2.66.1 (mu11p): Vorschläge zu Artikel 231 ff. des Friedensvertrags.

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Vorschläge zu Artikel 231 ff. des Friedensvertrags1.

1

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 19 und 50.

Unterstaatssekretär Schroeder berichtet, daß die Denkschrift durch die Herren Dr. Rosenbaum und Hasselmann fertiggestellt sei2. In einer Besprechung sei eine Reihe von Ausstellungen an der Denkschrift gemacht worden3. Es sei dringend erforderlich, den Schwerpunkt in die Mantelnote der Regierung zu legen. Über den eigentlichen Vorschlag der Höhe einer Entschädigung müßte in einem kleinen Kreise von Finanzsachverständigen noch beraten werden. Herr Melchior habe vorgeschlagen, einen bestimmten Prozentsatz des Reichsbudgets als Entschädigung zu zahlen, aber nicht mehr als 1 Milliarde Goldmark jährlich für etwa 30 Jahre. Was durch solchen Prozentsatz in einzelnen Jahren von 1 Milliarde Goldmark nicht aufgebracht werde, müsse dann in besseren Jahren nachgebracht werden4.

2

Bei der genannten Denkschrift muß es sich um jene handeln, die die RReg. von Warburg und Melchior erstellen lassen wollte (Exemplare in R 2 /2727 , Bl. 3-24 und in R 38 /108 , R 3301 /2108 , Bl. 32-57). Eine Zusammenarbeit zwischen Rosenbaum und Warburg geht aus einem Schreiben des UStS Schroeder an Warburg vom 3.5.20<in der Druckfassung: 10.5.20; Anm. der Online-Edition> hervor (R 2 /2727 , Bl. 114). Rosenbaum war Direktor der Hamburger Commerzbibliothek und, wie seine Veröffentlichungen zeigen, ein besonderer Kenner des Versailler Vertrags. Hasselmann war Syndikus der Hamburg-Amerika-Linie.

3
 

Gemeint ist wohl die Besprechung vom 23.4.20 (s. dazu Anm. 3 zu Dok. Nr. 19). Über die Tendenzen der Denkschrift gibt ein Brief Auskunft, in dem das Präsidialmitglied des RdI Simons gegenüber Rosenbaum seine Ablehnung der Denkschrift begründete: „Ich stimme mit Herrn UStS Müller ganz darin überein, daß wir durchaus vermeiden müssen, den Eindruck zu erwecken, als wenn es sich für uns hauptsächlich um Vorwürfe gegen die Art handle, wie man im Waffenstillstands- und Friedensvertrag mit uns umgesprungen ist. Das wäre sehr richtig für eine Aktion, die zur Revision des Friedensvertrags führen soll. Hier aber kommt es darauf an, der Entente einen Vorschlag nicht zur Abänderung, sondern zur Ausführung des Friedens zu machen.“ (27.4.20; R 43 I /403 ; in Abschrift an UStS Schroeder; R 2 /2727 , Bl. 104 f.). Weitere Einwendungen gegen die Denkschrift erhoben bei UStS Müller Geheimrat Wiedfeldt von der Krupp-A.G. und Hugo Stinnes, die beide eine derartige Betonung des wirtschaftlichen Niederganges Deutschlands in der Denkschrift verlangten, daß dadurch ein deutscher Vorschlag für Reparationsleistungen unmöglich gemacht werde (27. 4.; 29.4.20; R 38 /108 , gefunden in R 43 I /403 , Bl. 3-8 und R 2  /2727 ,, Bl. 110).

4

In der Denkschrift war festgestellt worden, daß „unter den gegenwärtigen Verhältnissen“ keine Reparationssumme von Deutschland verbindlich genannt werden könne. Um überhaupt Zahlungen zu ermöglichen, sollten verschiedene Bedingungen des Friedensvertrags abgeändert werden. Über die deutschen Leistungen wurde ausgeführt: „Die Annuität soll einen bestimmten Prozentsatz des Deutschen Reichshaushaltsplanes betragen, der vielleicht zweckmäßig 1921 mit einer Staffel einsetzt, so daß der höchste Prozentsatz erst etwa nach fünf Jahren erreicht wird. – Die so zu erreichende Jahresleistung soll im Höchstfalle eine Mrd. GM betragen. Kann Deutschland in einem Jahr die vorgesehene Quote vom Reichshaushaltsplan nicht aufbringen, so soll der Rückstand zinslos gestundet werden. Seine Abzahlung soll in den Jahren erfolgen, in welchen sich bei Anwendung des Prozentsatzes eine Annuität von mehr als einer Mrd. GM ergeben würde; die Vorschrift, welche die Annuität auf eine Mrd. GM begrenzt, soll dann nicht zur Anwendung kommen. – Der Vertrag von Versailles setzt den Zeitraum der Wiedergutmachungsleistungen auf 30 Jahre fest, um nicht mehr als einer Generation die unmittelbaren Lasten des Krieges aufzubürden. In Ansehung dieses Grundgedankens sind die Sachverständigen der Auffassung, daß nach 30 Jahren, also 1951 [gerechnet von dem ersten Pflichttermin für Reparationsannuitäten, Mai 1921, an], die Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt gelten sollen, mit Ausnahme der etwa unerledigt gebliebenen Rückstände, die nach analogem Verfahren zu tilgen wären. – Die Annuität wird von Deutschland in Zahlungsmitteln geleistet. Es gewährt jedoch den Ländern, die auf gewisse Sachleistungen unbedingt angewiesen sind, das Recht, diese in nach oben zu begrenzender Menge anzufordern. Für diese Sachleistungen wird der Weltmarktpreis gezahlt. Sollte zwischen Deutschland und Frankreich ein Abkommen über gemeinsame Vornahme von Wiederaufbauarbeiten getroffen werden, so erfolgt auch für diese eine Bezahlung in Höhe ihres vollen Wertes. Deutschland wird die aus diesen Posten sich ergebenden Einnahmen in erster Linie für die Leistungen aus der Annuität verwenden“ (R 2 /2727 , Bl. 3-24 und R 38 /108 ).

