2.90.1 (ma31p): 1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

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1. Handelsvertragsverhandlungen mit Polen.

Der Reichswirtschaftsminister und Exzellenz Lewald schilderten den gegenwärtigen[252] Stand der Verhandlungen1. Nach eingehender Aussprache wurde folgendes beschlossen:

1

In der Kabinettssitzung vom 6.10.26 hatte die RReg. beschlossen, die Festlegung der wirtschaftlichen Konzessionen, die Polen in den dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen angeboten werden sollten, den beteiligten Ressorts zu überlassen (Dok. Nr. 87, P. 7). Mit Schreiben vom 9. 10. an den StSRkei teilte RWiM Curtius mit, daß die Ressortbesprechung am 8. 10. stattgefunden habe. Da sich in wesentlichen Punkten eine Einigung nicht habe erzielen lassen, sei eine Erörterung der Angelegenheit durch das RMin. erforderlich. Beigefügt ist eine Aufzeichnung über die Ressortbesprechung im RWiMin. vom 8. 10. (R 43 I /1106 , Bl. 127–131). Zum Ergebnis dieser Besprechung siehe auch die Aufzeichnung des Vortr. LegR Eisenlohr vom 9. 10., abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. II,2, Dok. Nr. 119.

1. Vieh und Fleisch.

Einfuhr von lebendem und geschlachtetem Rindvieh könne nicht zugestanden werden.

Desgleichen sei nicht zuzulassen die Einfuhr lebender Schweine.

An geschlachteten Schweinen könnte ein Wochenkontingent von höchstens 1000 Stück zur ausschließlichen Einfuhr nach Oberschlesien zugestanden werden, ferner unbeschränkte Einfuhr geschlachteter Schweine zur Verarbeitung in Fleischfabriken nach Maßgabe der Vorschläge des Reichsministeriums des Innern und unbeschränkte Einfuhr bereits verarbeiteten Schweinefleisches.

Ministerialdirektor Ernst stellte hierzu fest, daß er bei Ausschließung des Rindviehs noch nicht ermessen könne, ob dies Zugeständnis aussichtsreiche Verhandlungen in Gang zu bringen geeignet sei.

2. Kohle.

Den Polen könne eine monatliche Einfuhr von 200 000 t als äußerstes Zugeständnis angeboten werden. Dem Ermessen der Delegation solle es anheimgestellt werden, die Verhandlungen mit einem niedrigeren Satz einzuleiten bzw. weiterzuführen.

Für Holz und Getreide erklärte Ministerialdirektor Ernst, daß ihm der Erfolg der Verhandlungen mit den bisher beschlossenen Zugeständnissen so unsicher erscheine, daß er eine weitere Beschlußfassung für diese Position zur Zeit noch nicht für erforderlich halte.

Der Reichskanzler erklärte, daß er baldmöglichst mit den Parteiführern in Verhandlungen eintreten wolle, um zu klären, ob mit einem Fortbestehen der autonomen Getreidezölle in gleicher Höhe zu rechnen oder mit Wahrscheinlichkeit eine Ermäßigung zum 1. Januar 1927 zu erwarten sei. Die Einladung zu einer sich hiermit befassenden Parteiführerbesprechung werde von der Reichskanzlei ausgehen2.

2

Zur Festlegung der Getreidezölle nach dem 31.12.26 siehe Dok. Nr. 120, P. 1. Zum Fortgang der Handelsvertragsverhandlungen mit Polen siehe Dok. Nr. 182, P. 4.

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