1.161.1 (mu22p): 1. Reparationsfragen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 12). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

1. Reparationsfragen.

Der Reichskanzler gab einen Überblick über die Lage im Haag1 und den Inhalt seines Telefongespräches mit dem Reichsaußenminister am Abend des 13. Januar. Die Delegation sei mit dem Ergebnis der finanziellen Verhandlungen im allgemeinen zufrieden. Lediglich der Streit über den Zeitpunkt der Monatszahlungen sei nicht nach den Beschlüssen des Kabinetts entschieden worden. Die deutsche Position sei in dieser Beziehung nicht allzu stark gewesen, da der französische Finanzminister auf das belgische Markabkommen hätte hinweisen können. In diesem seien die Zahlungen in der Monatsmitte vereinbart worden2.

1

Über die im Haag noch offenen Fragen hatte ORegR Adam eine Zusammenstellung für den RK angefertigt und führte in ihr an: Zahlungstermine, Nachzahlungstermine, Mobilisierung, Sanktionsfrage, Eisenbahntarife, ausdrücklicher Verzicht auf Liquidationsüberschüsse, Spezialdepot bei der BIZ (R 43 I /300 , Bl. 139-141, hier: Bl. 139-141). Auf seinem Exemplar in den Handakten hatte sich der RK unter dem Datum 14. I. 30 notiert: „1. Mobilisation, 2. Sanktionen, 3. Schacht-Complex“ (R 43 I /480 , Bl. 96, hier: Bl. 96).

2

Zu der Vereinbarung mit Belgien siehe Art. 2 Abs. 2 des Abkommens vom 13.7.1929 (RGBl. 1930 II, S. 342 ).

Aus diesem Grunde habe Deutschland erklärt, daß es sich mit den Vorschlägen der Gegenseite abfinden könne, wenn in den anderen finanziellen Fragen Entgegenkommen gezeigt würde.

Hinsichtlich der Sanktionen habe der Reichsminister des Auswärtigen auf Befragen erklärt, daß Tardieu bei loyalem Verhalten in der Kammer nicht in der Lage sein werde, das Wiederinkrafttreten der Sanktionsbestimmungen des Versailler Vertrages in Aussicht zu stellen, für den Fall, daß Deutschland den Young-Plan zerreiße.

Staatssekretär Schäffer gab sodann einen eingehenden Überblick über die finanziellen Verhandlungen. Noch offen geblieben sei die Frage der Nachzahlungen nach einem Moratorium und des Zeitpunktes, in dem ein zweites Moratorium gefordert werden könne3.

3

Hierzu hatte die dt. Delegation die folgende Erklärung vorbereitet (in Klammern die handschriftlichen Verbesserungen von Vogels – ? –): „Während der Verhandlungen ist mehrfach die Frage erörtert worden, für welchen Zeitpunkt nach Ablauf eines Moratoriums Deutschland in der Lage ist, ein neues Moratorium zu erklären. Hierüber waren die Auffassungen geteilt. Die deutsche Regierung [Delegation] weist jedenfalls [gestrichen] in diesem Zusammenhang darauf hin, daß eine Kumulierung von Annuitäten nach Ablauf eines Monats [die vier letzten Worte gestrichen] die deutsche Währung und Wirtschaft gefährden und dadurch schwerwiegende Nachteile nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb Deutschlands zur Folge haben muß, die den wirtschaftlichen Absichten und allgemeinen Zielen des Sachverständigenplans zuwiderlaufen. Die Regierungen [Delegationen] der Gläubigerländer erkannten diesen Gesichtspunkt als gerechtfertigt an [letzter Satz gestrichen]“ (R 43 I /300 , Bl. 145, hier: Bl. 145).

[1362] Die Marktfreiheit für deutsche Anleihen sei ebenfalls befriedigend geregelt. Frankreich hätte zunächst gefordert, daß Deutschland alles unterlassen müsse, was die Mobilisierung der deutschen Schuld stören könnte. Weder die Reichsbahn noch die Reichspost dürften Anleihen auflegen, bevor die erste Tranche der Mobilisierungsanleihe untergebracht sei. England habe diese Forderungen nicht unterstützt. Auf seine Anregung sei ein gentleman agreement vorgesehen, daß sich die Gruppen, die gleichzeitig Anleihemärkte in Anspruch nehmen wollen, vorher miteinander verständigen sollten. Der deutsche Entwurf einer solchen Verabredung gehe heute an den französischen Finanzminister als Unterlage für weitere Verhandlungen. Er werde am 15. abends bei einem Essen mit den Franzosen im kleinsten Kreise erörtert werden4.

