2.51.1 (mu21p): Reparationsfrage.

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RTF

Reparationsfrage.

[Der RFM berichtet – ergänzt vom RK – über die Unterredung mit Parker Gilbert am 25. Oktober1. Er stellt zur Erörterung, ob Deutschland die Initiative zur Bildung einer Expertenkommission ergreifen soll. Die materielle Seite des Reparationsproblems werde später behandelt. Der RK trägt den Wunsch des RbkPräs. vor, rechtzeitig über neue Einzelheiten unterrichtet zu werden2.]

1

Siehe Dok. Nr. 49.

2

Siehe Dok. Nr. 50.

Die eingehende Aussprache ergab Einverständnis darüber, daß in Anknüpfung an die Genfer Verhandlungen und die vorbereitenden Besprechungen des Reparationsagenten mit der Gegenseite alsbald durch die deutsche Regierung ein diplomatischer Schritt bei den fünf Regierungen der an der Sechsmächtekonferenz beteiligten Länder unternommen werden soll. Zu diesem Zweck sollen die deutschen Botschafter der fünf in Frage kommenden Plätze angewiesen werden, im Namen der deutschen Regierung im wesentlichen folgendes zum Ausdruck zu bringen3.

3

Die deutsche Demarche bei den Regierungen und Gläubigerstaaten erfolgte am 30. 10. (die Berichte hierüber aus Brüssel, London und Paris vom 30. 10. und aus Rom vom 31. 10. in R 43 I /476 , Bl. 296-298, 280 f., 286-292, 274 f.). Das AA erteilte den diplomatischen Vertretungen des Reiches am 27. 10. eine ausführliche Anweisung über die Behandlung der Demarche (R 43 I /476 , Bl. 311-318). Siehe dazu auch die folgenden Anmerkungen.

Die deutsche Regierung halte es für erwünscht, daß sich die sechs Mächte, welche sich am 16. September dieses Jahres in Genf über die Notwendigkeit[178] geeinigt hätten, das Reparationsproblem vollständig und endgültig zu regeln und zu diesem Zweck eine Kommission von Finanzsachverständigen der sechs Regierungen einzusetzen, nunmehr über die Durchführung dieses Planes sich verständigten und das Erforderliche veranlaßten, damit die in Aussicht genommene Kommission mit der Arbeit beginnen könne. Nach Ansicht der deutschen Regierung sei zu diesem Zwecke folgendes festzustellen: Die Kommission sollte aus unabhängigen Finanzsachverständigen bestehen, die internationales Ansehen und Autorität in ihrem eigenen Lande genießen und an keinerlei Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind. Die Zahl der Mitglieder soll nicht mehr als drei für jedes Land betragen. Es sei im allseitigen Interesse zu begrüßen, wenn sich außer den von jeder der sechs Regierungen zu ernennenden Angehörigen ihres Landes auch Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika an den Arbeiten der Kommission beteiligen würden. Die Kommission solle sobald als möglich zusammentreten. Als Zeitpunkt könne Ende November oder Anfang Dezember in Aussicht genommen werden. Als Ort der Beratungen der Kommission dürften aus Gründen der Zweckmäßigkeit in erster Linie Paris und Berlin in Betracht kommen. Der deutschen Regierung werde Berlin als Tagungsort sehr willkommen sein4.

4

Die Notiz, deren Inhalt vorzutragen war, lautete in der Fassung des AA vom 27. 10.: „Die Vertreter der Regierungen Deutschlands, Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Japans haben in Genf am 16. 9. d. J. ihre Übereinstimmung festgestellt über die Notwendigkeit, das Reparationsproblem vollständig und endgültig zu regeln und zu diesem Zwecke eine Kommission von Finanzsachverständigen einzusetzen, die von den sechs Regierungen zu bestimmen sind [aus: … der sechs Regierungen einzusetzen]. Die deutsche Regierung hält es für erwünscht, daß sich die genannten sechs Regierungen nunmehr über die Durchführung dieses Planes verständigen und das Erforderliche veranlassen, damit die in Aussicht genommene Kommission mit ihrer Arbeit beginnen kann. Nach Ansicht der deutschen Regierung wäre zu diesem Zwecke folgendes festzustellen: 1. In dem Genfer Beschluß vom 16.9.28 ist nur von Sachverständigen der an dem Beschluß beteiligten Länder die Rede. Es wäre jedoch im allseitigen Interesse zu begrüßen, wenn sich außer den von jeder der sechs Regierungen zu ernennenden Angehörigen ihres Landes auch Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika an den Arbeiten der Kommission beteiligen würden. Die sechs Regierungen würden sich deshalb darüber schlüssig werden müssen, an welche Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten die Einladung gerichtet werden soll, als Mitglieder in die Kommission einzutreten. 2. Die Kommission sollte, ebenso wie das im November 1923 eingesetzte erste Sachverständigenkomitee, aus unabhängigen Finanzsachverständigen bestehen, die internationales Ansehen und Autorität in ihrem eigenen Lande genießen und die an keinerlei Instruktionen ihrer Regierungen gebunden sind. Die Zahl der Mitglieder sollte nicht mehr als drei für jedes Land betragen. 3. Die Kommission sollte sobald als möglich zusammentreten. Der Ort der Beratungen wird nach Gründen der Zweckmäßigkeit zu bestimmen sein. Der deutschen Regierung wäre Berlin als Tagungsort willkommen. 4. Das Mandat der Kommission ist in der Genfer Vereinbarung mit den Worten ‚vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems‘ bereits klar bezeichnet. Danach wäre einer Kommission der Auftrag zu geben, Vorschläge für eine solche endgültige und vollständige Regelung des Reparationsproblems zu machen. 5. Sobald sich die sechs Regierungen über die vorstehenden Punkte geeinigt haben, würden sie die Repko hiervon in Kenntnis setzen und sie einladen, daß sie zu gegebener Zeit ihre Mitwirkung eintreten läßt, um die Vorschläge der Sachverständigen nach ihrer Annahme seitens der Regierungen zu verwirklichen“ (R 43 I /476 , Bl. 311-318, hier: Bl. 318).

