2.33.1 (ma31p): [Verhältnis zwischen Reichsregierung und Reichsbahn-Gesellschaft; Wahl Dorpmüllers zum Generaldirektor.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 20). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

[Verhältnis zwischen Reichsregierung und Reichsbahn-Gesellschaft; Wahl Dorpmüllers zum Generaldirektor.]

Der Kanzler betonte zunächst, daß ihm das Verhältnis zwischen Reichsregierung und Reichsbahn nicht sehr erfreulich zu sein scheine1. Der Zustand, der sich seit ungefähr einem Jahr herausgebildet habe, sei auf die Dauer unerträglich. Er wolle von vornherein bemerken, daß eine Fortsetzung der heutigen Aussprache in nächster Zeit sich vielleicht als notwendig erweisen könnte, da wohl eine Reihe von Punkten noch weiterer Aufklärung bedürftig sei; besonders am Herzen liegen ihm die Wünsche der Beamtenschaft, die über unsachgemäße Behandlung seitens der Reichsbahn Klage führten. Auch das Verhältnis der Reichsbahn zum Reichsverkehrsminister lasse sehr viel zu wünschen übrig. Die Tatsache, daß der Reichsverkehrsminister entgegen seinem Wunsche nicht zu den Sitzungen des Verwaltungsrats der Reichsbahn zugezogen werde, sei zu beklagen. Zur Person des von dem Verwaltungsrat gewählten neuen Generaldirektors2 müsse er sagen, daß diese Wahl in weiten Kreisen Mißstimmung erzeugt habe3. Er lege Wert darauf, mit den Herren eine offene Aussprache über alle in Betracht kommenden Fragen zu haben und bitte daher, den Inhalt der Besprechungen als vertraulich anzusehen.

1

Vgl. Dok. Nr. 28.

2

Dorpmüller.

3

Zur Reaktion des Kabinetts auf die Wahl Dorpmüllers zum Generaldirektor vgl. Dok. Nr. 11; Nr. 22, P. 1; Nr. 25, P. 1.

Herr von Siemens dankt zunächst für die Möglichkeit einer offenen Aussprache. Auch er sei der Auffassung, daß das Verhältnis zwischen Reichsregierung und Reichsbahn, speziell zwischen Reichsverkehrsminister und Deutscher Reichsbahn kein gutes sei. Er habe schon längst das Gefühl gehabt, daß man hier Hand anlegen müsse, und in dieser Absicht habe er seinerzeit den Herrn Reichskanzler[75] Dr. Luther um eine Besprechung gebeten, die in Anwesenheit des Herrn Reichsverkehrsministers stattgefunden habe. Der Verwaltungsrat habe selbst ein großes Interesse an einem besseren Verhältnis zur Reichsregierung. Er selbst tue alles, um dieses Ziel zu erreichen. Die Krankheit des verstorbenen Generaldirektors Oeser trage im starken Maße an dem jetzigen unerfreulichen Zustand Schuld. Der Verwaltungsrat habe bereits zu der Märzsitzung verlangt, man müsse an Herrn Oeser herantreten und ihm den Rücktritt nahelegen. Mit Rücksicht auf die damals vorliegenden Angriffe im Reichstag gegen die Reichsbahn4 einerseits und im Hinblick auf die Tatsache, daß eine derartige Erklärung an Herrn Oeser dessen Gesundheitszustand stark in Mitleidenschaft gezogen hätte, habe er als Vorsitzender des Verwaltungsrats den gewünschten Schritt bei Oeser unterlassen. Ein Abschied Oesers hätte zweifellos wie eine Kapitulation vor dem Reichstag ausgesehen. Es sei aber auch nicht zu verkennen, daß die Umbildung des Unternehmens der Deutschen Reichsbahn5 Schwierigkeiten nach sich zöge, die erst nach und nach behoben werden könnten. Er erkenne vollkommen die schwierige Stellung des Reichsverkehrsministeriums gegenüber dem Reichstage an. Gegenüber dem Reichstag gelte der Reichsverkehrsminister immer noch als der oberste Leiter der Reichsbahn, während in Wirklichkeit er lediglich der Leiter der Aufsichtsbehörde der Reichsbahn sei6. Im übrigen könne er mitteilen, daß gestern eine Aussprache der Reichsbahn mit Reichstagsmitgliedern stattgefunden habe.

4

Vgl. Dok. Nr. 28, Anm. 13.

5

Gemeint ist die Umbildung der Eisenbahnverwaltung in die RB-Gesellschaft im Zusammenhang mit der Durchführung des Dawes-Plans. Vgl. hierzu: Adolf Sarter u. Theodor Kittel, Die Deutsche Reichsbahngesellschaft, Berlin 1927.