4

Der dt. Gegenentwurf lautete: „Mobilisation. Le Plan prévoit l’indépendance financière de l’Allemagne comme l’intention fondamentale du plan; il regarde en même temps comme un élément essentiel au point de vue des Etats créancièrs le fait que l’annuité est payé sous une forme se prétant à la mobilisation. – Les Gouvernements des Etats contractans sont d’accord sur ce point. – Dans l’esprit de collaboration dout fait mention le Plan dans les conclusions des experts et qui se base sur le confiance mutuelle sans préférences économiques unilatérables. L’Allemagne d’une part et les Etats créancières d’autre part sont convenus de s’entendre pour la première période d’apreès la mise à exécution du plan, c’est à dire jusqu’au 1er octobre 1930, en ce qui concerne les emprunts à émettre sur les marchés extérieurs: 1. Le Gouvernement allemand est d’accord pour constater qu’une émission extérieure à long terms de la part du Reich n’aura pas lieu avant l’expiration du mois de septembre 1930. 2. En outre, le Reich se fera fort pour que la Reichsbahn et l’Administration des Postes du Reich ne fassent pas d’émissions extérieurs à long terms avant la même date, exception faite pour une somme forfaitaire de 500 Millions des Reichsmark. 3. Les Etats créanciers sont d’accord pour reconnaître que dépassera pas une somme forfaitaire de … Reichsmarks. – Le Reich et la BRI s’efforceront de cordonner leurs opérations ce-dessus prévues“ (R 43 I /300 , Bl. 134, hier: Bl. 134). Pünder berichtete am 13. 1. von der Ausarbeitung des Entwurfs (Telegramm Nr. 35; R 43 I /480 , Bl. 103-108, hier: Bl. 103-108).

Die Bedenken gegen die Kreuger-Anleihe seien auf der Gegenseite beseitigt worden, nachdem ihre Bedingungen bekanntgegeben worden seien.

Die Verhandlungen über die Zahlungen nach einem Moratorium seien äußerst schwierig gewesen. Erst habe die Gegenseite gefordert, daß der ganze gestundete Betrag sofort fällig sei, dann habe sie sich mit Monatsraten einverstanden erklärt, derart, daß die Stundung des ersten Moratoriums-Jahres in einem Jahre und die des zweiten im nächsten Jahre beglichen werden müßte. Ein zweites Moratorium sollte nach der Ansicht der Gegner erst möglich sein, wenn die letzten Zahlungen des ersten erledigt wären. Es sei erreicht worden, daß dieser Fall keine Erwähnung findet. Deutschland wird erklären, kumulierten Zahlungen würden wesentliche wirtschaftliche Schwierigkeiten zur Folge haben.

Auf eine Frage des Reichsjustizministers führte Staatssekretär Schäffer weiter aus, gegebenenfalls werde das Auslegungsschiedsgericht die Frage des Zeitpunktes für ein zweites Moratorium zu entscheiden haben. Entscheidet es gegen den deutschen Standpunkt, dann sei es immer noch möglich zu erklären, daß die Durchführung des Schiedsspruches wirtschaftlich nicht erträglich sei.[1363] Auch ein neues Moratorium könne sich nur immer auf zwei Jahre erstrecken, so daß sich schließlich die Durchführung des Young-Planes im ganzen um 2 Jahre verzögern würde.

Der beratende Sonderausschuß der Internationalen Bank sei aber an diese Bestimmungen nicht gebunden. Er könne für längere Stundungen eintreten, habe aber nur eine beratende Funktion. Die Gläubigerregierungen brauchten sich nicht nach seinem Votum zu richten. Dann aber sei immer noch die Anrufung des Haager Schiedsgerichts möglich.

Über den Verlauf der Verhandlungen wegen der Sanktionen gab Ministerialrat Mayer einen umfassenden Überblick. Er wies auf die Vorgeschichte der Frage hin. Das Ziel der Verhandlungen in Paris und später im Haag sei gewesen, die Sanktionsmöglichkeiten des Versailler Vertrages auszuschließen und Deutschland unter das allgemeine Völkerrecht zu stellen, das für Schuldner-Staaten zur Anwendung komme. Deswegen habe Deutschland die Novationsthese vertreten, nach der der Young-Plan die Kriegsschuld in eine rechtliche Schuldverpflichtung umbildet und die Pfänder, die bisher für die Kriegsschuld bestanden haben, erlöschen. Frankreich habe diese These rundweg abgelehnt. Es habe gefordert, daß als äußerste Maßnahmen die Sanktionen bestehen bleiben sollten für den Fall, daß der Young-Plan nicht funktioniere oder daß Deutschland sich von ihm lossagte. Im Haag hätten die Franzosen als äußerstes Zugeständnis angeboten, dem Haager Schiedsgerichtshof die Entscheidung darüber zu überlassen, ob diese Fälle vorlägen. Frankreich forderte, daß Deutschland anerkennen solle, die Maßnahmen der Gegner seien keine feindlichen Akte, wenn das Haager Schiedsgericht gegen Deutschland entschieden habe. Der Grund für die Forderung sei die Besorgnis vor einer Hitler-Regierung. Frankreich wollte in diesem Falle von juristischen Auseinandersetzungen über die geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen frei sein. Ministerialdirektor Gaus habe bei diesem Stande der Verhandlungen folgenden Vorschlag gemacht: Nach dem Völkerrecht habe ein Staat ohne weiteres seine Handlungsfreiheit wieder, wenn ein Vertragsstaat sich von dem Vertrage loslöse. Deswegen sei es unbedenklich, diese Tatsache den Gegnern auch ausdrücklich zuzugestehen. Eine solche Erklärung habe eine moralische Bedeutung, schaffe aber kein neues Recht. Auf diesen Gedankengängen beruhe die vorliegende Schlußlösung.

