2.25.2 (ma31p): 2. Neubesetzung einer Stelle des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.

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2. Neubesetzung einer Stelle des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.

Staatssekretär Fischer gab einen Überblick über die Entwicklung der Angelegenheit13. Preußen stütze sich auf eine Zusage, die ihm seinerzeit bei der[57] Bildung des Unternehmens „Deutsche Reichsbahn“ gemacht sei. Diese Zusage könne selbstverständlich für die später gebildete Reichsbahn14 keine Geltung haben. Preußen beharre auf seinem Vorschlagsrecht und habe schon seit längerer Zeit einen Ministerialdirektor im Preußischen Handelsministerium Schulze vorgeschlagen. Die Frage müsse nun entschieden werden. Er stehe auf dem Standpunkt, daß man den preußischen Wünschen nicht entgegenkommen könne.

13

In der Kabinettsvorlage des RFM vom 24.4.26 ist der Sachverhalt folgendermaßen dargestellt: Durch den Tod des Kommerzienrats Arnhold im August 1925 sei eine Stelle im Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft frei geworden. Arnhold sei als Kenner wirtschaftlicher Fragen und als Vertrauensmann Preußens in den Verwaltungsrat berufen worden. In den bisherigen Verhandlungen mit der Pr. Reg. sei es nicht gelungen, eine Verständigung über die Person des Nachfolgers herbeizuführen. Preußen verlange die Berufung des MinDir. Schulze vom PrHandMin., während die RReg. entscheidenden Wert darauf legen müsse, daß der Nachfolger Arnholds wieder aus der Wirtschaft genommen werde. Preußen stütze seinen Anspruch auf die zwischen dem RVM und dem PrHandM ausgetauschten „Erklärungen zur Auslegung des Staatsvertrages über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich“ vom 25.3.24, wonach die Pr. Reg. im künftigen Verwaltungsrat der RB „eine Vertretung aus eigenem Recht“ erhalten sollte. Die gleiche Zusage sei auch Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden gegeben worden. Im Gegensatz zur Pr. Reg. verträten der RFM und der RVM die Auffassung, daß diese Zusage sich nur auf das durch VO vom 12.2.24 geschaffene Unternehmen „Deutsche Reichsbahn“ bezogen habe, daß sie jedoch nicht für die auf Grund des Dawes-Plans gegründete Dt. Reichsbahn-Gesellschaft gelte. Falls man den Ansprüchen Preußens nachgebe, würden auch die übrigen Länder mit den gleichen Forderungen hervortreten. „Dies würde bedeuten, daß das Reich gezwungen wäre, von den 9 Verwaltungsratssitzen, die es besetzen kann [vgl. § 11 der RB-Satzung vom 30.8.24, RGBl. II, S. 283 ], 5 mit Ländervertretern zu besetzen, ohne daß ihm auf deren Auswahl irgend ein bestimmender Einfluß zustehen würde.“ Zu der Forderung Preußens müsse eine grundsätzliche Stellungnahme der RReg. herbeigeführt werden (R 43 I /1057 , Bl. 213–215). – In einem Gespräch mit MinR Offermann am 10. 6. hatte ORegR Blank im Auftrag des PrHandM mitgeteilt, die Pr. Reg. werde nicht davon abgehen, daß MinDir. Schulze die freie Stelle im Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft bekommen müsse (Aufzeichnung Offermanns vom 10. 6. in R 43 I /1057 , Bl. 221–223; im gleichen Aktenband weitere Vorgänge zu dieser Frage).

14

Gemeint ist die auf Grund des Dawes-Plans geschaffene RB-Gesellschaft.

Der Reichsverkehrsminister schloß sich dem an. Insbesondere sei nach seiner Auffassung die Wahl eines Beamten nicht möglich, da dann die ausländischen Mitglieder15 wohl auch aus Eisenbahnerkreisen genommen werden würden, was keinen Vorteil für Deutschland bedeuten würde.

15

D. h. die ausländischen Mitglieder des Verwaltungsrats.

Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister traten für Ablehnung des preußischen Antrages ein.

Der Reichskanzler glaubte ebenfalls, daß man hier auf die Länder keine Rücksicht nehmen könne.

Nach längerer Debatte beschloß das Kabinett, beim früheren Reichskanzler Dr. Luther anfragen zu lassen, ob er bereit sei, eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen. Dabei könne zum Ausdruck gebracht werden, daß das Kabinett im Falle seiner Bereitwilligkeit seine Wahl einstimmig vornehmen werde.

Staatssekretär Fischer teilte mit, daß er aus einem Gespräch mit Herrn von Siemens mitteilen könne, daß auch Herr von Siemens eine Wahl Dr. Luthers begrüßen würde.

Staatssekretär Dr. Kempner wurde beauftragt, in diesem Sinne die Verhandlungen mit Reichskanzler a. D. Dr. Luther aufzunehmen16.

16

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 27, P. 2.

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