Über diesen deutschen Schritt bei den fünf Regierungen soll auch die amerikanische Regierung informatorisch in Kenntnis gesetzt werden5.

5

Das geschah am 30.10.28 (Telegramm des Botschafters v. Prittwitz Nr. 524 vom 30. 10.; R 43 I /476 , Bl. 293 f.).

[179] Der Reichsbankpräsident betonte noch besonders, daß man auf eine Beteiligung Amerikas besonderes Gewicht legen solle. Zu diesem Zweck sei es nötig, zu erreichen, daß die Kommission nur aus unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzt werde, da Amerika sich an einer Kommission, in der an die Weisungen ihrer Regierungen gebundene Beamte säßen, sich höchstens mit einem stillen Beobachter beteiligen werde6.

6

Dazu hieß es in der Anweisung des AA vom 27. 10.: „Eines der Ziele der neuen Verhandlungen ist, Reparationsschuldverschreibungen schnell unterzubringen und auf diesem Wege für die Reparationsgläubiger schnell größere Kapitalsummen greifbar zu machen. Dieses Ziel kann ohne die Mitwirkung der Vereinigten Staaten nicht erreicht werden. Erwünscht ist ihre Beteiligung ferner wegen des zwar offiziell (insbesondere von Deutschland) bestrittenen, tatsächlich aber doch gegebenen Zusammenhangs von Reparationen und interalliierten Schulden“ (R 43 I /476 , Bl. 311-318, hier: Bl. 312).

Einen breiten Raum in der Erörterung des Kabinetts nahm die Frage ein, ob die deutschen Botschafter über ihren Schritt der Gegenseite eine schriftliche Aufzeichnung hinterlassen sollen.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich zunächst gegen jede schriftliche Festlegung des deutschen Schrittes aus, weil er befürchten zu müssen glaubte, daß auf eine schriftliche deutsche Erklärung eine schriftliche Antwort erfolgen werde, die möglicherweise sehr unerwünschte Festlegungen bezüglich des Standpunktes der Gegenseite über das Mandat des Sachverständigenausschusses enthalten könnte. Demgegenüber führten die Vertreter des Auswärtigen Amtes aus, daß die Hinterlegung einer kurzen schriftlichen Aufzeichnung über den diplomatischen Schritt wohl nicht zu umgehen sei, um den Inhalt des deutschen Vorbringens in unverrückbarer Form festzulegen. Poincaré habe bei seinem Gespräch mit dem Reparationsagenten bereits durchblicken lassen, daß er nach dem zu erwartenden deutschen Schritt mit einem Kommuniqué an die Öffentlichkeit treten werde. Die Absicht Poincarés bei diesem Kommuniqué gehe sicherlich dahin, Deutschland in den Augen der Öffentlichkeit die Initiative für die Bildung und den Zusammentritt der Sachverständigenkommission zuzuschieben und Deutschland damit mit der Verantwortung für ein eventuelles Scheitern der ganzen Aktion zu belasten. Demgegenüber müsse die wahre Natur des deutschen Schrittes unbedingt festgelegt werden. Die Mehrheit des Kabinetts pflichtete dieser Auffassung des Auswärtigen Amts bei7.

7

Am 29. 10. wurden die deutschen Vertretungen angewiesen, die „Notiz im deutschen Text zu übergeben und [den] fremdsprachlichen Text als Übersetzung zu bezeichnen“. Ein „Ausdruck, der zu Mißverständnis führen könnte, daß wir Note oder Memorandum übergeben wollen“, sei zu vermeiden (R 43 I /476 , Bl. 299).

