2.170.2 (mu21p): 2. Die weitere Behandlung der Minderheitenfrage im Völkerbundsrat.

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2. Die weitere Behandlung der Minderheitenfrage im Völkerbundsrat.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß die eigentliche Besprechung der Minderheitenfrage im Reichskabinett heute noch nicht erfolgen könne, da die Denkschrift des Auswärtigen Amtes noch in einigen Teilen geändert werden müsse. Bei der Tagung des Völkerbundsrates in Madrid werde es die Deutsche Delegation sich angelegen sein lassen, endgültige Entscheidungen in der Minderheitenfrage der Vollversammlung des Völkerbundes im September d. J. vorzubehalten. Dies taktische Ziel sei in der deutschen, dem Reichskabinett noch vorzulegenden Denkschrift doch zu deutlich zum Ausdruck gekommen. Er werde bis zum morgigen Tage entsprechende Änderungen vornehmen lassen1.

1

Siehe Dok. Nr. 171, P. 1.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte im Rückblick auf die vergangene Ratstagung in Genf aus2, daß die Darstellung, als ob die deutsche Politik in der Minderheitenfrage einen Mißerfolg erlitten habe, ganz unzutreffend sei. Der Völkerbundsrat werde drei Tage vor der Ratstagung in Madrid als Kommission zur Beratung der Minderheitenfrage zusammentreten. Ein solcher Fall sei in der Völkerbundspraxis bisher noch nicht vorgekommen und liefere einen sehr deutlichen Beweis dafür, daß es Deutschland gelungen sei, den Völkerbund von der Wichtigkeit der Minderheitenfrage zu überzeugen.

2

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 137.

Die weitere Beratung dieses Punktes wurde für den 12. 4. vormittags vorbehalten.

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