2.240.3 (ma31p): 3. Vorbereitungen für die Feier des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten.

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3. Vorbereitungen für die Feier des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten3.

3

Am 2.10.27.

Staatssekretär Dr. Meissner erläuterte einen Vorschlag für ein Programm zur Feier des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten (siehe Anlage)4. Zur Frage der Amnestie wies er besonders darauf hin, daß der Reichspräsident jedenfalls den Wunsch habe, daß von der Amnestie die gemeinen Verbrechen und Vergehen ausgeschlossen würden5.

4

R 43 I /1420 , Bl. 161; siehe auch R 43 I /580 , Bl. 18–21.

5

Zu dem Personenkreis, der aus Anlaß des 80. Geburtstages des RPräs. begnadigt wurde, gehörten u. a. Major Buchrucker (Küstriner Putsch), die beiden Scheidemann-Attentäter sowie eine größere Zahl von Kommunisten (Vorgänge hierzu in R 43 I /1243 ).

Der Reichspostminister führte aus, daß ihm der Gedanke einer Ausgabe einer Hindenburg-Briefmarke besonders am Herzen liege. Nach seiner Auffassung sei diese Briefmarke als Wohltätigkeitsmarke zu gestalten, die vielleicht mit einem 100prozentigen Aufschlage verkauft werden könne.

Der Reichskanzler erklärte den Gedanken der Hindenburg-Briefmarke als Wohltätigkeitsmarke gleichfalls als überaus glücklich, führte jedoch aus, daß die Hindenburg-Spende daneben veranstaltet werden müsse. Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung des Kabinetts in folgendem fest:

a)

Staatssekretär Dr. Meissner wird gebeten, die Angelegenheit weiter führend zu bearbeiten.

Das Reichskabinett wird sich nochmals in einer besonderen Sitzung mit der Angelegenheit beschäftigen müssen.

b)

Der Gedanke der Ausgabe einer Hindenburg-Wohltätigkeitsbriefmarke durch die Reichspost wird begrüßt.

c)

Der Gedanke der Veranstaltung einer Hindenburg-Spende zur Linderung von Notständen, insbesondere solcher Notstände, die durch Krieg und durch Kriegsfolgen entstanden sind, findet gleichfalls die Zustimmung des Reichskabinetts. Die Presse soll hiervon in Kenntnis gesetzt werden6.

6

Material zur Feier des 80. Geburtstages des RPräs. und zur Durchführung der „Hindenburg-Spende“ in R 43  I /580  und 588 . – Am 21.6.27 schrieb v. Oldenburg-Januschau an den RK, daß das letzte Hindenburgsche Gut (Neudeck) im Lauf des Sommers voraussichtlich verloren gehen werde, da die Besitzerin – eine Schwägerin des RPräs. – es nicht halten könne. „Dieser Verkauf bedrückt den Reichspräsidenten außerordentlich und er bedauert, nicht die Mittel zu besitzen, das Gut zu erwerben und seinen Lebenswunsch, ein Hindenburgsches Gut zu haben, zu verwirklichen.“ Nun solle demnächst eine öffentliche Sammlung stattfinden, die dem RPräs. ein Kapital zu wohltätigen Zwecken zur Verfügung stellt. „Das ist etwas Unpersönliches und […] für die Zukunft nicht in die Erscheinung Tretendes.“ Nach Ansicht vieler Verehrer des Feldmarschalls sollte ihm ein persönliches Geschenk übermittelt werden. „Ich beehre mich, es dem geneigten Ermessen Euer Exzellenz zu unterbreiten, ob gelegentlich der öffentlichen Sammlung nicht ein Ausweg dahin gefunden werden kann, daß dem Feldmarschall überlassen bleibt, wenigstens einen Teil der Sammlung dazu zu verwenden, kommenden Generationen in Gestalt von Grundbesitz die Erinnerung an den großen Vorfahren lebendig zu erhalten.“ (R 43 I /580 , Bl. 33–34). RK Marx antwortete mit Schreiben vom 28. 6., daß dieser Vorschlag nicht im Sinne des RPräs. läge. Der RPräs. habe sich mit der Durchführung der Hindenburg-Spende nur unter der Bedingung einverstanden erklärt, daß die Spendensumme restlos zugunsten der Kriegsverletzten und -hinterbliebenen verwendet werde. Der Erfolg der Sammlung würde auch beeinträchtigt, wenn in der Öffentlichkeit bekannt würde, daß ein Teil der Summe für ein persönliches Geschenk an den RPräs. oder seine Familie Verwendung finden solle. Er (Marx) könne sich jedoch denken, „daß durch eine nicht öffentliche, also private und mehr vertrauliche Sammlung, die auch nur auf die Landesteile ausgedehnt werden sollte, die durch die Feldherrnkunst des gegenwärtigen Herrn Reichspräsidenten als Oberbefehlshaber während des Weltkrieges vor feindlichem Einfall und Zerstörung geschützt worden sind, also Ost- und Westpreußen, Grenzmark und Schlesien, sehr wohl eine ansehnliche Summe zusammengetragen werden könnte.“ Dadurch ergäbe sich die Möglichkeit, das Hindenburgsche Gut der Familie zu erhalten und es dem RPräs. zum 80. Geburtstag zur Verfügung zu stellen. „Ein derartiges privates Vorgehen dürfte nach meinen vorsichtigen und vertraulichen Feststellungen wohl auch die Billigung des Herrn Reichspräsidenten finden.“ (R 43 I /580 , Bl. 35–36). Zur Schenkung des Gutes Neudeck an den RPräs. siehe: Weßling, Hindenburg, Neudeck und die deutsche Wirtschaft.

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