ergibt. Die Möglichkeit, mit Polen auch nur zu einem beschränkten Vertrag zu kommen, scheint demnach gering. […]“ (R 43 I /1106 , Bl. 202).

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