2.82.4 (mu21p): 4. Weihnachtsbeihilfe für Kleinrentner, Sozialrentner usw.

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4. Weihnachtsbeihilfe für Kleinrentner, Sozialrentner usw.

Der Reichsarbeitsminister trug die Vorlage vor3. In der Aussprache fand der Vorschlag, in diesem Jahre von Weihnachtsbeihilfen abzusehen, allgemeine Zustimmung. Im gleichen Sinne äußerte sich auch der Vertreter des preußischen Staatsministeriums namens der preußischen Staatsregierung.

3

In seiner Vorlage vom 3. 12. hatte der RArbM mitgeteilt, daß Anträge auf Weihnachtsbeihilfen gestellt worden seien besonders vom sächs. WohlfM. Die 1927 als einmalige Notstandsmaßnahme gedachte Hilfe habe 26 Mio RM erfordert, zu denen 1 Mio RM von der RAfAuA gekommen seien. Kriegsopfer hätten keine Beihilfe erhalten. Der Städtetag habe jetzt gebeten, wegen der schlechten Finanzlage der Gemeinden von einer erneuten Beihilfe abzusehen; wenn aber das Reich zahle, solle sich auch die RAfAuA beteiligen. Der RArbM war gegen die Beihilfe und bat um eine Stellungnahme des Kabinetts (R 43 I /2104 , Bl. 223 f.).

Das Kabinett war jedoch der Auffassung, daß es unzweckmäßig sei, diese ablehnende Haltung in einem formalen Kabinettsbeschluß festzulegen und nahm daher von einer Beschlußfassung Abstand. Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsarbeitsminister wurden beauftragt, tunlichst alsbald mit den Fraktionsführern des Reichstags Fühlung zu nehmen, um etwaigen Initiativanträgen der Parteien nach Möglichkeit vorzubeugen4.

4

Am 8. 12. vermerkte der StSRkei, es solle „unter der Hand“ auf die Parteien eingewirkt werden, damit das Odium der Ablehnung nicht an der RReg. haften bleibe (R 43 I /2104 , Bl. 226). Ein KPD-Antrag im 9. Ausschuß auf Weihnachtsbeihilfe (RT-Drucks. Nr. 632, Bd. 433 ) wurde abgelehnt (RT-Drucks. Nr. 677, Bd. 433 ). Die Ablehnung der Beihilfe im Plenum des RT erfolgte am 14. 12. (RT-Bd. 423, S. 804  ff.).

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