[159] Wenn wir eine Summe vorschlügen, die in Frankreich nicht zu Buch schlüge, so würde man unseren Vorschlag ohne weiteres zurückweisen5. Frankreich rechne mit einer großen Summe, so daß uns schwere Enttäuschungen bevorstehen könnten. Nach seiner Ansicht müßte sich der Vorschlag der Annuität zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Goldmark bewegen.

5

S. Dok. Nr. 50.

Eine Besprechung mit Finanzsachverständigen sei für den 28. April vorgesehen. Das Ergebnis würde dann dem Herrn Reichsminister der Finanzen vorgelegt werden6.

6

S. Dok. Nr. 70.

Professor Bonn: Die vorliegende Denkschrift bringe zwar brauchbares Material, sie mache aber nicht den Eindruck, als ob sie von Männern der Praxis stamme, die im tätigen Erwerbsleben stehen7. Es fehle in ihr völlig die psychologische Wirkung auf unsere Gegner. Daher müsse die Mantelnote anders gefaßt werden, als er ursprünglich gedacht hätte. Die Mantelnote dürfe nichts Falsches bringen, aber nur Behauptungen enthalten, keine Beweise bringen. Daran würde sich eine Erörterung knüpfen, in der die Beweise angefordert werden würden. Hierfür müsse das Material schon jetzt bereitgestellt werden, und zwar in einer Form, welche die Gewißheit gäbe, daß die Alliierten das Material lesen würden.

7

Geheimrat Wiedfeldt schrieb an UStS Müller über die Gestaltung der Denkschrift: „Ich möchte nur bitten, daß der Ton der Ausarbeitung klar, bestimmt und fest ist. Die Tatsachen und die Form müssen hart nebeneinanderstehen ohne irgendwelche Polemik oder Zwischenbemerkungen, denn wir reden hier als Industrielle zu Leuten, die selbst Industrielle sind und die Dinge ohne lange Darlegungen verstehen.“ (27.4.20; R 38 /108 , in R 3301 /2108 , Bl. 32-57).

Was das positive Angebot einer Entschädigungssumme anlange, so übernehme man damit eine große Verantwortung. Böten wir wenig, so würde die Entente unser Angebot zurückweisen, böten wir zu viel, so würden die Fachleute die Einhaltung des Angebots für unmöglich erklären. Es würde vielleicht außer dem Prozentsatz des Budgets auch noch der Prozentsatz unserer Ausfuhr zu berücksichtigen sein.

Durch die Verhandlungen in San Remo8 sei die Lage möglicherweise derart verändert, daß es empfehlenswert sei, in der Mantelnote von einem bestimmten[160] Vorschlag abzusehen und das Angebot einer festgelegten Summe vertraulichen Besprechungen der Sachverständigen zu überlassen. Reichskanzler Müller schließt sich dieser letzten Ansicht an.

8

In San Remo behandelte der Oberste Rat der Alliierten vom 19.–26.4.20 den Friedensvertrag mit der Türkei und die Ausführung des Versailler Vertrags; s. dazu Schultheß 1920 II, S. 366 ff.; DBFP 1st series, vol. VIII, pp. 1 sq.; vol. IX, pp. 432 sq.

Unterstaatssekretär Boyé: Die Verhandlungen in San Remo würden voraussichtlich mit der Aufforderung enden, nach Brüssel zu kommen und die wirtschaftliche Lage dort klarzulegen. In diesem Falle müßten wir mit allem einschlägigen Material fertig gerüstet sein. Es sei auch die Frage der Verpfändung eines Monopols in Erwägung zu ziehen.