Tardieu sei anscheinend nicht ungern auf den Vermittlungsvorschlag eingegangen. Er neige weniger zu Sanktionen als seine Vorgänger, weil er an einen starken wirtschaftlichen Aufschwung Europas glaube.

Die Vereinbarung über die Sanktionen solle nicht in den Hauptvertrag aufgenommen werden, weil Deutschland es für unwürdig halte, von sich aus die Möglichkeit einer Zerreißung des Young-Planes durch seine Regierung zu erwähnen. Dieser Fall solle in einer Anlage zum Protokoll behandelt werden, während der Normalfall der Durchführung des Young-Planes im Hauptvertrage geregelt sei. Darin wird festgestellt, daß die Funktionen der Reparationskommission ausgeschaltet werden und sich die Befugnisse der Gläubigermächte nur nach den Bestimmungen des Planes richten. Von der Absicht, dabei auch die Regeln des „Völkerbundes“ zu erwähnen, sei auf deutsche Vorstellungen Abstand genommen worden, weil diese Regeln in dem Sonderfall des Zerreißens[1364] des Young-Planes in Anwendung kommen sollten. Für die Durchführung des Young-Planes sei ausdrücklich festgelegt, daß das feierliche Versprechen Deutschlands als Garantie für seine Leistungen gelte, ähnlich wie es bei den Abmachungen mit Amerika über die deutschen Zahlungen geschehen sei.

Die Aufhebung des Young-Planes durch Deutschland sollte nach dem ersten Vorschlage auch angenommen werden bei schwereren Verfehlungen gegen die Bestimmungen des Young-Planes. Deutschland habe demgegenüber an dem Worte „zerreißen“ festgehalten. Dieser Ausdruck sei von der Gegenseite ebenso als authentisch zugestanden worden wie das Wort „beweisen“ in der Bestimmung: daß Handlungen vorliegen müssen, die den Willen Deutschlands „beweisen“, den Plan zu zerreißen. Im französischen Text sei nicht für „zerreißen“ „déchirer“ gewählt worden, weil es angeblich ein Wort der Gasse sei. Es sei dort mit „détruire“ übersetzt worden.

Stelle das Haager Schiedsgericht diesen Fall fest, so wollte die Gegenseite ihre „Rechte“ gesichert haben. Auf deutsche Vorstellungen hin wurde stattdessen gesagt „Rechtsvorbehalte“, weil dieser Ausdruck nicht auf die Rechte des Versailler Vertrages bezogen werden könne. Diese Deutung sei nach dem gesamten Gange der Verhandlungen ausgeschlossen. Gemeint sei die allgemeine Handlungsfreiheit des Völkerrechts. Auf dieser Grundlage würden dann die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt, um die finanziellen Rechte aus dem Young-Plan durchzusetzen. Die Vorschläge, dann wieder auf den Dawes-Plan, den Londoner Vertrag oder den Versailler Vertrag zurückzugreifen, oder die Zahlungen neu festzusetzen, seien mit Erfolg abgewiesen worden. Deutschland werde in dem Nachtrag zum Protokoll erklären, daß es mit Rücksicht auf seine nationale Würde bedauere, daß dieser Fall geregelt worden sei. Nach Ansicht der Deutschen Delegation sei die Regelung erträglich. Sie enthalte eine Rehabilitierung, ähnlich wie im Vertrage mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die Befreiung von erniedrigenden Bestimmungen des Versailler Vertrages und von der Gefahr der Wiederbesetzung der Rheinlande5. In ihrem schweren Kampfe sei die Deutsche Delegation von keiner Seite unterstützt worden.

5

Siehe Ziffer 4 des dt.-amerik. Abkommens (RGBl. 1930 II, S. 388 ).