Erörtert wurde sodann auch die Frage, inwieweit bei dem zu unternehmenden deutschen Schritt auf das Mandat der zu bildenden Kommission eingegangen werden soll. Es bestand Einverständnis darüber, daß [bei] der Gegenseite unter keinen Umständen der Eindruck entstehen dürfe, daß Deutschland den von Churchill und Poincaré öffentlich bekanntgegebenen Standpunkt ihrer Regierungen als für die Kommission bindend akzeptiere, daß es aber geraten sei, dieses Thema möglichst zuerst von der Gegenseite anschneiden zu lassen8.

8

In der Erläuterung der Demarche für die diplomatischen Vertretungen durch das AA am 27. 10. hieß es, daß die Kompetenzen des Sachverständigenausschusses 1923 zu eng gefaßt worden seien. Jegliche Festlegung Deutschlands auf interne Vereinbarungen zwischen Churchill und Poincaré mit Bezug auf die Balfour-Note und den „Surplus“ seien daher abzulehnen. Werde eine deutsche Anerkennung für die Begrenzung der Sachverständigenkompetenzen verlangt, so stehe das im Widerspruch zu den Genfer Beschlüssen. Ein Streit zwischen den europäischen Mächten über diese Frage werde die Teilnahme Amerikas fraglich machen. Auch ein Eingehen auf Parker Gilberts „terms of references“ (s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 36) schränke die Bewegungsfreiheit der Kommission ein (R 43 I /476 , Bl. 311-318, hier: Bl. 314-316).

[180] Der Reichswirtschaftsminister warf sodann die Frage auf, ob nicht gleichzeitig mit dem Schritt in der Reparationsfrage auch ein Schritt wegen der Räumung zu unternehmen sei. Er war der Auffassung, daß aus einem Schweigen über das Räumungsproblem von der Gegenseite möglicherweise falsche Schlüsse gezogen werden könnten. An dem Zusammentritt einer zweiten Kommission, die die Räumungsfrage zu behandeln habe, bestehe allerdings kein aktuelles deutsches Interesse. Die Aussprache ergab, daß die Räumungsfrage neben der Reparationsfrage in Fluß gehalten werden müsse, wobei allerdings zu vermeiden sei, daß der bisher deutscherseits erreichte Erfolg, beide Fragen nicht miteinander zu verquicken, nicht preisgegeben werden dürfe9.

9

Das AA erklärte am 27. 10. den diplomatischen Vertretungen, „daß in der nächsten Zeit das Reparationsproblem vor dem Räumungsproblem in den Vordergrund zu treten hat“. Die Räumungsfrage solle aber lebendig gehalten werden, damit nicht der Eindruck entstehe, Deutschland habe sich mit dem negativen Ergebnis von Genf abgefunden. Den ausländischen Regierungen sei mitzuteilen: „Über den Ernst der Situation, die hierdurch für die ganze deutsche Außenpolitik geschaffen worden sei, dürfe man sich keiner Illusion hingeben“ (R 43 I /476 , Bl. 311-318, hier: Bl. 311).

Der Botschafter von Hoesch erklärte, daß er das Räumungsthema außerhalb der Reparationsfrage zwanglos weiterverfolgen könne. Die Räumungsfrage gehöre in Frankreich zur Zuständigkeit des Herrn Briand, während das Reparationsproblem in den Händen des Herrn Poincaré liege. Er werde vor dem in der Reparationsfrage bei Poincaré zu unternehmenden Schritt ohnehin zuvor mit Briand sprechen müssen und könne bei dieser Gelegenheit mit ihm über die Räumung sprechen. Das Kabinett war mit dieser Form der Weiterbehandlung der Räumungsfrage einverstanden. Über das Ergebnis der Kabinettssitzung soll der Presse nachstehende amtliche Mitteilung übergeben werden:

In der heutigen Kabinettssitzung hat der Reichsminister der Finanzen über die Lage berichtet, welche in der Reparationsfrage durch die bekannte Vereinbarung von Genf und die seither eingetretene Entwicklung entstanden ist.

Das Kabinett ist sich darüber schlüssig geworden, zusammen mit den übrigen beteiligten Regierungen die nötigen Schritte zu tun, um den Plan der Einsetzung einer unabhängigen Sachverständigenkommission zur endgültigen und vollständigen Regelung der Reparationsfrage zu verwirklichen10.

10

Über diese Notiz hieß es in der Weisung des AA: Die Meldung sei „farblos“ gehalten worden, um den Eindruck eines spontanen deutschen Schrittes zu vermeiden (R 43 I /476 , Bl. 311-318, hier: Bl. 317).

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