2.25.1 (mu21p): Genf.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Text

RTF

Genf1.

1

Am 14. 9. hatte StS Pünder telefonisch der Rkei mitgeteilt, zur Ministerbesprechung vom 15. 9. solle jedem Minister die RT-Drucksache Nr. 1515 vom 21.11.1925 (Bd. 405) – Locarno-Pakt – ausgehändigt werden. Für die Beratung sei Artikel 4 der Anlage A wichtig. Zur Erläuterung hatte Pünder berichtet, daß Frankreich beabsichtige, für kleine Streitfragen an Stelle des unbequemen Völkerbundverfahrens eine Sonderinstanz für Investigationen zu schaffen. Die deutsche Öffentlichkeit werde aber Einrichtungen, die über den VV hinausgingen, nicht billigen. Zunächst denke man daran, die Kommission bis zum Jahre 1935 wirken zu lassen; doch gebe der Artikel 4 des Locarno-Pakts keine zeitliche Begrenzung an (R 43 I /504 , Bl. 60).

Den Vorsitz führte der Reichswehrminister Groener2.

2

Der RWeM führte den Vorsitz auf Grund des § 29 der Geschäftsordnung der RReg. als Reichsminister mit der längsten Amtsdauer. Ein Vizekanzler war für das Kabinett Müller II nicht ernannt worden.

Der Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius gab zunächst einen Überblick über die diplomatische Vorgeschichte der vom Reichskanzler in Genf vorgebrachten[108] deutschen Forderung auf vorzeitige Räumung des Rheinlandes3. Er gab Kenntnis von den Berichten des Reichsaußenministers Dr. Stresemann über seine Pariser Besprechungen mit dem französischen Ministerpräsidenten Poincaré und dem französischen Außenminister Briand4 und gab ferner eine zusammenfassende Darstellung von dem Inhalt der eingegangenen Berichte der deutschen Delegation über die bisherigen Genfer Verhandlungen5. Im Anschluß an diese Berichte wurde der Sachverhalt in eingehender Aussprache, an der sich alle anwesenden Reichsminister beteiligten, gewürdigt. Auf Vorschlag des die Verhandlung leitenden Reichswehrministers beschloß das Kabinett den wesentlichen Inhalt der Aussprache in formulierter Form dem Reichskanzler, als dem Leiter der deutschen Delegation in Genf, telegrafisch zu übermitteln.

3

Vgl. zur Vorgeschichte der Räumungsverhandlungen die Darstellung von E. Geigenmüller, Botschafter von Hoesch und die Räumungsfrage, HZ 200 (1965), S. 606 ff.

4

Siehe hierzu die Aufzeichnungen Stresemanns über seine Unterredungen in Paris am 27. 8. in Vermächtnis III, S. 354 ff.

5

Die Delegationstelegramme befinden sich in R 43 I /502  und 504.

Der Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius erklärte sich bereit, zusammen mit Vertretern des Auswärtigen Amts einen schriftlichen Entwurf für das Telegramm auszuarbeiten und dem Kabinett nach einer Beratungspause zur Beschlußfassung zu unterbreiten.

Das Kabinett war hiermit einverstanden und unterbrach darauf die Sitzung bis 3.45 Uhr nachmittags.

[Am Nachmittag wurde der Wortlaut des Telegramms6 „in eingehender Aussprache“ festgelegt.]

6

Siehe Dok. Nr. 26.

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