2.70.4 (mu21p): 4. Grenzfonds für die westlichen Grenzgebiete.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

4. Grenzfonds für die westlichen Grenzgebiete.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete führte aus, daß das Reichskabinett in seiner Sitzung vom 23. Juli 1928 beschlossen habe, die Verteilung der sogenannten Grenzfonds II für die westlichen Grenzgebiete auf die Länder Preußen, Bayern und Oldenburg zu beschränken18. Dieser Verteilungsmodus habe in Baden unerwünschte Beunruhigung hervorgerufen. Baden beanspruche gleichfalls berücksichtigt zu werden, da es durch den Versailler Vertrag Grenzland geworden sei und dadurch wirtschaftlich sehr gelitten habe19. Das Rheinministerium20[241] habe bei der Verteilung des Grenzfonds II bereits vorsorglich einen Betrag von 300 000 RM zurückgestellt, und er empfehle, diesen Betrag Baden, dessen Wünsche als berechtigt anerkannt werden könnten, zugute kommen zu lassen. Die übrigen beteiligten Länder, d. i. Preußen, Bayern, Oldenburg und Hessen würden gegen eine solche Maßnahme keinen Einspruch erheben.

18

Vgl. Dok. Nr. 12, P. 9.

19

Baden hatte gegen die Nichtgewährung von Mitteln aus dem Grenzfonds II in einem Schreiben an den RMbesGeb. am 25. 8. protestiert und auf seine wirtschaftlichen Beziehungen zum Elsaß vor dem Versailler Friedensschluß hingewiesen. Da vom RMbesGeb. keine Antwort ergangen war, hatte der RK am 6. 10. eine Abschrift des Schreibens erhalten mit der Bitte, der Angelegenheit seine Aufmerksamkeit zu widmen (R 43 I /1799 , Bl. 157-160). Ebenfalls am 6. 10. hatte StaatsPräs. Remmele Müller mitgeteilt, das badische Zentrum habe die Angelegenheit aufgegriffen und weise darauf hin, daß die RReg. mit einem sozialdemokratischen RK dem Lande Baden mit einem gleichfalls sozialdemokratischen StPräs. Rechte verweigere, die Preußen und Bayern zugestanden worden seien. Er – Remmele – wolle auf die mißliche Lage Badens aufmerksam machen, das schlechter behandelt werde als Bayern und Württemberg, die „bei der Stange“ gehalten werden sollen. In Berlin erwarte man auch dann von Baden keine Schwierigkeiten, wenn es stiefmütterlich behandelt werde (SPD: Nachlaß Müller  O VI). Dazu hatte Müller vermerkt, daß er versucht habe, Remmeles Ansicht über die schlechte Behandlung während der Unterausschußsitzung der Länderkonferenz (22.–24. 10.) zu zerstören (a.a.O.). Der RMbesGeb. hatte sich in seiner Vorlage vom 25. 10. für Baden eingesetzt (R 43 I /1799 , Bl. 172). Um nachträglich geäußerte Wünsche zu prüfen, war die Behandlung der Frage am 20.11.28 abgesetzt worden (P. 5 der TO).

20

Gemeint ist das RMinbesGeb.

Das Kabinett stimmte darauf dem Vorschlage des Reichsministers für die besetzten Gebiete zu.

Extras (Fußzeile):