1.161.4 (ma32p): 4. Hilfsaktion für die Landwirtschaft.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

4. Hilfsaktion für die Landwirtschaft.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über den Verlauf und das Ergebnis der bisherigen Beratungen des Interfraktionellen Ausschusses über Hilfsmaßnahmen der Reichsregierung zugunsten der notleidenden Landwirtschaft11. Er bat dringend, die bei diesen Verhandlungen erörterten Pläne über die gänzliche oder teilweise Übernahme der Rentenbank-Grundschuldzinsen auf die Reichskasse nicht weiter zu verfolgen, da die Durchführung dieses Planes reparationspolitische Schwierigkeiten ernstester Art im Gefolge haben werde12.[1267] Er bat ferner, auch von dem von den Parteien aufgebrachten Plan einer durch Gesetz anzuordnenden Niederschlagung von Vermögenssteuerrückständen der Landwirtschaft Abstand zu nehmen. Dieser Plan werde nämlich der Notlage der am härtesten getroffenen Kreise nicht gerecht und werde im übrigen unerträgliche Berufungen anderer Kreise auf steuerlichem Gebiet nach sich ziehen.

11

Siehe die Vermerke MinR Feßlers über die Sitzungen des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 24. und 25.1.28 (R 43 I /2539 , Bl. 26–27, 29–31).

12

Vgl. dazu Dok. Nr. 400, Anm. 6.

Wenn auf steuerlichem Gebiet geholfen werden solle, so könne dies nur im Wege von Verwaltungsmaßnahmen geschehen. Er sei bereit, derartige Maßnahmen in Aussicht zu nehmen13.

13

Siehe dazu den Erlaß des RFM an die Präsidenten der Landesfinanzämter vom 10.2.28 betr. „Steuerliche Berücksichtigung der schwierigen Lage der Landwirtschaft auf dem Gebiete der Reichssteuern“. Im einleitenden Abschnitt des Erlasses führt der RFM aus, „daß entsprechend den schon wiederholt herausgegebenen Anweisungen der Landwirtschaft bei der Bearbeitung ihrer Stundungs- und Erlaßanträge mit Wohlwollen entgegengekommen werden soll. Andererseits setze ich es als selbstverständlich voraus, daß auch die Landwirtschaft das richtige Verständnis für die Belange des Staats hat, und daß nicht Erlaß- und Stundungsanträge auch dort gestellt werden, wo die wirtschaftliche Not es nicht wirklich gebietet.“ (R 43 I /2539 , Bl. 190–191).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft machte sodann eingehende Darlegungen über die Notlage der Landwirtschaft und begründete die unbedingte Notwendigkeit für die Reichsregierung, hier finanziell zu helfen.

Nach längerer Aussprache erklärte sich der Reichsminister der Finanzen bereit, einen Betrag von 30 Millionen Mark für Zwecke der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die Art der Verwendung dieser Mittel im einzelnen soll weiteren Beratungen vorbehalten bleiben.

Das Kabinett billigte diesen Vorschlag und stimmte dem Reichsminister der Finanzen weiterhin darin bei, daß durch dieses Entgegenkommen der Reichsregierung die Pläne auf Übernahme der Rentenbank-Grundschuldzinsen auf das Reich und auf Erlaß eines Gesetzes zur Niederschlagung von Vermögenssteuerrückständen endgültig abgetan seien.

Auf Vorschlag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft unter Zustimmung des Reichsministers der Finanzen war das Kabinett ferner damit einverstanden, daß zur Organisation des Absatzes von Schlachtvieh und Fleisch und von Einrichtungen, die diesem Zwecke dienen, weitere Reichsmittel bis zum Betrage von 30 Millionen M zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Bereitwilligkeit soll den Parteien alsbald bekannt gegeben werden, und zwar in einer von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen noch näher zu formulierenden Form. Die Formulierung soll den Bedenken des Reichsministers der Finanzen Rechnung tragen, daß diese Ausgabe von 30 Millionen M bereits jetzt im Haushalt des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fest angefordert wird, da eine derartige Erhöhung der Haushaltsansätze beim Etat des Ernährungsministeriums unerwünschte Berufungen bei den Etats der übrigen Reichsressorts voraussehen läßt14.

14

Die geplante Hilfsaktion für die Landwirtschaft wurde nach der Auflösung der Regierungskoalition am 15.2.28 in das sog. Arbeitsnotprogramm der RReg. aufgenommen und in seinem Rahmen vom Kabinett weiterberaten; siehe Dok. Nr. 424.

Extras (Fußzeile):