1.22.1 (ma32p): 1. Zollvorlage.

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1. Zollvorlage.

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft trug das Ergebnis der Abstimmung vor, die im Reichsrat am 1. Juli über die Zollvorlagen und die Zuckersteuervorlage stattgefunden hatte1. Nach seiner Ansicht werden die sächsischen Stimmen bei einer nochmaligen Abstimmung für die Regierungsvorlage abgegeben werden, nachdem die Umbildung der Sächsischen Regierung stattgefunden hat2; andernfalls würde es in Sachsen erneut zu einer Kabinettskrisis kommen.

1

In seiner Vollsitzung vom 1.7.27 hatte der RR über folgende, von der RReg. vorgelegte Gesetzentwürfe beraten und abgestimmt: 1) den „Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen“ (vgl. Dok. Nr. 248, P. 3), 2) den „Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung des Zuckerzolls“, 3) den „Entwurf eines Gesetzes über Änderungen des Zuckersteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol“ (vgl. Dok. Nr. 200, P. 2). Der GesEntw. über Zolländerungen wurde vom RR ohne die in der Regierungsvorlage vorgesehene Erhöhung des Kartoffelzolls (von 0,50 auf 1 RM/dz) angenommen; die Streichung der Kartoffelzollerhöhung war von Preußen beantragt worden. Der GesEntw. über Erhöhung des Zuckerzolls wurde auf Antrag Preußens vom RR abgelehnt. Der GesEntw. über Änderungen des Zuckersteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol wurde vom RR in veränderter Fassung angenommen (Niederschriften des RR 1927, §§ 392–394; siehe hierzu auch den unsignierten Aktenvermerk über die Verhandlungen im RR am 1.7.27, in R 43 I /2420 , Bl. 73).

2

Zur Umbildung der sächs. Reg. am 1. 7.: Huber, Verfassungsgeschichte, Bd. 6, S. 810.

Der Reichsarbeitsminister trat dafür ein, daß grundsätzlich an den Beschlüssen des Kabinetts festgehalten wird und stellte zur Erwägung, ob der Opposition etwa im Speckzoll durch eine Senkung auf 12 Mark3 und in der Kartoffelzollvorlage4 dadurch entgegengekommen werden könne, daß der Beschluß der Sachverständigen des Interfraktionellen Ausschusses5 von der Reichsregierung übernommen würde.

3

Der dem RR vorgelegte GesEntw. über Zolländerungen (Anm. 1) sah die Beibehaltung des bisherigen Speckzolls von 14 RM/dz vor.

4

Gemeint ist die Festsetzung des Kartoffelzolls im GesEntw. über Zolländerungen; siehe Anm. 1.

5

Siehe dazu Dok. Nr. 248, Anm. 19.

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft sprach sich gegen beide Vorschläge aus. Der Interfraktionelle Ausschuß sei für eine Erhöhung der Zölle für Schweinefleisch und Speck eingetreten. Die Preußische Staatsregierung stehe auf dem gleichen Standpunkt. Wenn Ernährungsschwierigkeiten auftreten würden, sei er bereit, durch vorübergehende Herabsetzung des Speckzolles entgegenzukommen.

[832] In der Kartoffelzollvorlage habe der Interfraktionelle Ausschuß beschlossen, den autonomen Zollsatz auf 1 Mk. zu erhöhen und gleichzeitig einen Gebrauchssatz von 50 Pfg. bis zum Jahresschluß festzulegen. Der Kabinettsbeschluß, nach dem der autonome Zollsatz von 1 Mk. vom 1. Dezember an Geltung erlange6, sei der Stellungnahme des Interfraktionellen Ausschusses vorzuziehen, weil durch Festlegung eines Gebrauchszollsatzes von 50 Pfg. bei Handelsvertragsverhandlungen die Möglichkeit genommen würde, auf einen höheren Vertragssatz abzukommen. Die Frage der übrigen Gebrauchssätze würde erneut angeschnitten, wenn die Reichsregierung auf den Beschluß des Interfraktionellen Ausschusses zurückkäme.

6

Die Erhöhung des autonomen Kartoffelzolls von 0,50 auf 1 RM ab 1.12.27 war in der Kabinettssitzung vom 17. 6. beschlossen worden; siehe Dok. Nr. 248, P. 3.

Der Reichsminister der Finanzen hielt an der Zuckerzollvorlage fest. Ihre Ablehnung durch Bayern7, die mit der Wahl des neuen Finanzministers zusammenhängen dürfte8, sei eine Augenblickspolitik, die keine Wirkung haben werde9. Es sei unmöglich, Bayern den gewünschten Zuschuß zur Beamtenbesoldung zu geben, nachdem der Finanzausgleich vorläufig erledigt sei. Hinsichtlich des Speckzolles schloß er sich dem Standpunkt des Reichsministers für Ernährung u. Landwirtschaft an, da er sich von einer Senkung des Zolles keine Wirkung verspreche.