Der Reichskanzler führte hierzu aus, daß der Reichsminister des Auswärtigen es für geboten gehalten habe, das vorläufige Abkommen ohne Abänderungsvorschläge zu genehmigen. Jeder Versuch, Verbesserungen herbeizuführen, würde neue Abänderungswünsche von der Gegenseite zur Folge haben.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß auch nach seiner Ansicht an der Vereinbarung nichts mehr zu ändern sein werde. Wenn das Kabinett ihr nicht zustimme, so bestehe die Gefahr, daß der Young-Plan scheitere. Immerhin wolle er an dem Abkommen Kritik üben. Er sei nicht so optimistisch zu glauben, daß die Anwendung der Bestimmungen des Versailler Vertrages über die Sanktionen durch die Abmachungen ausgeschlossen seien. Aus den schriftlichen Unterlagen sei diese Folgerung nicht möglich. Die volle Handlungsfreiheit und die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes könnten auch darin bestehen, daß der Versailler Vertrag angewendet werde, der ja ein Bestandteil[1365] des Völkerrechtes sei. Bedenklich sei, daß jede einzelne Gläubigerregierung das Haager Schiedsgericht anrufen könne. Dieses solle sich dann mit der Frage befassen, ob Deutschland den Willen bewiesen habe, den Plan zu zerreißen. Nach Ansicht des Reichsministers des Auswärtigen liege dieser Fall nur vor, wenn Deutschland erkennbare sachliche Handlungen in dieser Richtung vollzogen habe. Der Wortlaut der französischen Regierungserklärung gehe nicht so weit. Maßgebend für Staatsverträge sei aber nur der klare Wortlaut, nicht die Auslegung, die ihm von leitenden Staatsmännern, auch von der Gegenseite, gegeben werde.

Die Möglichkeit, Verfehlungen festzustellen, böte eine weitere Möglichkeit für ein Deutschland ungünstiges Urteil, als wenn von erkennbaren Handlungen ausdrücklich die Rede sei.

Immerhin könnten diese Bedenken zurückgestellt werden, wenn es möglich sei, folgendes festzulegen: Es sei vorauszusehen, daß der Young-Plan wirtschaftlich auf die Dauer nicht durchgeführt werden könne. Dann werde der beratende Ausschuß der Internationalen Bank oder das Schiedsgericht sprechen. Es möchte festgelegt werden, daß in diesem Falle eine Zerreißung des Young-Planes nicht vorliege. Die Forderung würde gewisse Revisionsmöglichkeiten für den Young-Plan in sich schließen, auch in der Frage der Regelung des Moratoriums.

Er bedauere, daß dieser Fall nicht ausdrücklich geregelt sei. Er sei aber für seine Person der Anschauung, daß trotzdem die Zustimmung zu der vorgesehenen Regelung nicht versagt werden könne, die unter großen Kraftanstrengungen und mit Geschick erreicht worden sei.

Der Reichsminister des Innern hielt ebenfalls die vorgesehene Lösung nicht für ideal. Er sei aber unter Berücksichtigung der außerordentlich schwierigen Lage der deutschen Unterhändler erstaunt und erfreut gewesen, daß es ihnen gelungen sei, dieses Ergebnis herauszuholen. Immerhin seien Sicherheiten dagegen geschaffen, daß die Bestimmungen des Versailler Vertrages praktisch zur Anwendung kämen.

Im gleichen Sinne sprach sich der Reichskanzler aus. Eine ideale Lösung müßte jede Sanktionsmöglichkeit ausschließen und den Artikel 430 des Versailler Vertrages ausdrücklich aufheben. Der Londoner Zahlungsplan sei beseitigt, das Recht auf Sanktionen zwar nicht förmlich, aber doch praktisch ausgeschlossen. Wenn, wie bisher, jedesmal nach 5 Jahren gewisse Wendepunkte in der Entwicklung der Kriegsschuldfrage einträten, so sei zu hoffen, daß nach Aufhebung der Besatzung im Jahre 1930 und weiterem Verlauf einer solchen Periode psychologische Voraussetzungen für eine Revision auch dann geschaffen seien, wenn hierüber keine Bestimmungen ausdrücklich vereinbart seien. Die Delegation im Haag stehe einmütig hinter ihrem Vorschlage, das Abkommen anzunehmen. Der Versuch, Änderungen zu erreichen, sei zwecklos. Auch er stimme dieser Anschauung zu.

Das Kabinett erklärte sich nach eingehender Aussprache mit den Vorschlägen der Deutschen Delegation im Haag hinsichtlich der finanziellen Fragen und der Regelung der Sanktionsfrage einverstanden.

[1366] Der Reichskanzler berichtete sodann über eine Besprechung des Staatssekretärs von Schubert mit Zaleski in Genf. Er verlas das Telegramm, das von Schubert hierüber nach Berlin gesandt hat. Voraussichtlich werde der polnische Vertreter im Haag erneut mit dem Vorschlage kommen, ein Junktim zwischen dem polnischen Vertrage und dem Young-Plan anzuerkennen.