6

Leitung und Verwaltung der Eisenbahnen waren nach Errichtung der RB-Gesellschaft vom RVMin. auf die RB-Gesellschaft übergegangen. Dem Reich verblieben lediglich bestimmte Einwirkungsmöglichkeiten und Kontrollbefugnisse, die im RB-Gesetz und in der RB-Satzung vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 272 , 281) festgelegt waren und die vom RVM als dem zuständigen „Aufsichtsminister“ wahrgenommen wurden. Im Rahmen dieser Aufsichtsrechte des Reichs gegenüber der RB-Gesellschaft blieb der RVM dem RT gegenüber verantwortlich, während eine rechtliche Beziehung zwischen der Gesellschaft und den parlamentarischen Körperschaften nicht bestand. Vgl. Sarter/Kittel, S. 37.

Es sei eine Lücke im Reichsbahngesetz, daß die Reichsregierung sich durch den Reichsverkehrsminister oder durch Kommissare an den Sitzungen des Verwaltungsrats nicht vertreten lassen könne. Der Reichsverkehrsminister sei aber vom Verwaltungsrat über die wesentlichsten Punkte stets informiert worden, und man habe versucht, nach Möglichkeit Fühlung zu halten.

Der Kanzler betonte, er würde es nur begrüßen, wenn sich eine Zulassung des Verkehrsministers zu den Sitzungen des Verwaltungsrats ermöglichen lasse.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß allerdings die Krankheit Oesers einen Teil der Schuld an den jetzigen Zuständen trage. Während der vorübergehenden Führung der Geschäfte durch Staatssekretär a. D. Stieler7 habe er, der Reichsverkehrsminister, jede Woche mindestens dreimal mit dem Staatssekretär Stieler die Fragen der Reichsbahn durchgesprochen. Seit dem Amtsantritt[76] des stellvertretenden Generaldirektors Dorpmüller8 habe sich das Verhältnis zur Reichsbahn geändert, und zwar nicht nur in der Spitze, sondern auch bei den nachgeordneten Persönlichkeiten. Die Reichsregierung denke gar nicht daran, das Reichsbahngesetz zu ignorieren, aber das Gesetz biete genügend Spielraum für eine andere Handhabung, als sie bisher von der Reichsbahn geübt worden sei. Um ein besonderes Verhältnis zum Reichstag herzustellen, habe der verstorbene Generaldirektor Oeser mit dem Reichstagspräsidenten persönlich verhandelt, allerdings erst in letzter Zeit, nachdem vorher, und zwar jahrelang, ein solcher Schritt abgelehnt worden sei. Er sei der Ansicht, daß sich im Verwaltungsrat der Antrag auf Zuziehung von Kommissaren des Reichsverkehrsministeriums zu Sitzungen des Verwaltungsrates durchsetzen lasse. Neben der Verpflichtung der Reichsbahn, Reparationen zu leisten, stehe auch die Verpflichtung, Rücksicht auf die deutsche Wirtschaft zu nehmen. Er sei der Ansicht, daß das letztere von der deutschen Reichsbahn nicht genügend bewertet werde. Er wolle hier nur die Frage der Binnenumschlagtarife aufwerfen, die nach seiner Ansicht vollkommen verfahren sei. Es sei auch zuzugeben, daß ein Abbau der Beamtenschaft der Reichsbahn stattfinden müsse. Es komme aber auch hier auf die Form an, und es hätte sich sicherlich eine Reihe von Schärfen vermeiden lassen. Es scheine ihm, als ob die Referenten der Reichsbahn sich zu „gesetzmäßig“ einstellten. Das zeige sich auch in ihrer Stellung zu den handelspolitischen Abmachungen der Reichsregierung, insbesondere zu dem kürzlich behandelten deutsch-schwedischen Handelsvertrag.

7

Stieler war am 20.3.25 vom Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft mit der Wahrnehmung der Geschäfte des erkrankten Generaldirektors Oeser beauftragt worden (RVM an RK, 27.2.25, R 43 I /1054 , Bl. 7).

8

Dorpmüller war Anfang Juli 1925 zum ständigen Stellvertreter des Generaldirektors ernannt worden. Vgl. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 111.