7

In der Sitzung des RR vom 1. 7. hatte Bayern zunächst beantragt, den GesEntw. über Erhöhung des Zuckerzolls (siehe Anm. 1) von der Tagesordnung abzusetzen, da noch nicht geklärt sei, wie die Kosten der geplanten Erhöhung der Beamtenbesoldung gedeckt werden sollen. Nach Ablehnung seines Vertagungsantrags hatte Bayern gegen den GesEntw. über die Zuckerzollerhöhung gestimmt; der bayer. Vertreter im RR hatte dazu erklärt, daß seine Stimmabgabe keine sachliche Gegnerschaft gegen die Zuckerzollerhöhung bedeute, sondern nur eine Folge der Ablehnung seines Vertagungsantrags sei (Niederschriften des RR 1927, § 393).

8

Am 28. 6. war Schmelzle zum neuen Bayer. FM ernannt worden; der bisherige FM Krausneck war am 12. 6. gestorben.

9

Der vom RR abgelehnte GesEntw. über Erhöhung des Zuckerzolls sowie der damit zusammenhängende GesEntw. über Änderungen des Zuckersteuergesetzes wurden noch am 2. 7. dem RT vorgelegt (RT-Bd. 416 , Drucks. Nr. 3514  und 3515). Der RT nahm beide Gesetze am 9. 7. an (RT-Bd. 393, S. 11479 ). Das „Gesetz über Änderungen des Zuckersteuergesetzes“ sowie das „Gesetz über Erhöhung des Zuckerzolls“ wurden am 15.7.27 ausgefertigt (RGBl. I, S. 179  bzw. 180).

Es sei sehr zweifelhaft, ob der Reichstag die Erhöhung des Kartoffelzolls beschließen würde, nachdem die starke Agitation auch in Kreise übergegriffen habe, die nicht der Opposition angehörten. Abgesehen von seiner grundsätzlichen Einstellung gegen die Erhöhung trete er dem Standpunkt des Reichsministers für Ernährung u. Landwirtschaft bei und sei bereit, die Doppelvorlage an den Reichstag zu unterschreiben.

Auch der Reichswirtschaftsminister hielt trotz seiner Bedenken gegen die Kartoffelzollerhöhung für erforderlich, an dem Kompromiß hinsichtlich der Zölle festzuhalten. Die Regierungsparteien hätten mit großem Nachdruck einen Vertragssatz von 1 Mark gewünscht. Die Regierung müsse versuchen, nach Festlegung des autonomen Satzes in dieser Höhe mit dem Vertragssatz möglichst wenig herabzugehen. Die Festlegung eines Gebrauchssatzes von 50 Pfg. würde dem entgegenstehen.

[833] Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß er sich der Stellungnahme der Mehrheit des Kabinetts anschließen werde. Er hielt es aber grundsätzlich für notwendig, mehr noch als bisher den Beschlüssen der Genfer Weltwirtschaftskonferenz10 nachzugehen.

10

Siehe dazu Dok. Nr. 244.

Der Reichswirtschaftsminister führte hierzu aus, daß der Abgeordnete Lammers sich nach Aussprache auch mit dem Reichsverband der Deutschen Industrie mit dem geplanten Vorgehen einverstanden erklärt habe. Im ganzen seien 559 Positionen des Zolltarifs bestimmt worden, bei denen eine Senkung des Zolles in Frage komme. In erster Linie werde erstrebt, diese Senkung bei den laufenden Handelsvertragsverhandlungen zu verwerten. Aussicht bestehe nunmehr bei Frankreich sowie bei Griechenland. Die Tschechoslowakei habe sich bereit erklärt, mit Deutschland gemeinsam über eine umfassende Zollsenkung zu verhandeln.

Der Reichswirtschaftsrat werde bereits in der kommenden Woche prüfen, wie weit die Zölle ermäßigt werden könnten11. Er werde die allgemeine Aussprache in etwa einer Woche und die Sonderverhandlungen voraussichtlich in 3–4 Wochen beenden. Zu seinen Verhandlungen werden sämtliche Mitglieder des handelspolitischen Ausschusses des Reichstags eingeladen werden. Mit einer Vorlage wegen Steuersenkung12 sei im September oder Oktober 1927 zu rechnen.

11

Siehe dazu Dok. Nr. 248, Anm. 17.

12

Statt „Steuersenkung“ muß es wohl „Zollsenkung“ heißen.

Das Reichsministerium beschloß, dem Reichstage umgehend eine Doppelvorlage über Zolländerungen gemäß dem Kabinettsbeschluß vom 17. Juni zuzuleiten13. Die Mittagspresse soll über diese Tatsache unterrichtet werden.

13

Am 2.7.27 legten der RFM, der RWiM und der REM den „Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen“ dem RT vor; die Vorlage enthielt den GesEntw. in der von der RReg. beschlossenen Fassung sowie die ablehnende Stellungnahme des RR hinsichtlich der Kartoffelzollerhöhung (RT-Bd. 416 , Drucks. Nr. 3513 ). – Zur weiteren Beratung des GesEntw. siehe Dok. Nr. 268.

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