1.52.1 (ma32p): Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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RTF

Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

Pensionsfragen:

Der Reichsarbeitsminister betonte erneut, daß das Reich nicht gesetzlich verpflichtet sei, die Bezüge der Pensionäre und Wartegeldempfänger zu erhöhen. Er fürchtete Berufungen der Inflations- und Liquidationsgeschädigten sowie weitere Schwierigkeiten in der Öffentlichkeit und schlug vor, für alle Pensionen eine Höchstgrenze von 12 000 M zu bestimmen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers erklärte, daß hierüber eine Einigung nicht möglich sei.

Der Preußische Finanzminister wies darauf hin, daß Anträge aus den verschiedenen Parteien vorlägen, nach denen die Pensionäre sämtlich eingruppiert werden sollen. Die beiden Kabinette müßten einen einheitlichen Standpunkt einnehmen, wenn sie ihre Entscheidung demgegenüber durchdrücken wollen.

[917] Der Reichskanzler wies andererseits darauf hin, daß der Reichstag bei Überspannung der Begünstigung der Pensionäre möglicherweise Beschlüsse fassen würde, die sie ungünstiger stellten, als die mittlere Linie sei. Die Denkschrift über die Pensionen1 habe noch eine starke Nachwirkung.

1

Gemeint ist offenbar die „Denkschrift über die Pensionen und Wartegelder der Reichskanzler, Reichsminister und Staatssekretäre sowie über die Pensionen der Generale aller Grade“, die dem RT am 19.11.26 vom RFM vorgelegt worden war (RT-Bd. 411 , Drucks. Nr. 2789 ).

Der Reichspostminister hielt die Auswirkung der Eingruppierung der neuen Pensionäre nicht für finanziell bedeutsam. Wenn die geschädigten Altpensionäre durch Zuschläge abgefunden würden, wären die Gegensätze praktisch nicht besonders groß.

Reichsbahndirektor Klein wurde alsdann hereingerufen. Er erklärte, daß die Einstufung der neuen Pensionäre und Wartegeldempfänger bei der Eisenbahn 20 Millionen Mehraufwendungen erfordern würde. Tariferhöhungen seien dann nicht mehr zu umgehen. Der Gesamtaufwand der Eisenbahn an Versorgungsberechtigte betrage etwa 400 Millionen im Jahre.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers der Reichsinnenminister und der Reichspostminister traten dafür ein, daß die Frage nicht in Abwesenheit der volksparteilichen Minister entschieden würde.

Auch Staatssekretär Trendelenburg sprach sich in diesem Sinne aus.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, die Frage der Pensionen sofort mit den Führern der 4 Regierungsparteien zu besprechen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß dies am gleichen Tage 8 Uhr abends in der Reichskanzlei geschehen soll2.

2

In der Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien (Graf Westarp, Kempkes, Leicht) am 15. 9. um 20.30 Uhr gab Reichsbahndirektor Klein „eine Darstellung der Wirkungen einer Einstufung sämtlicher Pensionäre auf die Finanzen der Eisenbahn“. Die Parteivertreter erklärten sich bereit, die Pensionsfrage mit ihren Fraktionen zu besprechen. „Dieser Besprechung soll der Vorschlag des Reichskanzlers zugrunde gelegt werden, bei den Altpensionären (Stichtag 1. April 1920) einen Zuschlag auf die bisherigen Bezüge vorzusehen, der höher ist als zunächst in Aussicht genommen, und bei den Neupensionären die Individualberechnung durchzuführen, aber durch einen Prozentsatz der bisherigen Bezüge die Höchstgrenze der Steigerung festzulegen.“ Dem RR sollte der Entwurf des Besoldungsgesetzes zunächst ohne den Abschnitt V über „Ruhegehälter, Wartegelder und Hinterbliebenenbezüge“ zugeleitet werden (Niederschrift Feßlers, R 43 I /1424 , Bl. 86–87).

Sonderbehandlung der Ledigen.

Der Preußische Finanzminister brachte erneut die Frage der Sonderbehandlung der Ledigen zur Sprache3. Die weiblichen Lehrpersonen erhalten in Preußen nur 90% des Grundgehalts. Ihre Gleichstellung mit den männlichen würde eine erhebliche Mehraufwendung erforderlich machen. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Sonderbehandlung der weiblichen Beamten schlage er vor, allen ledigen Beamten vom Grundgehalt 10% abzuziehen.

3

Vgl. die Erörterung dieser Frage in der Kabinettssitzung vom 10. 9. (Dok. Nr. 291, Kabinettssitzung).

Der Reichspostminister sprach sich für den Vorschlag aus.

Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister des Innern äußerten Bedenken. Der Vorschlag werde vom Parlament abgelehnt werden.

[918] Der Reichskanzler schlug vor, auch diese Frage mit den Parteiführern zu besprechen4.

4

In der Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien am selben Tage um 20.30 Uhr (vgl. Anm. 2) führte der PrFM Höpker-Aschoff aus, „daß ein zehnprozentiger Abzug für die Ledigen in Preußen jährlich 26 Millionen Mark ausmachen würde. Die weiblichen Lehrpersonen würden ohne den Abzug im Gehalt erheblich über die Vorkriegsrealgehälter gesteigert werden; die Studienrätin bei einem Endgehalt von 8400 RM auf 133%, die Gewerbeschullehrerin bei einem Endgehalt von 4700 RM auf 152% und die Volksschullehrerin bei einem Endgehalt von 5000 RM auf 136%. – Der Vorschlag des Preußischen Finanzministers fand keine Zustimmung.“ (Niederschrift Feßlers, R 43 I /1424 , Bl. 86–87).

Ministerialzulage:

Der Preußische Finanzminister trat dafür ein, daß im Reiche, wie in Preußen bereits geschehen, die Ministerialzulage um 50% erhöht würde5.

5

In Preußen war die Ministerialzulage am 1.4.27 um 50% erhöht worden; vgl. Dok. Nr. 243, Anm. 9.

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für möglich, Preußen in der Frage entgegenzukommen.

Der Reichspostminister trat dafür ein, daß verdienten Ministerialräten eine Sonderzulage gewährt werden könne. Gegen die Stellung der Dirigenten äußerte er, wie der Reichswehrminister Bedenken.

Der Reichswehrminister erklärte, daß die Schwierigkeiten, die wegen der Behandlung der Reichswehr und Schutzpolizei entstanden seien, durch die Ressortverhandlungen behoben seien6.

6

Siehe dazu Dok. Nr. 293 und Nr. 295.

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