Das Kabinett nahm von diesen Ausführungen Kenntnis6.

6

Zaleski sagte v. Schubert am folgenden Tag generell zu, in Genf „in der Liquidationssache zu möglichst endgültigem Resultat“ kommen zu wollen. In der nächsten Woche könne dann die Ratifizierung durch Zaleski und Rauscher erfolgen. Von Schubert teilte weiter mit, daß bei den Liquidationsabmachungen die Frage der „crimes et délites“ noch offen sei. Man sei um größtmögliche Einschränkungen der „délites“ bemüht. Während für die anderen Punkte eine „zufriedenstellende Erledigung zu erwarten“ sei, müsse das Aufwertungsabkommen zurückgestellt werden, weil die juristischen Einzelheiten in Genf nicht geklärt werden könnten (Fernschreiben v. Schuberts vom 15.1.30; R 43 I /124 , Bl. 8 f., hier: Bl. 8 f.).

Zu dem Vorgehen des Reichsbankpräsidenten Schacht und zu dem Fragenkomplex der Internationalen Bank führte der Reichskanzler folgendes aus: In letzter Zeit hätten sich die Angriffe gegen Schacht auch in der Presse der Regierungsparteien gesteigert. An ihn sei die Anregung herangetragen worden, gegen Schacht vorzugehen. Er habe dies abgelehnt mit dem Hinweis darauf, daß er die weitere Entwicklung im Haag abwarten wolle7.

7

Über die Stellung des RbkPräs. hatte der RWiM dem RK am 10. 1. geschrieben, nur bei erneuten Schwierigkeiten mit Schacht könne vielleicht die Hilfe der Alliierten für eine Änderung des Bankgesetzes gewonnen werden. Aber die Kassenschwierigkeiten müßten bis Ende März überwunden werden. „Und wer auch Bankpräsident ist, wir werden immer abhängig sein von der Entscheidung dieses Mannes, der zu prüfen hat, ob die Mittel, die zur Überwindung der Kassenschwierigkeiten in Anwendung kommen, nicht eine Gefahr für die Währung und die Sicherung, die die RReg. in der Währungsfrage zu bieten hat, bilden. Ich glaube nicht, daß jemand an dieser Stelle anders handeln kann als darauf zu drängen, daß, wenn ausländische kurzfristige Kredite aufgenommen werden, zu gleicher Zeit auch die Regelung von der Rückzahlung aus laufenden Mitteln, wie die Dinge heute liegen, vorgesehen werden muß“ (SPD: Nachlaß Müller  O III). Vor dem Fraktionsvorstand der SPD hatte daraufhin der Kanzler am 13. 1. erklärt, die geforderte Änderung des Bankstatuts verstoße gegen die gegenüber den Alliierten eingenommene Stellung, den Young-Plan integral anzunehmen. Die Stellungnahme der Alliierten gegen Schacht erkläre sich aus der französischen Abneigung gegen Anleiheaufnahmen in Amerika und dem Wunsch Snowdens, die Bank von England in Abhängigkeit von der Regierung zu bringen. „Eine Kampagne der Regierung gegen Schacht würde mit einer Niederlage der Regierung enden.“ Die RReg. sei wegen der Kassenschwierigkeiten auf die Rbk angewiesen. Die Stellungnahme der RReg. könne nur geändert werden durch eine negative Haltung Schachts im Haag. Der RK hatte weiter mitgeteilt, er werde von der Sorge um die Währung geleitet, „die nicht wieder in Gefahren gebracht werden dürfte, wie wir das bis 1923 erlebt hätten. Wenn uns Zustände bedrohten, wie Dänemark vor 5 Jahren und Spanien zur Zeit erlebt, so müsse eine unabhängige Rbk da sein.“ Müller und Wissell stimmten gegen den Mehrheitsbeschluß des Fraktionsvorstands, im Bankstatut die Befugnisse des RbkPräs. zugunsten der RReg. einzuengen (Aufzeichnung Müllers vom 13. 1.; SPD: Nachlaß Müller O III).

Der Preußische Ministerpräsident habe ihn aufgesucht. Er habe gewünscht, daß die Reichsregierung versuchen solle, die Stellung des Reichsbankpräsidenten im Reichsbankgesetz zu schwächen. Dieser Vorschlag habe auf französischer Anregung beruht8.

8

Siehe Dok. Nr. 414.

