1.221.1 (ma32p): 1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Reichsminister i.R. Hermes berichtete über seine Verhandlungen mit dem polnischen Delegationsführer in Wien1. Zwischen den beiden Delegationsleitern[1436] sei in einer Vereinbarung2, die noch von den Regierungen genehmigt werden müsse, vorläufig vorgesehen worden, daß die Rechtskommission zur Prüfung der Niederlassungsfrage am 20. April zusammentreten solle, ferner am 30. April die Kohlenkommission. Auf eine Anfrage des Reichsministers der Justiz erklärte Reichsminister i.R. Hermes, daß er annehme, man werde zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Kohlenkommission schon übersehen können, ob sich ein positives Ergebnis der Beratungen der Rechtskommission erhoffen lasse. Das Reichskabinett könne dann also immer noch rechtzeitig entscheiden, ob die Grundlagen zum Wiedereintritt in die Handelsvertragsverhandlungen gegeben seien.

1

Siehe die Aufzeichnung des Vortr.LegR Zechlin vom 14.4.28 über das Ergebnis der Wiener Besprechungen zwischen Hermes und Twardowski am 12./13.4.28, in: ADAP, Serie B, Bd. VIII, Dok. Nr. 233; dazu auch Dok. Nr. 238 und 242.

2

Text der Vereinbarung zwischen Hermes und Twardowski vom 13.4.28 in der Anlage zu der in Anm. 1 angeführten Aufzeichnung Zechlins vom 14.4.28.

Das Reichskabinett billigte das Ergebnis der Verhandlungen des Reichsministers i.R. Dr. Hermes mit dem polnischen Delegationsführer in Wien. Es wurde hierbei vorausgesetzt, daß 1. die in der Vereinbarung zwischen den Delegationsführern vorgesehene Zeitspanne von 10 Tagen zwischen dem Zusammentritt der Rechtskommission und der Kohlenkommission nicht vermindert werden solle, daß 2. dem Reichskabinett Gelegenheit gegeben werde, zu dem Verlauf und den Ergebnissen der Beratungen der Rechtskommission rechtzeitig Stellung zu nehmen, und daß 3. eine besonders vorsichtige Behandlung dieser Frage in der Presse angestrebt werde3.

3

Zur Fortsetzung der Kabinettsberatung über die dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 7, P. 1.

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