2.202.2 (mu21p): 2. Maßnahmen zur Behebung der Not der Landwirtschaft.

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2. Maßnahmen zur Behebung der Not der Landwirtschaft.

Punkt 1 und 2 der Tagesordnung wurden zu gemeinsamer Beratung verbunden.

[657] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den Sachverhalt unter Hinweisung auf die dem Reichskabinett vorliegenden schriftlichen Vorlagen ausführlich vor1.

1

Der REM hatte in seiner ersten Vorlage gebeten, die Frage des Schweinezolls erneut zu behandeln und die Zollsätze für Speck und Schmalz zu erhöhen (4. 4.; am 10. 4. zog er den Zollantrag für Speck zurück. R 43 I /2541 , Bl. 358-362, 370). Weiterhin hatte er beantragt, daß bei den Handelsvertragsverhandlungen mit Schweden auch die Vertragssätze für Schweine und die Getreidezölle zu behandeln seien (17. 4.; R 43 I /2541 , Bl. 394). In seiner dritten Vorlage hatte er die „Maßnahmen zur Behebung der Not der Landwirtschaft“ behandelt (11. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 422-428). Darin hatte der REM darauf aufmerksam gemacht, daß von den Parteien Initiativanträge zu erwarten seien. Da mit dem 31.12.29 das 1927 (RGBl. I, S. 181  f.) verlängerte Zollgesetz von 1925 ablaufe (RGBl. I, S. 261  ff.), in dem wesentliche Positionen des Zollgesetzes von 1902 neu gefaßt worden seien, würde Zollfreiheit für alle 1925 geänderten Positionen eintreten, wenn keine Neuordnung geschaffen werde. Außerdem kämen die 1927 abgeänderten Zwischenzölle für Brot- und Futtergetreide, Mehl und Margarinerohstoffe in Fortfall.

Auf die Frage des Reichsministers für die besetzten Gebiete, ob der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in der Lage sei, schon jetzt ein festes Gesamtprogramm aufzustellen, dessen Durchführung er vertreten wolle, erklärte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft daß er sich ein solches Programm in großen Zügen wie folgt denke:

I. Vieh und Fleisch.

a)

Angleichung von Lebendvieh- und Fleischzöllen, und zwar für Großvieh und Schweine,

b)

Durchführung des Gedankengangs, daß mit den schweineliefernden Ländern im Osten und Südosten Deutschlands nur gewisse Einfuhrkontingente vereinbart werden sollen2,

c)

Durchführung des Gesetzes über die Seegrenzschlachthäuser3,

d)

Übertragung der Bearbeitung des Veterinärwesens auf das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft4.

2

Der REM hatte die Ansicht geäußert, daß neben den zollpolitischen Maßnahmen eine Vereinbarung notwendig sei, daß aus den östlichen und südöstlichen Ländern „nur gewisse Kontingente“ nach Deutschland geliefert würden, die dann von einer zentralen Stelle verteilt und verwertet werden sollten (11. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 422-428, hier: Bl. 423).

3

Siehe den Kabinettsbeschluß vom 11. 3., Dok. Nr. 150, P. 2.

4

Der REM hatte darauf aufmerksam gemacht, daß bei fast allen europäischen und außereuropäischen Staaten und bei der Mehrzahl der deutschen Länder das Veterinärwesen bei den Landwirtschaftsministerien läge, nur bei der RReg. nicht. Das RIMin. beteilige zwar das REMin., gebe ihm aber keinen entscheidenden Einfluß (11. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 422-428, hier: Bl. 423).

II. Getreide.

a)

Die Vorschläge eines Einfuhrmonopols oder ähnlicher Einrichtungen („Durchschleusung“ der Einfuhr über bestimmte Kontrollstellen) sind abzulehnen,

b)

Aufhebung der Zwischenzölle für Roggen, Weizen und Spelz,

c)

Einführung einer Ausgleichsabgabe entsprechend den Vorschlägen in der schriftlichen Vorlage5.

