2.74 (mu11p): Nr. 74 Besprechung über Oberschlesien. 29. April 1920

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 74
Besprechung über Oberschlesien. 29. April 1920

R 43 I /350 , Bl. 146

Anwesend: Müller, Blunck, Koch, Wirth; PrMinPräs. Braun, PrJM am Zehnhoff; UStS Albert; Geheimrat von Schlieben; Pfarrer Ulitzka; Landrat Lukaschek; [Protokoll: Kempner].

Pfarrer Ulitzka führt aus, daß er die Bewilligung der Autonomie an Oberschlesien zur Herbeiführung eines günstigen Abstimmungsergebnisses für unbedingt erforderlich halte. Er denke hierbei selbstverständlich an eine Autonomie, die Oberschlesien den Charakter eines Bundesstaates im Deutschen Reiche verleihe1. Er bitte um die Ermächtigung, in Oberschlesien schon jetzt[177] sagen zu dürfen, daß die Reichs- und Preußische Regierung zu gegebener Zeit bereit sein würden, die Autonomie zu bewilligen.

1

Die Bestrebungen für eine Änderung des Status der preußischen Provinz Oberschlesien hatten bereits im Sommer 1919 eine gewisse Rolle gespielt und waren in einer Sitzung der RReg. vom 11.9.19 (P. 2) behandelt worden. Während die PrStReg. für eine Erweiterung der provinzialen Selbständigkeitsrechte eingetreten war und der PrLandesVers. am 14. 7. einen entsprechenden GesEntw. vorgelegt hatte, war die RReg. mehr auf die Seite der oberschlesischen Zentrumspartei getreten, die sich, wie Pfarrer Ulitzka in einem Schreiben <an die RReg.<in der Druckfassung: „an den PrIM Heine“; Anm. der Online-Edition> ausgeführt hatte, für eine „gliedstaatliche Autonomie“ einsetzte (13.8.19; R 43 I /349 , Bl. 45, 106). Eine Verständigung zwischen RReg. und PrStReg. war insoweit erfolgt, als am 11.9.19 die Bildung eines oberschlesischen Landesausschusses unter Beteiligung polnisch sprechender Oberschlesier beschlossen worden war. Dieser Ausschuß sollte die Belange der Bevölkerung gegenüber der Regierung und der Entente vertreten. Gründe für das Autonomiebestreben waren einmal durch Versprechungen der polnischen Regierung gegeben, sie werden aber auch aus dem Bericht eines Vertrauensmannes der Reichszentrale für Heimatdienst vom 1.10.19 ersichtlich: „Die Autonomie Oberschlesiens muß sofort erklärt werden, denn gegen die pr. Regierung besteht zu großes Mißtrauen, als daß sie mit Versprechungen etwas erreichen könnte. Berlin kann in Oberschlesien nur mit Tatsachen wirken. Aus denselben Gründen ist eine weitgehende Autonomie erforderlich, die den Oberschlesiern garantiert, daß sie im eigenen Hause selbst regieren können und in allen Stellen ihre Beamten haben. Die provinzielle Autonomie allein bringt die Gewißheit noch nicht mit sich, daß nicht doch wieder dauernde Eingriffe von Berlin kommen und hier Stoff zur Unruhe in der Bevölkerung geben. Je länger natürlich hier gezaudert wird, desto weitgehender müssen die Wünsche der Oberschlesier werden, weil sie sehen, daß eine enge Verbindung mit Preußen ihnen nicht die Wahrung ihrer völkischen Interessen bringen kann“. (R 43 I /349 , Bl. 149 f., 249-252). Die Rolle der katholischen Kirche in dieser Frage verdeutlicht ein Auszug aus einem Schreiben, das der RKohlenKom. dem RK zur Kenntnis gebracht hatte: „Die staatliche Autonomie wird von der Geistlichkeit verlangt; die Geistlichkeit beherrscht aber außer einem erheblichen Teil der männlichen Bevölkerung alle katholischen Frauen und damit die ganze Bevölkerung. Sie ist nach allem mir zugegangenen Äußerungen fest entschlossen, ihren Einfluß für eine Abstimmung zugunsten Polens geltend zu machen, wenn Oberschlesien keine staatliche Autonomie erhält und damit die Interessen der Kirche und Schulen nicht gewahrt werden. – Auf der anderen Seite erklärte mir u. a. LegR Graf Welczek aus Laband, daß prominente Geistliche erklärt hätten, sie würden Dank ihres Einflusses auf die Frauen ein Abstimmungsergebnis zugunsten Deutschlands garantieren, wenn Oberschlesien die staatliche Autonomie erhielte“ (R 43 I /350 , Bl. 20-24).

Reichskanzler Müller stellt nach eingehender Aussprache fest, daß die Reichsregierung – ohne der Preußischen Regierung vorgreifen zu wollen – voraussichtlich geneigt sein werde, in der Autonomie-Frage den vorgetragenen Wünschen zu entsprechen. Am zweckmäßigsten würde es vielleicht sein, kurze Zeit vor dem Termin der Abstimmung durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz Oberschlesien die Autonomie zu sichern. Die Autonomie selbst würde selbstverständlich erst nach der Abstimmung in Kraft treten.

Ministerpräsident Braun erklärte, daß, wenn tatsächlich nach Ansicht maßgebender oberschlesischer Instanzen das Resultat der Abstimmung durch die Autonomiefrage wesentlich beeinflußt werde, oder ein günstiges Resultat sogar von der Bewilligung der Autonomie abhänge, so sei er für seine Person bereit, im Preußischen Staatsministerium die vom Herrn Reichskanzler gegebene Anregung zu vertreten. Welche Stellung die Preußische Regierung, die sich bisher ablehnend verhalten habe, einnehmen werde, vermöge er heute nicht zu sagen2.

2

Das PrStMin. behandelte diese Frage am 4. 5. und nahm mit sämtlichen Ministern und parlamentarischen UStS gegen Braun und am Zehnhoff eine ablehnende Haltung ein (Vermerk v. Bornstedts vom 4.5.20; R 43 I /350 , Bl. 143). Zwei Vertreter der schlesischen Industrie und Wirtschaft erklärten gegenüber von Bornstedt am 10. 5., „sie glaubten nicht, daß die Gewährung der Autonomie an Oberschlesien, die von anderer Stelle behauptete günstige Wirkung im Sinne einer deutschen Abstimmung haben würde“ (R 43 I /351 , Bl. 23). S. zur Autonomiefrage auch Dok. Nr. 132. – Zu einem weiteren Fragenkreis, der in dieser Besprechung behandelt wurde, s. Dok. Nr. 83.

Extras (Fußzeile):