Herr v. Siemens erwiderte, daß ein Stellungswechsel des Verwaltungsrats gegenüber dem Reichstag in keiner Weise erfolgt sei. Die wichtigste Aufgabe der Gesellschaft sei, alles zu vermeiden, was den ausländischen Einfluß stärker werden lassen könnte. Zur Zeit sei das Verhältnis mit den im Verwaltungsrat tätigen Ausländern9 gut. Kein wirtschaftliches Gebilde könne florieren, wenn in seiner Leitung Streit bestände. 550 Millionen Reparationsbeiträge müsse die Reichsbahn unter allen Umständen herauswirtschaften10, und das sei ihr auch ohne Zweifel möglich. Man brauche nur dabei daran zu denken, daß die frühere preußisch-hessische Bahn einen Einnahmeüberschuß von rund 1 Milliarde gehabt hätte. Er halte im Verwaltungsrat der Reichsbahn eine Abstimmung, die zu einer Überstimmung, speziell von Ausländern, führen könne, für politisch unklug. Das treffe vor allem für die Frage der Zuziehung des Reichsverkehrsministers zu den Sitzungen im Verwaltungsrat zu. Im übrigen könne er auf die vom Verkehrsminister angezogenen Punkte jetzt nicht näher eingehen, da er sich vorher hierüber nicht habe genügend informieren können. Was die Frage der Anrufung des Reichsbahngerichts durch die Reichsbahngesellschaft, und zwar speziell in der Frage der Verwaltungskostenzuschüsse an die Wohngemeinden ihrer Arbeitnehmer11[77] anlange, so müsse er darauf hinweisen, daß das Reichsbahngericht mehrere Monate, bevor die Reichsregierung dem Reichsrat den in Frage kommenden Gesetzentwurf vorgelegt habe, angerufen worden sei12. Herr Dorpmüller habe sich selbst zu Staatssekretär Popitz begeben, um ihn zu ersuchen, die Einreichung des Gesetzes bis nach Erledigung des Verfahrens vor dem Reichsbahngericht zurückzustellen. Das sei abgelehnt worden13. Wenn jetzt das Urteil des Reichsbahngerichts eine Abänderung des Gesetzes verlange, so treffe daran die Reichsbahn keine Schuld.

9

Zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats siehe Dok. Nr. 28, Anm. 3.

10

Diese Angabe bezieht sich auf das 3. Jahr des Dawes-Plans (1.9.26–31.8.27), in dem die RB-Gesellschaft für die Verzinsung der Reparationsschuldverschreibungen 550 Mio GM aufzubringen hatte. Im 2. Dawes-Jahr (1.9.25–31.8.26) hatte die RB einen Reparationsbeitrag von 595 Mio GM zu leisten. Vgl. den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 30.11.1926, S. 3 ff., 179 f.; Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 298.

11

Siehe Dok. Nr. 34, P. 5.

12

Die Anrufung des RB-Gerichts durch die RB-Gesellschaft erfolgte erst, nachdem der umstrittene GesEntw. über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden dem RT vorgelegt worden war. Vgl. Dok. Nr. 34, Anm. 9.

13

Diese Besprechung zwischen den Direktoren Dorpmüller und Vogt einerseits und StS Popitz andererseits fand am 28.7.25 statt (nicht unterzeichneter Aktenvermerk vom 28.7.25 in R 43 I /1062 , Bl. 33–37).

Staatssekretär a. D. Stieler bemerkte, daß er, wie auch Herr v. Siemens, eine Majorisierung der ausländischen Mitglieder des Verwaltungsrats durch die deutschen nicht für richtig halte. Das Reichsbahngericht halte er für zweckmäßig und erforderlich. Es sei durchaus nicht international, wie man oft in der Presse lesen könne, sondern das Reichsbahngericht habe die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten zwischen Reichsbahn und Reichsregierung zu klären und zu entscheiden14. Was die Tarife anlange, so stehe es doch wohl fest, daß die Reichsbahn in diesem Punkte schon sehr entgegengekommen sei.

14

Siehe hierzu § 44 des RB-Gesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 279 ). Das RB-Gericht hatte seinen Sitz beim Reichsgericht in Leipzig.

Der Reichsminister der Finanzen glaubt, daß durch die Wünsche der Reichsregierung die Fähigkeit der Reichsbahn, Reparationen zu zahlen, nie angegriffen worden sei. Was die Frage der Verwaltungskostenzuschüsse an die Wohngemeinden anlange, so sei zwar das Reichsbahngericht dem Standpunkt der Reichsbahn gefolgt. Er möchte aber der Hoffnung Ausdruck geben, daß trotz dieses Urteils die Reichsbahn die Zahlung als nobile officium ansehe15.

15

Vgl. Dok. Nr. 34, Anm. 10.

