1.51.2 (ma32p): 2. Entwurf eines 5. Gesetzes zur Abänderung des Reichsversorgungsgesetzes und anderer Versorgungsgesetze.

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2. Entwurf eines 5. Gesetzes zur Abänderung des Reichsversorgungsgesetzes und anderer Versorgungsgesetze.

Ein Vertreter des Reichsarbeitsministeriums erläuterte den Gesetzentwurf7. Er erklärte, daß den Wünschen der Versorgungsberechtigten soweit möglich entsprochen worden sei.

7

Der vom RArbM vorgelegte GesEntw. sah eine Verbesserung der Renten der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen vor; die Vorlage stand im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Beamtenbesoldung (R 43 I /698 , Bl. 142–156).

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu8.

8

Das Gesetz wurde am 21.12.27 ausgefertigt (RGBl. I, S. 487 ).

Darauf wurde in den Verhandlungen zu Punkt 1 der Tagesordnung fortgefahren.

Pensionsfragen9:

9

Eine Kabinettsvorlage hierzu war nicht zu ermitteln. In Bemerkungen MinDir. v. Hagenows vom 8.9.27 zum Entwurf eines Besoldungsgesetzes heißt es: Nach § 24 des Entwurfs sollen die Ruhegehalt- und Wartegeldempfänger, die vor dem 1.10.27 in den Ruhestand oder Wartestand getreten sind, nicht in die neuen Besoldungsgruppen eingestuft werden, sondern zu ihren gegenwärtigen Pensionen und Wartegeldern einen besonderen Zuschlag erhalten. „Dies sehr bedenklich. Die großen Parteien des Reichstags haben nachdrücklichst Gleichstellung mit den Neupensionären, d. h. mit denen, die nach Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes in den Ruhestand treten, gefordert. Berechtigt erscheint § 24 für die Pensionäre, die vor dem 1. April 1920 ausgeschieden sind. Alle anderen müssen neu eingruppiert werden.“ (R 43 I /2568 , Bl. 282–289). Nach einer Aufzeichnung MinR Feßlers vom 10. 9. werde die im Besoldungsgesetzentw. vorgesehene Regelung (Zuschläge zu den bisherigen Pensionen statt Eingruppierung in die neue Besoldungsordnung) von den Ländern verlangt, „weil sie sonst fürchten, die Mehraufwendungen nicht decken zu können“ (R 43 I /2568 , Bl. 298–299).

Nach eingehender Aussprache, in der der Reichsminister der Finanzen, der Reichsarbeitsminister und der Preußische Finanzminister für den Entwurf, der[916] Stellvertreter des Reichskanzlers und der Reichsminister des Innern für die Einstufung der Pensionäre und Wartegeldempfänger entsprechend der für die aktiven Beamten vorgesehenen Regelung des Entwurfs eingetreten waren, wurde beschlossen, die Frage in einer Ministerbesprechung weiterzubehandeln10.

10

Siehe Dok. Nr. 294.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers hatte einen Vermittlungsvorschlag dahin gemacht, daß die Pensionäre und Wartegeldempfänger, die vor dem 1. April 1920 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden seien, durch prozentuale Zuschläge und die später Entlassenen nach dem neuen Entwurf eingestuft würden.

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