1.143.4 (ma32p): 4. Phoebus-Film-Gesellschaft.

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[1198]4. Phoebus-Film-Gesellschaft.

Im Anschluß an die Beratung des gleichen Gegenstandes am Vormittage des 22. Dezember 19278 sprach sich der Reichswirtschaftsminister dafür aus, zunächst die Phoebus-Film-Gesellschaft vom Reich, oder wenigstens unter Beteiligung des Reichs, weiterführen zu lassen. Es sei ohnehin notwendig, eine Senkung der Vergnügungssteuer baldigst in Angriff zu nehmen, da sonst die deutsche Film-Industrie vom amerikanischen Kapital entscheidend bedroht würde. Sei die Vergnügungssteuer einmal gesenkt, so würden vielleicht auch die Möglichkeiten einer Verwertung der Phoebus-Film-Gesellschaft günstiger sein.

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Siehe Dok. Nr. 384, P. 2.

Auch der Reichsminister des Innern sprach sich für eine Weiterführung der Phoebus-Film-Gesellschaft bis zur Neuregelung der Vergnügungssteuer aus.

Staatsminister a.D. Saemisch erklärte, daß nach seinen letzten Nachrichten eine Bedrohung der Emelka-Gesellschaft durch amerikanisches Kapital fast ausgeschlossen sei. Soweit ihm bekannt, sei die Bayerische Regierung an der Emelka beteiligt.

Auch der Reichspostminister bezeichnete den Verkauf an die Emelka, die von bayerischen Banken gedeckt werde, als unbedenklich.

Der Reichswehrminister stellte zur Erwägung, ob man nicht einen gewissen Einfluß dadurch behalten könne, daß man das Aktienpaket im Besitz des Reichs belasse.

Das Reichskabinett beschloß nach eingehender Beratung, den Direktor der Reichskredit-Gesellschaft zu beauftragen, in unmittelbare Verhandlungen mit der Emelka-Film-Gesellschaft möglichst unter Ausschaltung des Herrn von Lustig einzutreten mit dem Ziele, die Phoebus-Film-Gesellschaft an die Emelka-Film-Gesellschaft zu verkaufen.

Der Reichsminister der Finanzen bemerkte hierzu, daß er sich mit einer Weiterführung der Phoebus-Film-Gesellschaft durch das Reich keinesfalls einverstanden erklären könne, auch wenn eine solche Beteiligung nur in der Form einer Interessengemeinschaft mit der Emelka-Film-Gesellschaft vorgenommen werde.

Der Reichswehrminister wurde ermächtigt, die zur vorläufigen Weiterführung der Phoebus-Film-Gesellschaft erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Reichswehrminister erklärte sich bereit, seinen Urlaub jederzeit zu unterbrechen, falls dies für die Verhandlungen über die Phoebus-Film-Gesellschaft notwendig erscheinen sollte9.

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Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 386.

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