Die Franzosen seien in mehrfacher Hinsicht mit dem Vorgehen der Amerikaner unzufrieden. Sie hätten bereits versucht, eine Front gegen Amerika zustande zu bringen. Dieser Gedanke scheine in letzter Zeit auch in englischen[1367] Regierungskreisen Wurzel gefaßt zu haben, wie sich aus Bemerkungen Snowdens und Tardieus ergebe, die sie Journalisten gegenüber gemacht hätten. Die Labour-Regierung wolle die Bank von England stärker unter ihren Einfluß bringen. Wenn Schacht versuchen sollte, die Gläubigermächte gegen die Deutsche Regierung aufzubringen, so müßte unter Umständen auf diese Zusammenhänge hingewiesen werden. Die Stellung des Reichsbankpräsidenten nach dem Dawes-Plan beruhe auf den Bestimmungen, die die Gegenseite selbst getroffen hätte. Es werde schwer sein, hierin eine Änderung eintreten zu lassen.

Es bestehe die Gefahr, daß die Gegenseite versuchen würde, die Finanzkontrolle über Deutschland zu verstärken, wenn es zu einer Schwächung der Stellung Schachts käme.

Der Vorstoß Schachts am 13. Januar sei bereits in seinem Brief an Reynolds in Aussicht gestellt9. Für den Fall, daß der Young-Plan weiter belastet würde und den Gedanken einer Befriedung der Weltlage nicht durchführe, sei es zweifelhaft, ob sich die Reichsbank an der Durchführung des Young-Planes würde beteiligen können. Eine Entscheidung könne sie erst nach der Annahme der Young-Gesetze im Reichstage treffen. Nach dieser Erklärung Schachts sei die Sitzung des Bank-Komitees aufgehoben worden.

9

Gemeint ist Schachts Schreiben an Reynolds Vertreter de Sanchez vom 31.12.29 (abgedruckt in Schacht, Das Ende der Reparationen, S. 111 ff.).

Die deutsche Delegation habe eine Sitzung abgehalten und mit den Gläubigerregierungen Fühlung genommen. Sie habe mit außerordentlicher Ruhe und Überlegenheit gehandelt und dadurch nicht nur die Sympathien der Gläubiger errungen, sondern auch starken Einfluß auf den weiteren Verlauf der Verhandlungen.

Zuerst hätte es den Anschein erweckt, als wenn die Weigerung Schachts zu einer Vertagung der Verhandlungen führen würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen habe erklärt, wenn die Reichsbank die Mitwirkung ablehne, dann werde er binnen 24 Stunden andere Banken benennen, die an ihre Stelle träten. Dagegen habe Schacht nicht opponiert. Er habe vielmehr zugesagt, bei der technischen Durchführung der Bestimmungen mitzuwirken.

Mit der Reichskredit-Gesellschaft und der Preußischen Seehandlung sei wegen des Ersatzes der Reichsbank Fühlung genommen worden. Schacht habe sich in einem Telegramm an Staatssekretär Schäffer aus dem Haag damit einverstanden erklärt, daß die beiden Banken die Vertretung übernehmen und gegebenenfalls andere Banken hinzuziehen.

Das Kabinett könne in jeder Richtung mit dem Vorgehen der Deutschen Delegation einverstanden sein.

Es frage sich nun, ob die anderen Banken nur für den Fall der endgültigen Ablehnung einer Beteiligung seitens der Reichsbank oder sofort endgültig mit der Vertretung der deutschen Interessen in der Internationalen Bank betraut werden sollten. Die Gegenseite würde wohl auch damit einverstanden sein.

In der Frage komme auch eine Änderung des Reichsbankstatuts, Vorschläge hierüber lägen noch nicht vor. Es könne aber gegebenenfalls durch[1368] Gesetz festgelegt werden, daß die Reichsbank verpflichtet sei, an der Internationalen Bank mitzuarbeiten. Dann müsse dem Reichsbankpräsidenten überlassen werden, für sich die entsprechenden Folgerungen zu ziehen. Möglich sei auch eine Änderung der Bestimmungen des Entwurfs für das neue Bankgesetz (§ 6 und 16) über den Präsidenten und über die Kooptation des Generalrats. Auf jeden Fall müsse vermieden werden, daß das Ausland Deutschland Bestimmungen aufzwänge. Das Ausland verstehe das Vorgehen Schachts nicht mehr. Auf jeden Fall aber müsse die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Reichsbank für Währung und Kredit aufrecht erhalten werden. Die Autonomie der Reichsbank sei 1922 festgelegt worden in Verfolg von Verhandlungen, die der damalige Reichsminister der Finanzen Hermes mit der Reparationskommission gepflogen habe10. Diese hätte damals die Stillegung der Notenpresse und die Unabhängigkeit der Reichsbank gefordert. Letzterer Forderung sei dann entsprochen worden. Das deutsche Interesse mache die Aufrechterhaltung der Autonomie der Reichsbank nötig. Eine Änderung wäre auch innerpolitisch nicht durchzusetzen.

