2.207.2 (mu21p): 2. Entwurf eines Gesetzes über Änderungen in der Arbeitslosenversicherung.

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2. Entwurf eines Gesetzes über Änderungen in der Arbeitslosenversicherung.

Der Reichsarbeitsminister trug den Inhalt seiner dem Kabinett vorliegenden schriftlichen Vorlage ausführlich vor und beantragte, dem von ihm vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen2. Er beantragte ferner, mit der Einsetzung eines Ausschusses von Sachverständigen für die Begutachtung eines endgültigen Reformprogramms für die Arbeitslosenversicherung einverstanden zu sein. Für die Zusammensetzung des Ausschusses machte er folgenden Vorschlag:

2

In der Vorlage des RArbM wurde ein Sofortprogramm zur Änderung des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), eine Verlängerung der Geltungsdauer der Regelung bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit und die Einsetzung eines Enquête-Ausschusses für die endgültige Reform beantragt. Die Reichsanstalt sollte möglichst unabhängig von den Reichsfinanzen gehalten werden (18. 5.; R 43 I /2034 , Bl. 153-163). Zwischen den Ressorts war über das Ausmaß der beabsichtigten Reform und besonders über die beabsichtigte Beitragserhöhung keine Einigung erzielt worden, wie MinR Vogels in seinem Referentenvortrag zur Vorlage mitgeteilt hatte (undatiert; R 43 I /2034 , Bl. 164-166).

1.

je einen Vertreter der sieben großen Fraktionen des Reichstags mit Ausnahme der Kommunisten,

2.

drei Vertreter des Reichsrats,

3.

zwei Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,

4.

je drei Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie für jedes Hauptmitglied einen Stellvertreter.

[678] Inzwischen wurde die beiliegende Vorlage des Reichsernährungsministers vom 24. Mai […] an die Herren Reichsminister verteilt3.

3

In dieser Vorlage verlangte der REM, daß als nicht arbeitslos anzusehen sei, wer an seine Familie Unterhaltsansprüche stellen könne. Ferner verlangte er Beschränkungen in der Ablehnung angebotener Arbeit und lehnte eine Beitragserhöhung und eine Verlängerung der Sonderfürsorge für Saisonarbeitslose ab (R 43 I /1437 , Bl. 329 f. und 2034, R 43 I /2034 , Bl. 167 f.).

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß er ebenso wie der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Abänderungs- und Ergänzungswünsche zu dem vom Reichsarbeitsminister vorgeschlagenen Gesetzentwurf beantragen wolle. Er glaube aber nicht, daß das Kabinett sich mit den Einzelheiten dieser Abänderungswünsche schon heute abschließend befassen könne, da die Materie überaus kompliziert sei und den Reichsministern vor der endgültigen Beschlußfassung zur Sache genügend Zeit gelassen werden müsse, sich mit den Abänderungsvorschlägen vertraut zu machen. Er trug sodann den wesentlichen Inhalt des anliegenden Umdrucks vom 24. Mai […] vor und stellte eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Ressortchefs in Aussicht4. Er beantragte, die heutige Aussprache auf eine Generaldebatte zu beschränken, im übrigen aber die endgültige Beschlußfassung über die Einzelheiten zu vertagen, damit die Ressorts in der Lage seien, die Abänderungsvorschläge eingehend durchzuprüfen. Er erklärte, daß er im allgemeinen mit dem vom Reichsarbeitsminister beabsichtigten Vorgehen einverstanden sei, das dahin geht, zunächst ein Sofortprogramm zur Verabschiedung zu bringen, ferner die Sonderfürsorge für berufsübliche Arbeitslosigkeit zu erneuern und eine definitive Reform möglichst beschleunigt in Angriff zu nehmen.

4

Der RWiM stellte in seiner Vorlage zusätzlich mehrere Anträge zur Ablehnung und zu Textänderungen bei den Vorschlägen des RArbM. Am 27. 5. wurde dann vom RWiM eine neue Vorlage eingebracht (R 43 I /2034 , Bl. 174 f.).

Dem Antrage des Reichswirtschaftsministers entsprechend, wurde die Vorlage nur in ihren Grundzügen kurz erörtert, die endgültige Verabschiedung der Vorlage jedoch auf eine für Freitag, den 31. Mai in Aussicht genommene weitere Kabinettssitzung vertagt5.

5

Siehe Dok. Nr. 213.

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