1.143.3 (mu22p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Teilnahme des Reichs an der Genfer Zollfriedenskonferenz.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Teilnahme des Reichs an der Genfer Zollfriedenskonferenz.

Der Reichswirtschaftsminister teilte mit, daß im Februar 1930 in Genf die Internationale Zollfriedenskonferenz zusammentrete, und er bat um die Ermächtigung, Vertreter zur Teilnahme an dieser Konferenz entsenden zu können2.

2

Die Einladung zur Zollfriedenskonferenz war auf engl. Drängen vom Völkerbund aus ergangen, während Frankreich auf eine „geschlossene Einheitsfront Europas gegen die Vereinigten Staaten“ hinlenkte. Der Völkerbund setzte sich für die wirtschaftliche Zusammenarbeit ein, da er von ihr eine Stärkung seiner Stellung erwartete (Unterredung Feßlers mit StS Trendelenburg am 30.11.29; R 43 I /2428 , Bl. 6-9, hier: Bl. 6-9).

Das Kabinett erteilte diese Ermächtigung3.

3

Da außer England kein anderer Staat zum Abschluß eines Zollfriedens neige, war – nach einem Vermerk der Rkei – die Einberufung der Konferenz fraglich geworden (31.12.29; R 43 I /2428 , Bl. 37, hier: Bl. 37). Daß der Völkerbund die Einladung zum 17. 2. beschlossen habe und England, Frankreich und Spanien Minister entsenden würden, wurde am 21.1.30 vermerkt (R 43 I /2428 , Bl. 39, hier: Bl. 39).

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