Unterstaatssekretär Schroeder: In der Denkschrift seien Forderungen gestellt wie die Freigabe des liquidierten Privateigentums und eines Teils der Handelsflotte. Dies seien also Vorschläge zur Abänderung des Vertrags von Versailles, die in der Denkschrift unter allen Umständen vermieden werden müßten. Unterstaatssekretär Albert faßt die bisherige Erörterung so auf, daß die Denkschrift umzuarbeiten und mit einer Regierungsnote zu übergeben sei, und daß ferner für die Verhandlungen weiteres Material bereitzustellen sei. Es frage sich, was zu diesem letzten Zweck veranlaßt sei. Professor Bonn teilt mit, daß er den beteiligten Ressorts wichtige Fragen zur Ergänzung der Denkschrift gestellt habe. Reichskanzler Müller hält es für notwendig, alles Material, das in den Verhandlungen gebraucht werden könnte, sofort bereitzustellen und zweckmäßig zu gruppieren. Professor Bonn hält es für nötig, hierüber einen ausdrücklichen Beschluß zu fassen. Wenn die Mantelnote seitens der Ententemächte zur Unterlage der Verhandlungen gemacht werde, so müßte dann für jeden einzelnen Punkt das Material bereitliegen. Die Organisierung des Materials müsse schon jetzt entsprechend dem Aufbau der Mantelnote vorgenommen werden. Unterstaatssekretär Albert weist drauf hin, daß das Reichsfinanzministerium als federführend in dieser Beziehung auf die Ressorts drücken müsse.

Er sei von einem früheren Gedanken, in der Note eine bestimmte Summe zu nennen, durch die Lage, wie sie sich in der Zwischenzeit entwickelt habe, etwas zurückgekommen. Es empfehle sich wohl, sich auf die Darstellung der Entwicklung unseres wirtschaftlichen Lebens in der Note zu beschränken, um dann unter der Hand Verhandlungen einzuleiten, zu denen wir nach der Antwortnote der alliierten Mächte verpflichtet seien. Er möchte noch die Frage stellen, ob in die vorzuschlagenden Annuitäten die Werte der Naturalleistungen, zu denen wir verpflichtet seien, einbegriffen seien. Sei dies der Fall, so könnten wir, besonders in Hinsicht auf die Kohle, eine Zahl nennen, die wirklich zu Buch schlüge.

Unterstaatssekretär Schroeder ist der Ansicht, daß diese Naturalleistungen von den Gegnern an uns besonders zu bezahlen seien. Professor Bonn hält es für notwendig, die Alliierten dazu zu bringen, daß sie eine wirkliche Summe fixierten. Die Mantelnote würde zweckmäßig so gestellt werden, daß die verschiedenen Möglichkeiten der Abzahlung darin in akademischer Form aufgeführt seien. Unterstaatssekretär Schroeder teilt mit, daß der Pariser Geschäftsträger Mayer und der Unterstaatssekretär von [!] Bergmann in diesen Tagen hier eintreffen würden. Beide Herren seien s. E. zu hören, bevor man zu einem positiven Vorschlag käme. Danach könne man an das Kabinett gehen. Reichskanzler[161] Müller regt an, wegen der großen Bedeutung der Frage auch den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zu beteiligen.

Unterstaatssekretär Albert hat hiergegen Bedenken und betont, daß das Gerippe der Mantelnote sehr bald vorgelegt werden müßte, damit diese Skizze noch in dieser Woche an das Kabinett gelange. Unterstaatssekretär Müller legt Wert darauf, daß in dieser Mantelnote die Absicht betont wird, den Vertrag loyal zu erfüllen. Reichskanzler Müller weist auf den engen Zusammenhang unseres Wirtschaftslebens und der Möglichkeit der Vertragserfüllung mit der oberschlesischen Frage hin. Dernburg sei so weit gegangen, zu empfehlen, den Franzosen die Verzinsung ihrer Forderungen an Rußland zu versprechen9, wenn Oberschlesien deutsch bliebe. Dieser Gedanke sei zu erwägen10. Unterstaatssekretär Schroeder hält diesen Weg für äußerst bedenklich.

9

Gemeint sind die frz. Vorkriegskredite an Rußland, deren Einlösung nie erfolgt ist.

10

Die Bedeutung, die Oberschlesien für die deutsche Wirtschaft beigemessen wurde, geht aus einem Satz der Reparationsdenkschrift Professor Bonns hervor: „Ginge Oberschlesien verloren und würde Polen die heute nach Deutschland gehenden Kohlenmengen weiterliefern, so sind bei den heutigen niedrigen deutschen Preisen etwa 4½ Mrd. M jährlich dafür zu bezahlen. Verlangte Polen den Weltmarktpreis – es ist nicht gehalten, zu den deutschen Preisen zu liefern – so wären das beinahe 20 Mrd. M“ (R 43 I /403 , Bl. 104-117).

Reichskanzler Müller stellt als Ergebnis der Besprechung fest, daß die Note nach den erörterten Gesichtspunkten eiligst fertigzustellen und daß die Zuziehung der Ministerpräsidenten der Länder zu erwägen sei11.

11

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 70.

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