2.201.6 (mu21p): 1. Französisches Projekt einer Schlichtungskommission.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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1. Französisches Projekt einer Schlichtungskommission.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug den Inhalt eines von Herrn Briand am 1. März 1929 übersandten Entwurfs vor, der sich mit der Erfüllung der französischen Sicherheitsforderungen für die entmilitarisierte Zone befaßt. Herr Briand habe mitteilen lassen, daß es sich hierbei noch nicht einmal um einen Vorentwurf, sondern um ein völlig unverbindliches Schema handele, von dem das französische Kabinett noch nicht Kenntnis habe4.

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Der französische Entwurf war StS v. Schubert vom französischen Geschäftsträger übergeben worden, der ihn unterrichtet hatte, daß auch Chamberlain die Dokumente erhalten habe (Aufzeichnung v. Schuberts vom 1. 3.; R 43 I /448 , S. 459-474). Nachdem Stresemann mit dem RK über Briands Projekt gesprochen hatte, übersandte v. Schubert der Rkei die französischen Dokumente mit einer Stellungnahme des AA (16. 4.; R 43 I /448 , S. 457, 475-491). Eine schriftliche Antwort, die durch das Kabinett ergehen sollte, hatte Stresemann gegenüber Pünder für notwendig erachtet (Vermerk vom 24. 4.; R 43 I /448 , S. 457).

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß er schon vor einiger Zeit Herrn Chamberlain mitgeteilt habe, daß die Frage einer „Konziliationskommission“ in Deutschland völlig indiskutabel sei. Er habe ihn gebeten, aus diesem Grunde gar nicht über dies Thema zu sprechen.

Nun werde es aber, sobald die Pariser Verhandlungen beendet seien, erforderlich sein, die Räumungsfrage wieder vorwärts zu treiben. Auch die Rücksicht auf die englischen Wahlen werde es vielleicht erforderlich machen, die englische Regierung noch jetzt zu irgendeiner Erklärung in dieser Hinsicht zu veranlassen5. Der deutsche Botschafter in London habe eine entsprechende Anregung gemacht. Man werde sich hierbei entschließen müssen, ob es für Deutschland zweckmäßig sei, die Räumung des Rheinlandes von englischen[654] Truppen auf jeden Fall zu betreiben, auch wenn dadurch die Franzosen und Belgier als alleinige Besatzungsmächte zurückblieben.

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Die Unterhauswahlen fanden am 30.5.29 statt.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab eine ausführliche Darstellung der in dem Briandschen Entwurf enthaltenen französischen Wünsche. Offenbar sei es Frankreich unerwünscht, daß in weniger wichtigen Beschwerdefällen in der entmilitarisierten Zone nur das Investigationsverfahren beim Völkerbund zur Verfügung stehe, das naturgemäß stets große politische Konsequenzen haben würde. In der von Frankreich vorgesehenen Kommission sollten Frankreich, England, Belgien, Italien und Deutschland mit je einem Mitglied vertreten sein. Den Vorsitz solle ein Beauftragter des Völkerbundes führen. Die Kommission solle mit erheblichen Rechten ausgestattet sein und ihre Tagungen an jedem beliebigen Ort vornehmen können. Sie solle die Möglichkeit haben, Untersuchungen an Ort und Stelle vorzunehmen und Zeugen zu verhören. Für Deutschland würde eine solche Kommission allein schon wegen ihrer Mehrheitsverhältnisse nur eine Verschlechterung bedeuten6. Überdies sei in dem französischen Entwurf vorgesehen, daß die Beschlüsse der Kommission bindend werden sollten, falls nicht eines der Mitglieder es vorziehe, den Völkerbund anzurufen. Deutschland würde also, nachdem es zunächst in der Kommission majorisiert worden sei, nun seinerseits gezwungen sein, den Völkerbund anzurufen. Es sei kein Zweifel, daß man dieses Projekt völlig zurückweisen müsse. Deutschland werde sich am zweckmäßigsten auf den Standpunkt stellen, daß mit der Reparationsregelung nunmehr die Generalliquidation des Krieges eintreten müsse und daß sich hiermit auch diese französischen Kommissionsprojekte von selbst erledigten. Wenn Frankreich hierauf nicht eingehe, werde Deutschland erklären müssen, daß die in den Locarno-Verträgen vorgesehenen Schlichtungsmöglichkeiten, abgesehen von dem normalen diplomatischen Wege, völlig zur Behebung von Unstimmigkeiten ausreichten.

