2.150.2 (mu21p): 2. Fortsetzung der Aussprache zur Behebung der Notlage in der Landwirtschaft.

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2. Fortsetzung der Aussprache zur Behebung der Notlage in der Landwirtschaft.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat dafür ein, daß die Regelung der Errichtung und des Betriebes von Seegrenzschlachthöfen gemäß seinem Vorschlage durch Reichsgesetz ermöglicht wird. Da die Viehpreise auf die Dauer nicht amtlich beeinflußt werden könnten, wenn das Reich nicht mehr als bisher zur Regelung der Einfuhr von Vieh und Fleisch eingreife, so müßten auf längere Sicht Maßnahmen dieser Art ins Auge gefaßt werden. Er wolle sich aber jetzt damit abfinden, daß für die Verteilung der Schlachtprodukte aus den Seegrenzschlachthöfen keine Bestimmungen vorgesehen würden. Der Errichtung weiterer Seegrenzschlachthöfe müsse aber vorgebeugt werden8.

8

Siehe hierzu Anm. 5 u. 9 zu Dok. Nr. 146.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich grundsätzlich einverstanden, fürchtete aber Preissteigerungen für den Konsum.

Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft einen Gesetzentwurf einbringe, nach welchem dem § 4 des Viehseuchengesetzes9 folgender Absatz angefügt wird:

9

Siehe Viehseuchengesetz vom 26.6.09 (RGBl. S. 519 ).

„Die Reichsregierung kann mit Zustimmung des Reichsrats über die Errichtung und den Betrieb von Seegrenzschlachthäusern und über das von den Ländern bei der Einfuhr von Vieh und Fleisch in Seegrenzschlachthäuser zu beobachtende Verfahren Bestimmungen treffen. Sie kann zwecks Überwachung einer gleichmäßigen Handhabung der auf Grund des Satzes 1 getroffenen Bestimmungen einen Reichskommissar ernennen10.“

10

Der REM hatte diese Formulierung selbst in dem Bericht über die Seegrenzschlachthäuser vom 21. 2. vorgeschlagen (R 43 I /2541 , Bl. 223-231, hier: Bl. 231).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schlug vor, daß über die Anpassung der Zölle für Rinder und Schafe mit Schweden Verhandlungen begonnen werden. Sämtliche bürgerliche Parteien des Reichstags hätten Anträge in dieser Richtung gestellt.

Der Vertreter des Auswärtigen Amts hielt es für geboten, daß vor Verhandlungen mit Schweden die autonomen Viehzölle erhöht würden; andernfalls würde es nicht möglich sein, die Verhandlungen mit Schweden durchzuführen und übermäßige Opfer zu vermeiden. Käme es zu einem Vertragsschluß, so bestände die Gefahr, daß wegen innerpolitischer Gegenwirkungen der Zweck nicht erreicht würde.

[480] Der Reichsminister der Finanzen lehnte es ab, einem Gesetzentwurf auf Erhöhung der autonomen Zölle im gegenwärtigen Zeitpunkt zuzustimmen. Die politische Lage dürfe jetzt nicht durch eine Zolldebatte im Reichstag weiter belastet werden11.

11

Der RFM dürfte sich auf die Lage innerhalb der Parteien bezogen haben, die noch mit Ministern im RKab. vertreten waren, s. Dok. Nr. 148.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich der Ansicht des Auswärtigen Amts an. Nach Ostern werde eine Zolldebatte im Reichstag nicht zu vermeiden sein. Von Genf aus werde darauf gedrängt, daß die Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz von Deutschland ratifiziert würden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei bisher auf seine Bitte nicht im Reichstag zur Beratung gestellt worden, um eine Debatte über Zollfragen zu vermeiden.

Dann aber werde es notwendig sein, gleichzeitig mit der autonomen Zollsenkungsaktion die gesamten Zollfragen zu bereinigen.

