1.135.3 (ma32p): 3. Volkstrauertag.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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3. Volkstrauertag.

Der Reichskanzler berichtete über die Verhandlungen wegen Bestimmung des 2. Sonntags in der Fastenzeit als Volkstrauertag1. Das Reichsbanner würde sich an den Trauerveranstaltungen beteiligen. Die Reichsregierung müßte ein Verbot der Lustbarkeiten für diesen Tag erlassen.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 242, P. 6.

Dem Reichstag lägen 7 bis 8 verschiedene Anträge hinsichtlich des Volkstrauertages vor. Es bestehe deswegen die Gefahr der Zersplitterung auch innerhalb der Regierungsparteien. Angeblich würde die evangelische Kirche keine Schwierigkeiten machen. Kardinal Bertram-Breslau sei einverstanden. Die endgültige Antwort des Kardinals Faulhaber in München stehe noch aus.

Der Reichsminister des Innern erklärte, nach seinen Informationen sei sowohl die katholische wie die evangelische Kirche nicht mit dem Vorschlage einverstanden. Es bedürfe also noch vor weiteren Schritten einer Fühlungnahme mit beiden. Der Rechtsausschuß habe den Antrag des Zentrums angenommen, nach dem die Feiertagsfrage allgemein geregelt werden sollte.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers sah in einer Vorlage der Reichsregierung wegen des Volkstrauertages eine politische Gefahr; sie sei eine schwere Belastung für die Koalition; das Ende sei nicht abzusehen. Die Einigung mit dem Reichsbanner sei zwar zu begrüßen, eine würdige und reibungslose Feier sei aber noch nicht gesichert. Die Flaggenfrage sei noch nicht zu lösen2. Er fürchte große Schwierigkeiten und Enttäuschungen.

2

Eine Rundfrage des RIMin. bei den Landesregierungen hatte ergeben, daß an dem vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge veranstalteten Volkstrauertag (13.3.27) nur die Länder Baden, Thüringen, Bremen und Schaumburg-Lippe eine Halbmast-Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet hatten (R 43 I /711 , Bl. 128). Vgl. dazu Dok. Nr. 186, Anm. 19.

Er schlug vor, die Feier wie im vorigen Jahr lediglich durch Verwaltungsanordnungen zu regeln.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Mehrheit der Minister die Frage des Volkstrauertages zunächst nicht weiter zu fördern wünschte.

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