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Demgegenüber war der Vorschlag Briands begründet worden: „L’organisation de cette Commission serait à l’avantage de l’Allemagne aussi bien que des autres Puissances signataires du Traite de Locarno. Alors que, dans les Commissions d’investigation, l’Allemagne n’est pas représentée au contraire dans le nouvel organisme, elle se trouverait placée sur le même pied que les autres Puissances locarniennes. Elle participerait dans les mêmes conditions que ces Puissances aux discussions et au réglement des questions qui l’interessent. Enfin, dans le cas de violation par une autre Puissance de la zone démilitarisée l’Allemagne, en vue de l’application de l’article 4 du Traité de Locarno, pourrait faire fonctionner à son profit dans les meilleurs conditions, un organisme susceptible de procéder à des constatations sur place: dans cette hypothèse les Traités n’en ont prévu, a l’heure actuelle aucun“ (R 43 I /448 , S. 461-467, hier: S. 565).

Bezüglich der Räumungsfrage erklärte der Reichsminister des Auswärtigen daß er dem englischen Botschafter am 13. Mai 1929 mitgeteilt habe, das deutsche Volk halte die Rheinlandräumung „sans phrase“ für unbedingt erforderlich, sobald die Reparationsregelung eingetreten sei; er könne sich ohne Rheinlandräumung eine Zustimmung der Volksvertretung zu den für die Reparationsregelung erforderlichen Gesetzen nicht vorstellen.

Der Reichsminister der Justiz erklärte sich mit der Stellungnahme des Auswärtigen Amts in der Sicherheitsfrage einverstanden. Der französische Vorschlag sei ein neuer Beweis für die noch immer systematisch betriebenen[655] französischen Rheinlandwünsche. Eine Betreibung der Zurückziehung nur der englischen Truppen halte er nicht für zweckmäßig.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete fragte an, ob die französische Regierung nach der Überreichung des Briandschen Entwurfs noch einmal auf diese Frage zurückgekommen sei.

Dies wurde vom Reichsminister des Auswärtigen verneint.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete gab seiner Besorgnis Ausdruck, daß der Briandsche Vorschlag oder ähnliche französische Wünsche nicht so leicht zurückgewiesen werden könnten, wie man jetzt vielleicht annehme. Er fürchte, daß die französische Politik hartnäckig in dieser Richtung weitergehen werde und daß es zu äußerst schwierigen und gefährlichen Verhandlungen kommen werde. Vielleicht könne man schon jetzt England auf die Gefahren der Situation besonders hinweisen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erbat, ihm und den anderen besonders beteiligten Mitgliedern des Reichskabinetts genaueren Einblick in die französischen Vorschläge zu ermöglichen.

Dies wurde vom Reichsminister des Auswärtigen unter Hinweis auf die besondere Vertraulichkeit des Gegenstandes zugesagt.

Zu den Ausführungen des Reichsministers für die besetzten Gebiete bemerkte der Reichsminister des Auswärtigen daß er es zunächst für taktisch richtig halte, die französischen Vorschläge als undiskutabel beiseite zu schieben. Erst wenn man einem hartnäckigeren französischen Verlangen gegenüberstehe, werde vielleicht ein formell ablehnender Beschluß des Reichskabinetts notwendig werden.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett mit den vom Reichsminister des Auswärtigen vorgetragenen Ausführungen einverstanden sei. Ein besonderer Beschluß sei jetzt nicht erforderlich.

Eine weitere Beratung des Reichskabinetts über die Minderheitenfrage und über das Anleiheprojekt der Regierungskommission des Saargebietes wurde für die Zeit kurz vor der Abreise der deutschen Delegation nach Madrid in Aussicht genommen7.

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Siehe Dok. Nr. 214, P. 4.

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