Um die innerpolitischen Schwierigkeiten zu vermeiden, schlage er vor, daß in den Reichstagsausschüssen bei der Beratung der entsprechenden Anträge über die Angleichung der Viehzölle an die Fleischzölle eine Beschlußfassung herbeigeführt werde. Das Auswärtige Amt könne dann auf Grund dieses Beschlusses, wenn er die Erhöhung der Rindviehzölle fordere, die Verhandlungen mit Schweden aufnehmen.

Der Reichsminister der Finanzen und das Auswärtige Amt erklärten sich hiermit einverstanden.

Das Reichskabinett hatte gegen den Beginn von Verhandlungen mit Schweden zur Angleichung der Zölle für Rindvieh und Schafe an die Fleischzölle keine Bedenken unter der Voraussetzung, daß sich bei den Beratungen der entsprechenden Anträge in den Ausschüssen des Reichstags, hierfür eine Mehrheit ergibt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte aus, daß die Schwankungen der Schweinepreise für die Landwirtschaft außerordentlich gefährlich seien. Ein Unterschied von 10 Pf. bedeute 20 M für ein Schwein und 400 Millionen für die gesamte Landwirtschaft. Wenn auch die Preise zur Zeit bei durchschnittlichen Aufwendungen von etwa 60 Pfennigen für das Pfund auf 75–80 Pf. gestiegen seien, so bestehe doch die Gefahr erheblicher Preissenkung, wenn nicht durch die vorgeschlagene Zollerhöhung vorgebeugt werde.

Die Erhöhung des Schweinezolles von 16 auf 24 M wurde abgelehnt.

Die Aufhebung der Begünstigung der Vieh- und Fleischeinfuhr bei der Umsatzsteuer wurde abgelehnt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat dafür ein, daß die Einfuhrerleichterungen für Innereien auf dem Gebiete der Fleischbeschau beseitigt würden. Für Lebern könnten sie noch zwei Jahre aufrechterhalten werden.

Der Vertreter des Auswärtigen Amts wies darauf hin, daß dem Antrage nur nach Verhandlungen mit Dänemark entsprochen werden könne. Dänemark würde eine wesentliche Herabsetzung des Zollsatzes für Warmblutpferde fordern. Dieses Zugeständnis, das zweckmäßiger bei den Handelsvertragsverhandlungen[481] mit Ungarn gemacht würde, wäre weit schwerwiegender, als der Ausschluß der Innereien vom Inlandsmarkte, zumal wenn die Lebern noch hereingelassen würden.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Einfuhrerleichterungen für Büchsenfleisch (Corned beef und la blanca lunch beef) aufgehoben werden sollen. Die Aufhebung dieser Erleichterungen für Innereien und Lebern wurde abgelehnt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zog seinen Antrag auf Aufhebung des Zwischenzolles für Speck zurück, hielt den Antrag aber für den Schmalzzoll aufrecht.

Der Vertreter des Reichsarbeitsministers äußerte Bedenken wegen der Folgen für die Lohnpolitik.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags den Zwischenzoll für Schmalz außer Kraft zu setzen.

Der Reichswirtschaftsminister und das Auswärtige Amt sprachen sich für die Aufhebung des zollfreien Kontingents für Gefrierfleisch aus, ohne jedoch einen Antrag zu stellen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt diese Maßnahme aus innerpolitischen Gründen nicht für durchführbar.

Der Reichskanzler stellte fest, daß hinsichtlich des zollfreien Gefrierfleischkontingents keine Anträge vorlagen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß die Verhandlungen wegen Maßnahmen zur Stützung des Getreidepreises noch nicht abgeschlossen seien. Es läge hierzu eine Denkschrift des Professors Warmboldt vor. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern der Landwirtschaft, die eingeleitet seien, werde sich eine Erörterung der Vorschläge in der Öffentlichkeit nicht vermeiden lassen. Besondere Beschleunigung sei nicht geboten.

Die Verhandlungen über Maßnahmen zur Stützung des Getreidepreises wurden vertagt.

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