Der Reichsminister des Auswärtigen sieht in den Äußerungen des stellvertretenden Generaldirektors Dorpmüller, wonach bei Wegfall der Reparationslast die Reichsbahn in der Lage sei, ihre Tarife um 27% zu ermäßigen, eine große Gefahr. Nachträglich habe er festgestellt, daß Herr Dorpmüller erklärt habe, die Reichsbahn könne dann „theoretisch“ ihre Tarife herabsetzen. Immerhin seien mit Rücksicht darauf, daß bekanntlich Erklärungen in der Presse immer mißverstanden werden, solche Äußerungen nicht geeignet, die Außenpolitik des Reichs zu stützen.

Der Reichskanzler stellte die Frage, wie sich die Herren einen Weg der Verständigung vorstellten.

Staatssekretär Bergmann betonte, daß der Einfluß der Ausländer im Verwaltungsrat gleich Null sei, aber man dürfe dabei nicht vergessen, daß jede Majorisierung der Ausländer heftigen Widerstand auslösen würde und das bisher bestehende gute Verhältnis zerstören würde.

[78] Herr v. Siemens erklärte, er übernehme dem Verwaltungsrat gegenüber die volle Verantwortung für die Vorgänge anläßlich der Wahl des neuen Generaldirektors. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die Regierung ihre Bedenken hätte rechtzeitig geltend machen können. Im übrigen begrüße er jeden Weg, der zu einer engeren Verständigung und Fühlungnahme mit der Reichsregierung führe.

Der Reichskanzler hält eine solche bessere Fühlungnahme für unbedingt erforderlich. Ferner bittet er, doch die Möglichkeiten zu prüfen, wie man dem Reichsverkehrsminister den Zutritt zu den Verwaltungsratssitzungen gewähren könne.

Herr v. Siemens teilte mit, daß ihm der Kabinettsbeschluß, der anläßlich der Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Generaldirektors Dorpmüller gefaßt worden sei16, völlig unbekannt sei. Auch von dem Schreiben des Herrn Reichsverkehrsministers an den Staatssekretär Fischer17 habe er keine Kenntnis erhalten.

16

Anläßlich der Ernennung Dorpmüllers zum stellvertretenden Generaldirektor der RB-Gesellschaft hatte das Kabinett in der Ministerbesprechung vom 25.6.25 auf Antrag des damaligen RK Luther beschlossen, daß Dorpmüller für den Posten des Generaldirektors nicht in Betracht komme, falls dieser Posten künftig frei werden sollte. Siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 111, P. 1.

17

Vgl. die diesbezügliche Mitteilung des RVM in der Ministerbesprechung vom 15.6.26 (Dok. Nr. 25, P. 1).

Auf Vorhalt, daß er doch das Antwortschreiben mitgezeichnet habe, erklärte Herr v. Siemens, er müsse diesen Vorgang nochmals nachprüfen, er bleibe aber dabei, daß er das Schreiben an Staatssekretär Fischer nicht gekannt hätte, denn wenn er es gekannt hätte, hätte er es sofort dem Verwaltungsrat vorgelegt. Er sei jederzeit bereit, schriftlich zu erklären, daß ihm dieses Schreiben nicht bekannt gewesen sei und daß er daher insofern die Vorgänge bei der Wahl18 bedaure. Die nächste Sitzung des Verwaltungsrats sei für den 6. Juli in Aussicht genommen. Er wäre sehr dankbar, wenn bis dahin eine Entscheidung des Kabinetts über die Wahl des Herrn Dorpmüller vorliegen könnte.

18

D. h. bei der Wahl Dorpmüllers zum Generaldirektor.

Der Reichskanzler erklärte, er halte eine nochmalige kurze Aussprache mit den Herren des Verwaltungsrats für nötig, um eine genaue Formulierung des Ergebnisses der Besprechung zu erzielen, nachdem sich die Herren über die offenstehenden Punkte die erforderlichen Informationen verschafft hätten. Er schlage daher vor, am Montag, dem 5. Juli 1926, vormittags 11 Uhr, noch einmal zusammenzukommen19.

19

Siehe Dok. Nr. 51.

Dem Vorschlag des Reichskanzlers stimmten sämtliche Anwesenden zu. Es soll ferner eine kurze Pressenotiz von der Reichskanzlei angefertigt werden, die Herrn von Siemens zur Einverständniserklärung vorgelegt werden soll20.

20

In der Pressenotiz wurde mitgeteilt, daß eine endgültige Entscheidung der RReg. über die Bestätigung des neuen Generaldirektors noch vor der nächsten Verwaltungsratssitzung der RB, die am 6. 7. stattfinden solle, zu erwarten sei (R 43 I /1050 , Bl. 322). Vgl. Dok. Nr. 38, P. 4.

Extras (Fußzeile):