10

Im Bestand der Rkei findet sich nur ein Hinweis in einem Delegationsbericht von Hermes vom 16.5.22 (R 43 I /28 , Bl. 274-278, hier: Bl. 274-278).

Staatssekretär Dr. Schäffer berichtete sodann über die Verhandlungen mit den Banken. Zunächst seien die Verhandlungen nur zögernd geführt worden. Als aber das Telegramm mit dem Einverständnis Schachts eingelaufen sei, hätten sich die Reichskredit-Gesellschaft und die Preußische Seehandlung bereit erklärt, je einen Vertreter nach dem Haag zu entsenden. Nach einer telephonischen Mitteilung des Reichsministers des Auswärtigen, die soeben erfolgt sei, habe sich Schacht entgegen seiner früheren Erklärung nunmehr geweigert, im Organisationskomitee für die Internationale Bank zu bleiben, auch das Mitglied des Reichsbankdirektoriums, Geheimrat Vocke, wolle aus dem Komitee ausscheiden. Als Grund sei angegeben, daß die einzelnen Fragen, die in dem Komitee verhandelt werden müßten, wie das belgische Markabkommen, immer wieder auf grundsätzlichen Widerstand des Reichsbankpräsidenten stoßen müßten, und daß dies zu einer Brüskierung der anderen Bankleiter führen müßte, die dem Komitee angehören. Demnach werde es erforderlich sein, daß die Vertreter der beiden anderen deutschen Banken, die nach dem Haag führen, im Organisationskomitee die Vertretung Deutschlands übernehmen. Der Reichsbankpräsident werde ihnen den Reichsbankrat zur Verfügung stellen, der an den Verhandlungen in Baden-Baden teilgenommen habe und bestens unterrichtet sei. Nach Ansicht des Reichsministers des Auswärtigen werde es nicht möglich sein, den Reichsbankpräsidenten von dieser Stellungnahme abzubringen. Ein nochmaliger Zusammenstoß mit Schacht würde außenpolitisch unerwünschte Folgen haben. Nach Ansicht des Reichsministers des Auswärtigen werde von der Gegenseite möglicherweise gewünscht werden, daß auch Privatbanken an der Vertretung Deutschlands in der Internationalen Bank beteiligt seien, andernfalls wäre die Basis zu schmal. Für diesen Fall werde versucht werden, sofort ein Konsortium der Privatbanken zusammenzustellen. Die Verhandlungen würden nachmittags aufgenommen.

[1369] Weiter habe der Reichsminister des Auswärtigen mitgeteilt, daß die Änderung des Reichsbankstatuts akut sei. Nach zuverlässigen Mitteilungen sei ein Telegramm von Morgan unterwegs, daß er es ablehne, sich an der Mobilisierung der deutschen Schuld zu beteiligen, wenn die Reichsbank nicht an der Internationalen Bank mitwirke11. Der Reichsminister der Finanzen habe mit Schacht die Möglichkeit erörtert, daß die Reichsbank durch Gesetz gezwungen werde, sich an der Internationalen Bank zu beteiligen. Schacht habe erklärt, er begrüße diesen Vorschlag sehr. Wenn die Reichsbank nicht aus seiner freien Entschließung, sondern kraft Gesetz in die Internationale Bank hineingehen müsse, so würde er diesem Zwange folgen, aber dann von einer persönlichen Verantwortung entlastet sein. Demnach werde das neue Bankstatut entsprechend geändert werden müssen. Bis es in Kraft trete, müßten die anderen Banken die Vertretung Deutschlands in der Internationalen Bank übernehmen. Nachher wäre die Reichsbank dazu verpflichtet.

11

Ein Brief Morgans lag nicht vor, wie Pünder telefonisch v. Hagenow mitteilte. „Richtig ist lediglich, daß Minister Curtius am Fernsprecher StS Schäffer gegenüber mitgeteilt hat, es sei ihm u. a. auch erzählt worden, Morgan werde an der Mobilisierung nicht teilnehmen, wenn die Rbk (nicht Schacht) nicht mitmache, daß hierüber wohl auch ein Brief geschrieben sei oder zu erwarten sei. Ob an dieser ihm von irgendeiner Seite gewordenen rein stimmungmäßigen Mitteilung etwas Wahres sei, könne er (Curtius) natürlich nicht wissen. Er hat auch nichts weiteres mehr über diesen Brief gehört. Richtig ist aber, daß sowohl Pirelli wie auch Chéron offiziell erklärt haben, daß ein Abschluß der Haager Konferenz und die Annahme des Young-Plans nicht möglich sei, ohne eine aktive Beteiligung der Deutschen Rbk. Nach Ansicht unserer Sachverständigen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß dies, ob ein Brief hierüber geschrieben worden ist oder nicht, auch die Auffassung von Morgan ist“ (15.1.30; R 43 I /305 , Bl. 117 f., hier: Bl. 117 f.).

