2.216.6 (mu21p): 6. Tariferhöhung bei der Reichsbahn.

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6. Tariferhöhung bei der Reichsbahn16.

16

Der Verwaltungsrat der RB hatte beschlossen, daß für den Fall der Verbindlichkeitserklärung des Lohnschiedsspruches beim RVM beantragt werden solle, die Tarife zu erhöhen, „wobei die Belastung der Personentarife nicht nur auf den Berufsverkehr beschränkt bleiben darf“ (RVM an den StSRkei, 30.5.29; R 43 I /1069 , Bl. 226 f.). Nach Erkundigungen, die Stegerwald eingezogen hatte, bewegten sich die Forderungen des Verwaltungsrats um 57 bis 65 Mio RM an neuen Einnahmen aus der Tariferhöhung (R 43 I /1069 , Bl. 226). Daß die RB-Gesellschaft eine Erhöhung des Tarifs beantragen wolle, die eine finanzielle Deckung der Ausgaben in Höhe von 55 Mio RM bringe, meldete WTB am 8. 6. (R 43 I /1069 , Bl. 235).

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß zunächst der Schiedsspruch über die Neuregelung der Löhne bei der Reichsbahngesellschaft noch nicht verbindlich erklärt sei. Auch sei ja möglicherweise eine Veränderung der finanziellen Lage der Reichsbahngesellschaft durch die Neuregelung der Reparationsfrage zu erwarten.

Das Reichskabinett erklärte sich damit einverstanden, daß über die Frage der Tariferhöhung vorerst mit dem Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft weiter verhandelt werde17.

17

Daß die Angelegenheit erst nach der Haager Konferenz akut werde, notierte Planck am 3. 8. und wiederholte diese Ansicht am 8.1.30 (R 43 I /1069 , Bl. 226).

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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