5

Zur Ausgleichsgebühr hatte der REM erklärt: „Eine Erhöhung der Brotgetreidezölle ohne Rücksicht auf die künftigen Preisveränderungen am Inlandsmarkt und ohne Berücksichtigung der künftigen Ernteausfälle halte ich politisch für nicht erträglich. Sie wäre aber die Folge, wenn jetzt etwa im RT ein Antrag auf Beseitigung der Zwischenzölle des Gesetzes vom 15.7.27 angenommen würde [RGBl. I, S. 180 ]. Eine Ausgleichsabgabe dagegen, die je nach der Preislage des inländischen Brotgetreides gestaffelt und bei Überschreitung einer bestimmten Preisgrenze überhaupt in Wegfall kommen würde, vermeidet auf der einen Seite die nachteiligen Wirkungen und gibt auf der anderen Seite der Landwirtschaft die Aussicht auf eine gewisse Preisstabilität.“ Daher seien Verhandlungen mit Frankreich und Schweden erforderlich. Die Ausgleichsabgabe solle auf einem Grundpreis von 290 RM für die Tonne Weizen und 240 RM für die Tonne Roggen aufgebaut werden. Gleichzeitig solle im Interesse der Exporteure und der weiterverarbeitenden Industrie der Wert der Einfuhrscheine erhöht werden (11. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 422-428, hier: Bl. 425f).

[658] III. Butterzoll.

Einleitung von Verhandlungen mit Finnland mit dem Ziele, den Butterzoll auf 50 RM zu erhöhen und ihn binnen fünf Jahren auf 30 RM abzubauen6.

6

Der Butterimport in Deutschland war seit 1925 von 977 884 dz im Wert von 329 920 000 RM auf 1 265 534 dz im Wert von 435 540 000 RM im Jahr 1928 gestiegen. Die Produktionskosten lagen in Deutschland höher als in Holland und Dänemark, und wegen starker Preisschwankungen waren keine genauen Kalkulationen möglich. Der REM hatte auf Grund dieser Lage gefordert, daß Deutschland vom Weltmarkt unabhängig gemacht werden solle. Der Butterzoll sei als ein Erziehungszoll anzusehen. „Da der Butterzoll gegenüber Finnland vertraglich gebunden ist, würden Verhandlungen mit Finnland notwendig sein. Ich verkenne dabei keineswegs, daß eine Erhöhung des Butterzolls nicht nur für Finnland, sondern insbesondere für Dänemark und Holland von großer Bedeutung sein würde“ (11. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 422-428, hier: Bl. 427f).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete regte an, zunächst eine Generaldebatte über die Möglichkeit eines solchen Gesamtprogramms herbeizuführen.

Ministerialdirektor Ritter erklärte, daß er bereit sei, die handelspolitische Einstellung des Auswärtigen Amts zu den gemachten Vorschlägen ganz kurz zu skizzieren.

Für das Getreide bleibe nur der Weg der Zollerhöhung und das Auswärtige Amt werde bereit sein, die erforderlichen Verhandlungen mit Schweden einzuleiten.

Anlangend das Vieh, so werde das Auswärtige Amt bereit sein, mit Schweden wegen einer Zollerhöhung für Vieh Verhandlungen anzubahnen. Von einer Erhöhung der Schweinezölle könne jedoch mit Rücksicht auf Polen keine Rede sein. Die vorgeschlagene Kontingentspolitik halte das Auswärtige Amt für bedenklich. Der Schmalzzoll könne erhöht werden.

Bezüglich des Butterzolles sei das Auswärtige Amt zu Verhandlungen mit Finnland bereit.

Der Übertragung der Bearbeitung des Veterinärwesens vom Reichsminister des Innern auf das Reichsernährungsministerium müßte das Auswärtige Amt widersprechen.

Der Reichskanzler meinte, daß das Kabinett sich zunächst darüber klar werden müsse, wie gesetzgeberisch vorgegangen werden solle, insbesondere darüber, ob man eine große Gesamtvorlage für alle Gebiete machen wolle, oder ob die gesteckten Ziele mit kleineren Einzelvorlagen erreicht werden sollen. Nach seiner Meinung müsse dieses Thema zunächst in einer Ressortbesprechung vorgeklärt werden. Über irgendwelche Einzelheiten könne das Kabinett heute noch keine Entscheidung treffen.

Der Reichswirtschaftsminister bemerkte, daß außer den vom Reichsminister[659] für Ernährung und Landwirtschaft vorgetragenen allgemeinen Gesichtspunkten noch eine Reihe weiterer großer allgemeiner Gesichtspunkte berücksichtigt werden müsse7. Es müsse nicht nur über die Zwischenzölle verhandelt werden, sondern darüber hinaus über die ganze Zolltarifnovelle; ferner stehe die Reichsregierung vor dem Problem, wie die in Genf eingegangenen weltwirtschaftlichen Verpflichtungen realisiert werden könnten, und schließlich spiele auch die Reparationspolitik bei den Maßnahmen zur Hebung der Not der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle. Die Reichsregierung müsse sich darüber klar werden, wie Deutschland sich in den nächsten zehn Jahren wirtschaftlich einrichten wolle. Es sei unmöglich, den Reichstag mit diesen Fragenkomplexen noch in diesem Sommer zu beschäftigen. Das Gesamtthema müsse gründlich vorbereitet und im Herbst in Gestalt einer großen Vorlage an den Reichstag gebracht werden. Im Augenblick komme es nur darauf an, dem Reichstage zu zeigen, daß er nicht durch vorgreifende Maßnahmen im Juni das kommende große Programm verderbe8. Man müsse dem Reichstage sagen, daß das große Problem nur in Verbindung mit den Verhandlungen über das Ergebnis der Pariser Reparationsverhandlungen in Angriff genommen werden könne, und daß er bis dahin eine im wesentlichen abwartende Haltung einnehmen müsse. Inzwischen müsse das Agrarproblem in den Ressorts eingehend besprochen und in den Gesamtrahmen der Wirtschaftspolitik eingepaßt werden.