Auch der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trat dafür ein, daß die Reichsbank gezwungen werde, an der Internationalen Bank mitzuwirken. Da die Präsidenten der anderen Notenbanken darin vertreten seien, könnten die deutschen Interessen durch andere deutsche Banken nicht ausreichend gewahrt werden. In der Übergangszeit würden Beratungen im Sonderausschuß wohl nicht praktisch werden. Es sei undenkbar, daß die deutschen Privatbanken bei Entscheidungen über die deutsche Zahlungsfähigkeit und andere Fragen mitsprächen.

Auf eine Frage des Reichsministers der Justiz führte Staatssekretär Schäffer aus, daß Änderungen des geltenden Reichsbankgesetzes nur mit Zustimmung aller Mächte erfolgen könnten, die am Dawes-Plan beteiligt seien. Gedacht sei an eine Änderung des neuen Gesetzentwurfs. Dieser könnten die anderen Mächte nur widersprechen, wenn die Unabhängigkeit der Reichsbank gefährdet sei, oder wenn die Änderung gegen den Young-Plan verstoße. Dann sei Deutschland also in der Festsetzung der Statuten der Reichsbank autonom. Praktisch würden also keine Schwierigkeiten entstehen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg hielt ebenfalls die Beteiligung anderer Banken nicht für eine endgültige Lösung. Die Reichsbank müsse unter allen Umständen in die Internationale Bank hinein, ob durch Gesetz oder auf anderem Wege, sei mehr eine taktische Frage. Für den Reichsbankpräsidenten sei eine gesetzliche Lösung mit den geringsten Risiken verbunden. Die Unabhängigkeit[1370] der Reichsbank dürfe nie angetastet werden. In den letzten Wochen sei sie die einzige Stütze der Lage gewesen, so daß eine Inflation nicht möglich gewesen sei. Es müsse versucht werden, die Reichsbank auf anderem Wege mehr in das Staatsganze einzuordnen als bisher. In die Autonomie der Reichsbank sei vor dem Kriege nur einmal eingegriffen worden, als die Hingabe eines Darlehens an Rußland verboten worden sei12. Wegen der Kreditfragen und nach Ansicht des Reichskanzlers wegen der Kapitalflucht müsse sie aufrecht erhalten bleiben.

12

Als durch die russ. Regierung im Jahr 1887 der Grundstückkauf von Ausländern in den russ. Westprovinzen unterbunden worden war, hatte Bismarck der Rbk verboten, russ. Wertpapiere zu beleihen. Eine gleichzeitig angeschürte Pressecampagne gegen den russ. Kapitalmarkt hatte auch dt. Privatkredite verhindert. Der russ. Finanzbedarf wurde daraufhin 1888 vom frz. Finanzmarkt gedeckt.

Der Reichskanzler hielt es nicht für zweckmäßig, sich zur Frage Schacht endgültig zu äußern. Die Frage werde auch im Parlament bei der Beratung der Gesetze über den Young-Plan eine Rolle spielen. Er warnte vor einer Schacht-Psychose.

Staatssekretär Schäffer berichtete dann noch, daß Schacht am 13. bei den großen Auseinandersetzungen selbst angeregt habe, die Reichsbank von der Reichsregierung abhängig zu machen. Er würde dagegen nicht opponieren. Der Reichsminister der Finanzen habe diesen Vorschlag sofort abgelehnt aus den Gründen, die Staatssekretär Dr. Trendelenburg eben ausgeführt habe. In erster Linie sei jetzt erforderlich, die schwierige Kassenlage des Reiches zu bessern. Schacht habe sich bereit erklärt, dabei mitzuwirken. Er könne also auch zunächst nicht entbehrt werden.

Auch der Reichskanzler hielt es für erforderlich, vor einem Eingehen auf die personellen Fragen die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit der Reichsregierung von der Reichsbank und den Privatbanken sicherzustellen.

Das Kabinett erklärte sich weiter damit einverstanden, daß in das neue Statut der Reichsbank eine Bestimmung aufgenommen wird, nach der die Reichsbank zur Mitarbeit an der Internationalen Bank verpflichtet ist.

Staatssekretär Schäffer glaubte, daß die Gegenseite sich im äußersten Notfalle damit einverstanden erklären würde, wenn Deutschland lediglich durch die Reichskredit-Gesellschaft und die Preußische Seehandlung in der Internationalen Bank vertreten wäre. Die Banken würden sich heute noch nicht endgültig binden. Sie würden Vertreter nach dem Haag entsenden. Ihm scheine, als ob Schacht eine Brücke suche, der Reichsbank die Mitwirkung in der Internationalen Bank zu ermöglichen, ohne daß ihm eine persönliche Verantwortung zufalle.

Extras (Fußzeile):