2.8.1 (mu21p): 1) Tariferhöhung der Reichsbahn.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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RTF

1) Tariferhöhung der Reichsbahn2.

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Die Finanz- und Tarifbestimmungen der auf Grund des Dawes-Planes privatisierten RB beruhten auf dem RB-Gesetz und der Satzung der RB-Gesellschaft vom 30.8.24 (RGBl. I, S. 272  ff.). Danach stand der RReg. eine Mitwirkung bei der Aufstellung des Tarifs zu (§ 31 Abs. 4 des RB-Gesetzes). – Über die seit 1927 von der RB-Gesellschaft geforderte Tariferhöhung und mit ihr mittelbar zusammenhängende Fragen (Anleihen, Kredittilgung und Pensionslasten) hatte der RVM der RReg., dem Rechnungshof des Deutschen Reiches und dem PrStMin. am 11.7.28 berichtet: Der Verwaltungsrat habe trotz des ablehnenden Kabinettsbeschlusses vom 5.6.28 die Tariferhöhung beschlossen. Am 6.7.28 hätten RFM, RVM und RWiM mit dem Verwaltungsratspräs. und dem Generaldirektor die Angelegenheit besprochen. Diese seien ersucht worden, dahin zu wirken, daß der Verwaltungsrat nicht die Anrufung des RB-Gerichts beschließe. Eine beschleunigte Prüfung der Angelegenheit sei zugesagt worden, aber ohne die verlangte Bindung bis zum 9.8.29 (R 43 I /1069 , Bl. 163-167).

[Der RVM erörtert die Tariferhöhung und berichtet über Luthers Aufforderung, mit dem Verwaltungsrat zu verhandeln, damit keine Verhandlung vor dem RB-Gericht stattfinde3. Der RVM vertritt mit Zustimmung des RFM die Ansicht, die RReg. solle es auf die Entscheidung des RB-Gerichts ankommen lassen. Gegen eine Anrufung des internationalen Schiedsgerichts spricht sich der RFM aus.]

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Zu den Funktionen dieses Gerichts s. § 44 des RB-Gesetzes (RGBl. 1924 II, S. 279 ).

Staatssekretär Dr. v. Schubert machte Mitteilung von einer Demarche des französischen Botschafters in Berlin wegen der Frage der Tariferhöhung der Reichsbahn4. Er wies im übrigen darauf hin, daß die Reparationskommission am 18. Juli tagen und sich auch mit dieser Frage befassen werde.

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Der frz. Botschafter, Pierre de Margerie, hatte StS v. Schubert am 11. 6. über die Einstellung der frz. Regierung zur Tariffrage der RB unterrichtet. „Im einzelnen beruht die Befürchtung der französischen Regierung auf folgenden Erwägungen: 1.) Wenn die RB dadurch, daß sie ihre Tarife nicht erhöhen könne, in Schwierigkeiten geraten würde, so würde das doch einen sehr schlechten Eindruck machen. 2.) Eventuell müsse dann die deutsche Regierung die ausfallende Summe ihrem allgemeinen Budget aufbürden, was auch unliebsame Folgen haben könne. 3.) Man beschäftige sich bereits mit der Idee einer endgültigen Regelung des Dawes-Planes. Eine der Grundlagen für eine solche Regelung sei die Kommerzialisierung der Eisenbahnbonds. Diese Eisenbahnbonds müßten dann doch auf den europäischen und den amerikanischen Märkten untergebracht werden. Wenn es sich nun am Ende des Jahres herausstellte, daß die RB ihren Verpflichtungen nicht nachkommen könne, so werde es doch etwa im Hinblick auf das Obengenannte einen schlechten Eindruck machen.“ Im folgenden Wortwechsel mit dem Botschafter hatte sich der StS gegen diese Einmischung verwahrt und erklärt, daß „wir, was unsere Wirtschaftspolitik anlange, noch Herren im eigenen Hause“ seien. (Unvollständige Aufzeichnung v. Schuberts vom 11.6.28; Pol. Arch.: Handakten Gaus: Aufzeichnungen v. Schuberts 15).

[22] Der Reichskanzler teilte mit, daß der Vorsitzende des Verwaltungsrats v. Siemens sich mit der Lösung einer Anrufung des Reichsbahngerichts einverstanden erklären werde.

Das Reichskabinett faßte den Beschluß, daß das Reichsverkehrs-, Reichsfinanz- und Reichswirtschaftsministerium sogleich mit der Reichsbahn vorbereitende Verhandlungen wegen der Frage der Tariferhöhung für das Reichskabinett führen sollten. Das Reichskabinett soll es notfalls auf die Entscheidung des Reichsbahngerichts ankommen lassen5.

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Zum Fortgang dieser Frage Dok. Nr. 10.

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