1.127.2 (ma32p): 2. Lage der Großeisenindustrie.

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[1152]2. Lage der Großeisenindustrie.

Der Reichswirtschaftsminister schilderte die Sachlage eingehend. Der Reichsarbeitsminister sei bereit, der Schwerindustrie in territorialer Hinsicht sowie wegen der Sonntagsarbeit entgegenzukommen und eine generelle Ausnahme des Inkrafttretens der Verordnung über das Dreischichtensystem zuzubilligen, soweit es aus Gründen der Umstellung der Betriebe unerläßlich sei2.

2

Vgl. dazu Dok. Nr. 366, P. 2, dort auch Anm. 1.

Die Lage der Großeisenindustrie sei ungünstig. Die Dividendenzahlungen erfolgten wegen der Wirkungen auf den Kredit, insbesondere im Ausland. Die Vereinigten Stahlwerke arbeiteten mit einem Gewinn von etwa 5,8%, während die anderen Eisenwerke noch ungünstiger abschnitten.

Seit Erlaß der Verordnung habe sich die Lage verschlechtert. Im Inland seien die Preise festgehalten worden, während sie im Ausland zurückgegangen seien. Die Belastung der Werke an Löhnen, insbesondere durch die Arbeitszeitverkürzung, sei gesteigert. Die Beschäftigung sei zwar sehr günstig gewesen, es handele sich aber lediglich um eine Mengen-, nicht um eine Preiskonjunktur.

Die Industrie werde nicht in der Lage sein, die Mehraufwendungen zu tragen, die durch die Durchführung des Dreischichtensystems entständen. Die Unternehmer hielten alsdann die Neueinstellung von 20 000, die Gewerkschaften von 12 000 Arbeitern für geboten. Nach Ansicht der Unternehmer entstände ein Mehrlohn von 22 Millionen, die etwa einer Dividende von 3% auf das gesamte Anlagekapital entsprächen. Bei teilweiser Durchführung würden immer noch 15 Millionen Mehrlöhne entstehen. Diese Schätzung entspräche auch dem Ergebnis der Prüfung, die über die Wirtschaftslage in der Eisenindustrie vorgenommen worden sei. Danach entsprächen die Mehraufwendungen der Werke einer Dividende von 1½ bis 2%.

Er habe mit den Industrievertretern über die Möglichkeiten einer Einigung eingehend Rücksprache genommen. Es sei ihm unter starkem Druck gelungen,[1153] sie auf den Vorschlag festzulegen, der den Ministern überreicht wurde (s. Anlage3).

3

Nach dem anliegenden Vorschlag (ohne Datum und Verfasserangabe) sollte die Durchführung der Arbeitszeit-VO vom 16.7.27 (RGBl. I, S. 221 ) zeitlich gestaffelt erfolgen, und zwar: bis zum 1.1.28 für die „Thomas- und Bessemer-Stahlwerke mit anschließenden, in einer Hitze weiterarbeitenden Walzenstraßen“; bis zum 30.5.28 für die „Hochofen- und Röhrengießereien, Puddelwerke, Hammer- und Preußwerke“; bis zum 31.12.28 für die „Martin-, Elektro- und Tiegelstahlwerke mit anschließenden, in einer Hitze weiterarbeitenden Walzenstraßen“; bis zum 31.5.29 für die „übrigen Walzwerke und Walzenstraßen“ (R 43 I /1426 , Bl. 106).

Der Reichsarbeitsminister wandte sich gegen Form und Ziel des Vorgehens der Unternehmer. Die technischen Einzelheiten müßten diese mit dem Reichsarbeitsministerium besprechen. Mit dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers, den er als den der Industrie ansehe, könne er sich nicht einverstanden erklären. Keinesfalls käme eine Hinausziehung des Inkrafttretens der Verordnung auf das Jahr 1929 in Frage. Auch sei es nicht möglich, das Inkrafttreten, wie der Vorschlag vorsehe, nur auf etwa 20% der in Frage kommenden Arbeiterschaft zu beschränken.

Den großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die durch die Einführung der Verordnung entständen, sei er im übrigen bereit, nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Er halte es nicht für erforderlich, daß sich das Kabinett weiter mit der Angelegenheit befasse. Er werde nach nochmaliger Fühlungnahme mit den Interessenten am 12. Dezember seine Entscheidung treffen.

Der Reichswirtschaftsminister bat, ihn bei den weiteren Verhandlungen zuzuziehen und an der endgültigen Formulierung der Entscheidung zu beteiligen. Er wies auf die überragende Bedeutung der Entscheidung in politischer und wirtschaftlicher Beziehung hin.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers hielt es für geboten, daß der Reichsarbeitsminister dem Kabinett seine endgültige Entscheidung so frühzeitig mitteile, daß er am Kabinett eine Rückendeckung erhalte. Er behielt sich mit Rücksicht darauf, daß der Herr Reichskanzler nicht anwesend war, vor, das Kabinett vor der Entscheidung nochmals einzuschalten.

Der Reichsarbeitsminister sagte zu, daß der Reichswirtschaftsminister bis zum Abschluß der Verhandlungen beteiligt würde, wies aber darauf hin, daß ihm nach dem Gesetz die letzte Entscheidung zufalle. Aus einer Auffassung des Kabinetts, die der seinen widerspreche, würde er die Folgerungen ziehen müssen. Im übrigen stehe er den Ministern jederzeit zur Entgegennahme ihrer Wünsche zur Verfügung.

Das Kabinett glaubte schließlich zur Zeit weitere Verhandlungen über die Frage des Dreischichtensystems in der Eisenindustrie nicht in Aussicht nehmen zu sollen. Der Reichsarbeitsminister wird seine Entscheidung im Benehmen mit dem Reichswirtschaftsminister treffen4.

4

Mit Schreiben vom 12.12.27 teilte der RArbM den Eisenindustriellen, die in einer Eingabe die Hinausschiebung der VO vom 16.2.27 über die Arbeitsverkürzung in der Großeisenindustrie beantragt hatten (siehe Dok. Nr. 366, Anm. 1), seine Entscheidung in dieser Frage mit. Danach sollte die VO bei den Thomasstahlwerken und den von ihnen gespeisten Walzenstraßen, bei den Hammer- und Preßwerken sowie bei den kalteinsetzenden Walzenstraßen termingerecht zum 1.1.28 durchgeführt werden. Dagegen erklärte sich der RArbM bereit, den Martin-, Elektro- und Tiegelstahlwerken und den von ihnen gespeisten Walzwerken auf Antrag einen Aufschub zu gewähren, damit die erforderlichen Umstellungsarbeiten vorgenommen werden können; doch sollte die Umstellung bei diesen Werken möglichst bis zum Sommer 1928 abgeschlossen sein. Ein Aufschub über das Jahr 1928 hinaus könne keinesfalls in Frage kommen. – Dieses Schreiben des RArbM wurde durch WTB veröffentlicht (R 43 I /2060 , Bl. 206); abgedr. in: 25 Jahre Arbeitnordwest, S. 178 ff.

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