7

Ähnlich hatte sich der RWiM bereits in Erwiderung auf die Vorlage des REM zur Erhöhung der Zollsätze für Speck und Schmalz geäußert (9. 4.; R 43 I /2541 , Bl. 369).

8

Die Debatte im handelspolitischen Ausschuß des RT über Schuhzölle hatte ergeben, daß die Tendenz für Schutzzölle immer stärker wurde und vom landwirtschaftlichen auf den industriellen Bereich übergriff (Vermerk der Rkei vom 1. 5.; R 43 I /2360 , Bl. 77).

Der Reichsverkehrsminister führte aus, daß auch nach seiner Meinung gesamtwirtschaftliche Fragen warten müßten, bis das Ergebnis der Pariser Verhandlungen vorliege. Auch nach seiner Meinung könne das Kabinett heute Beschlüsse über Einzelheiten nicht fassen; indessen sei eine Zurückstellung aller Fragen bis zum Herbst nicht möglich, da sonst der Reichstag von sich aus initiativ vorgehen werde. Ein gewisses Sofortprogramm müsse von der Reichsregierung schon jetzt gebracht werden. Er regte an, unverzüglich Ressortbesprechungen stattfinden zu lassen mit dem Ziele, ein Sofortprogramm aufzustellen, das noch im Juni den Reichstag beschäftigen müsse. Das Gesamtwirtschaftsprogramm müßten die Ressorts für den Herbst vorbereiten. Bezüglich des Veterinärwesens nahm er, ebenso wie dies der Vertreter des Reichsministers des Innern mit kurzen Ausführungen zuvor getan hatte, den Standpunkt ein, daß von einer Übertragung auf das Reichsernährungsministerium Abstand zu nehmen sei.

Der Reichskanzler erklärte, daß das dringendste Problem für das Sofortprogramm das Weizenproblem sei. Für das Endprogramm regte er die Zuziehung eines kleinen Ausschusses von Agrariern und Konsumenten an.

Der Reichswirtschaftsminister empfahl als vorbereitende Schritte die Einleitung von Verhandlungen mit Schweden mit dem Ziele einer möglichst baldigen Einigung über die Vieh- und Butterzölle.

[660] Von einer Beschlußfassung über Einzelheiten sah das Kabinett nach dieser allgemeinen Aussprache ab.

Der Reichskanzler stellte fest, daß Einverständnis darüber bestand, daß die in der Aussprache gemachten Vorschläge unverzüglich in Ressortbesprechungen weiter vorberaten werden sollen mit dem Ziele, tunlichst beschleunigt zu einer Kabinettsvorlage mit festen Programmvorschlägen zu kommen. Dabei stellte der Reichskanzler besonders fest, daß das Auswärtige Amt sich für ermächtigt halten könne, mit der schwedischen Regierung alsbald in Verhandlungen wegen Änderung der Viehzölle einzutreten und dabei auch wegen einer Möglichkeit der Änderung der Getreidezölle vorzufühlen9.

9

Auf die Demarche des deutschen Geschäftsträgers Prinz Erbach vom 18. Mai erklärte die schwedische Regierung, daß sie auf Tarifvereinbarungen für Vieh nicht verzichten könne. Als Prinz Erbach daraufhin auf die Möglichkeit hinwies, daß der Handelsvertrag gekündigt werde, wurde ihm erwidert, daß die schwedische Landwirtschaft sich in einer ähnlichen Situation wie die deutsche befinde. Die Zollbindungen seien für Schweden wichtig, weil Deutschland der Hauptabnehmer für lebendes Vieh sei. Da die Session des schwedischen RT ende, sei mit einem Zusatzabkommen nicht vor Ende Januar 1930 zu rechnen, teilte der Geschäftsträger mit (Telegramm Nr. 24 aus Stockholm vom 23. 5.; R 43 I /2541 , Bl. 456 f.).

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