2.223.1 (mu21p): 1. Ermächtigung zur Aufstellung eines Notprogramms für die besetzten Gebiete.

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1. Ermächtigung zur Aufstellung eines Notprogramms für die besetzten Gebiete.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete begründete kurz den nachstehenden Antrag und bat um Zustimmung des Reichskabinetts hierzu:

„Mit der Ausarbeitung eines Hilfsprogramms für die westlichen Grenzgebiete und die besetzten Gebiete wird der Reichsminister für die besetzten Gebiete federführend beauftragt.

Die vorbereitenden Arbeiten hierfür sind von ihm in enger Fühlungnahme und Zusammenarbeit mit den für die verschiedenen Fragenkomplexe zuständigen Sachressorts des Reiches und der Länder umgehend in Angriff zu nehmen.“

Ministerialdirektor Dr. Köpke erklärte, er nehme an, daß durch die Annahme des Antrages an der bisherigen federführenden Zuständigkeit des Auswärtigen Amts für die Saarangelegenheiten nichts geändert werde. In diesem Sinne habe er gegen den Antrag keine Bedenken.

Staatssekretär Dr. Popitz erklärte, daß das Rheinministerium bei der Vorbereitung des Hilfsprogramms sich nach Auffassung des Reichsfinanzministeriums auf die Herausarbeitung von Grundsätzen beschränken sollte. Bevor das Programm konkretere Formen annehme, insbesondere, bevor an die Aufstellung von Gesetzentwürfen herangegangen werde, müsse dem Reichskabinett nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Er glaubte ferner, abraten zu müssen, bei den Vorarbeiten weitere Kreise der Bevölkerung zuzuziehen, da deren Hinzuziehung unerwünschte Bindungen erzeugen werde. Schließlich müsse auch an die Spitzen der gesamten Arbeiten der Vorbehalt gesetzt werden, daß die Durchführung aller in Aussicht genommenen Maßnahmen ausdrücklich von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches abhängig gemacht werde.

[730] Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erwiderte, daß sich sein Ministerium bei den Arbeiten hinsichtlich der Zuziehung von Kreisen der Bevölkerung jedenfalls für die nächste Zeit starke Zurückhaltung auferlegen werde. Bevor das Programm zu einem Gesetzentwurf verdichtet werde, könne dem Reichskabinett Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Im übrigen sei er bereit, den Herren Reichsministern, die es wünschen sollten, anhand der in der Anlage beigefügte Skizze nähere Darlegungen darüber zu machen, wie sich das Rheinministerium seine Aufgabe denke2. Der absolut vertrauliche Charakter der Skizze müsse dabei selbstverständlich gewahrt werden.

2

In seiner Kabinettsvorlage war vom RMbesGeb. hierzu erklärt worden: „Die vorbereitenden Aufgaben sollen sich auf solche in der RT-Drucks. Nr. 939  aufgeworfenen Fragen vorläufig beschränken, die entweder wegen der mittelbaren Auswirkung der Besetzung und ihrer Begleiterscheinungen oder wegen der Auswirkung der Grenzziehung einer alsbaldigen Lösung entgegengeführt werden müssen. Bei allen vorzuschlagenden Maßnahmen soll davon ausgegangen werden, daß sie organisch und systematisch die Wirtschaft des besetzten Gebietes im ganzen zu fördern geeignet sein müssen.“ Die Vorschläge wurden in fünf Punkten näher beschrieben, die bis auf die Punkte 3 und 7 noch untergliedert waren: „1) Stärkung der Landwirtschaft als Ausgleich für indirekte Schädigung und Beschwernisse, soweit sie durch Grenzziehung und Besetzung verursacht worden sind, unter besonderer Berücksichtigung des Saargrenzgürtels, des Hochwaldes, des Hunsrücks und der Eifel. […] 2) Stärkung von Handwerk, Handel und Gewerbe unter besonderer Berücksichtigung des Klein- und Mittelstandes sowie der gewerblichen Notgebiete. […] 3) Entlastung von finanziell bedrängten Gemeinden und Gemeindeverbänden von Wohlfahrtslasten und Polizeikosten, insoweit sie auf die Besetzung und auf die relativ höhere Arbeitslosigkeit im besetzten Gebiet gegenüber dem unbesetzten Gebiet zurückzuführen sind und Erleichterungen für die Gemeinden bei Erwerb reichseigener Grundstücke zu wirtschaftsfördernden und städtebaulichen Zwecken sowie Ermäßigung des Zinssatzes für die Besatzungs-Baudarlehen. 4) Besserung der Verkehrsverhältnisse. […] 5) Maßnahmen zur Beseitigung der durch die Grenzziehung und die Besetzung gegenüber dem unbesetzten Gebiet verstärkt hervortretenden Arbeitslosigkeit. […] 6) Verstärkung der laufenden kulturellen und karitativen Hilfsmaßnahmen. […] 7) Untersuchung, inwieweit unmittelbar Geldaufwendungen des Reichs in Form verlorener Zuschüsse möglichst vermieden werden können und an ihre Stelle Vorschüsse des Reichs, Bürgschaften des Reichs oder zinsverbilligende Hilfe des Reichs treten können“ (R 43 I /1438 , Bl. 65-68 und 200, R 43 I /200 , Bl. 17-20).

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß der finanzielle Vorbehalt schon in einer vorbereitenden Chefbesprechung über das heutige Beratungsthema für selbstverständlich gehalten worden sei3 und daß alles, was geschehen werde, unter dem Vorzeichen der Finanzkraft des Reiches stehe. Für das weitere Vorgehen schlug er eine Zweiteilung vor:

3

Siehe Dok. Nr. 220.

a) vorbereitende Besprechungen des Rheinministeriums im Sinne des gestellten Antrages mit den zuständigen Sachressorts des Reiches und der Länder,

b) nach Abschluß dieser Besprechungen nochmalige Kabinettsberatung über die Form der Auswertung, insbesondere über die Frage der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, da beim Vorliegen von fertigen Gesetzentwürfen erfahrungsgemäß die Gefahr einer starken Bindung nach außen hin eintrete.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete war mit diesem Vorschlage einverstanden. Er bat festzustellen, daß das Reichskabinett seinem Antrage zustimme mit der Maßgabe, daß dem Kabinett vor der Entscheidung über die Auswertung der Vorarbeiten nochmals Gelegenheit zur Stellung gegeben werden solle.

[731] Der Reichswirtschaftsminister stellte daraufhin das Einverständnis des Reichskabinetts mit dem Antrage des Reichsministers für die besetzten Gebiete fest.

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