1.33.2 (mu22p): 2. Verhandlungen zwischen der Münchener Lichtspielkunst-A.G. in München und der Universum-Film-A.G. in Berlin.

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2. Verhandlungen zwischen der Münchener Lichtspielkunst-A.G. in München und der Universum-Film-A.G. in Berlin11.

11

Zwischen der Emelka und der Ufa hatten Verhandlungen stattgefunden, in denen die Ufa ihre Bereitschaft erklärt hatte, 51% der Emelka-Aktien zu übernehmen. Wollte das Reich an die Stelle der Ufa als Käufer treten, hatte es 2,5 Mio RM aufzubringen. Der RT war jetzt mit einer Übernahme der Emelka durch das Reich einverstanden, der auch Preußen mit der Erwägung eigener Beteiligung zustimmte (Ministerbesprechung vom 11. 9., P. 5. Vgl. auch Severing, Mein Lebensweg II, S. 210 ff.).

Ministerialdirektor Posse trug den Sachstand vor. Er erklärte, daß es fraglich sei, ob die Verhandlungen zwischen der Ufa und der Emelka zum Abschluß kämen. Die finanzielle Lage der Emelka sei ungünstig12.

12

Die Emelka hatte im Jahr 1928 einen Verlust von 368 000 RM und im ersten Halbjahr 1929 einen Verlust von 962 000 RM erlitten (Berliner Tageblatt, 15.2.30).

[927] Ministerialdirektor Dr. Schäffer hielt eine Sicherung der Interessen der Reichsregierung auf Grund des bestehenden Pool-Vertrages für ausgeschlossen13. Soweit es aus innerpolitischen Gründen notwendig sei, Einfluß auszuüben, käme nur der Erwerb der 51% des Aktienkapitals der Emelka in Frage.

13

Aus dem Poolvertrag zwischen dem Fiskus und der Emelka vom 19.1.29 ging nach Ansicht des RWiM nicht hervor, ob sich das Einverständnis des Partners bei der Aktienveräußerung nur auf ausländische oder auch auf inländische Käufer beziehe (Kabinettsvorlage vom 10. 9.; R 43 I /2499 , Bl. 236 f., hier: Bl. 236 f.).

Der Preußische Ministerpräsident hielt es für notwendig zu verhindern, daß die Emelka in den Besitz der Ufa käme, weil sich daraus unerwünschte innerpolitische Wirkungen ergeben würden. Die Finanzminister des Reichs und Preußens würden prüfen müssen, ob sie die zum Ankauf der 51% des Aktienkapitals der Emelka erforderlichen Mittel flüssig machen könnten.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, er würde, wenn es politisch für notwendig erachtet würde, die zur Einflußnahme auf die Emelka erforderlichen Reichsmittel im Haushaltsausschuß anfordern. Mit dem bestehenden Pool-Vertrag lasse sich ein Einfluß auf die Emelka seitens des Reichs nicht ausüben. Er halte es für möglich, die Verhandlungen zwischen der Emelka und Ufa zum Scheitern zu bringen. Nach neuesten Vorschlägen der Emelka komme in Frage, daß diese ihr Aktienkapital erhöhe, um die Umstellung auf den Tonfilm vornehmen zu können. Die Majorität der Aktien würde in den Händen der Gesellschaft bleiben. Das Reich würde gegen Verpfändung der Aktien ein Darlehen gewähren. Die Einflußnahme des Reichs auf die Gesellschaft sowie ein Vorkaufsrecht für die Aktien würden dabei sicherzustellen sein.

Dieses Vorgehen sei dem Ankauf der Aktien vorzuziehen, da sich die Entwicklung der Gesellschaft nicht voraussehen lasse. Sei das Reich Aktionär, so würde es möglicherweise gezwungen sein, späterhin noch weitere Mittel in das Unternehmen hineinzugeben. Bei Darlehnshingabe beschränke sich das Risiko des Reichs auf den Darlehnsbetrag.

Er schlage vor, festzustellen, daß das Reichsfinanzministerium weiter mit den finanziellen Verhandlungen über die Einflußnahme auf die Emelka betraut bleiben solle.

Der Vorsitzende stellte das Einverständnis des Kabinetts damit fest, daß der Reichsminister der Finanzen ermächtigt wird, Verhandlungen zu führen, um den dauernden Einfluß des Reichs auf die Emelka zu sichern. Wegen einer Beteiligung Preußens an den erforderlichen Maßnahmen sollen weitere Abmachungen vorbehalten bleiben14.

14

In den Ministerbesprechungen am 17. 9., P. 2 und 24. 10., P. 1, wurde die Übernahme der Mehrheitsaktien weiter erörtert. Die Parteien gaben ihre Zustimmung zum Kauf, und der RFM konnte am 24. 10. mitteilen, daß das Reich 61% der Aktien besitze, nachdem es dafür 3 Mio RM aufgebracht habe. Über den Anlaß zum Kauf vermerkte MinR Feßler: „Die Firma ist gekauft worden, um ihren Übergang an Hugenberg oder das Ausland zu verhindern. Für die deutsche Produktion wäre es ein schwerer Schlag, wenn die Theater der Firma in amerikanische Hände übergingen und dadurch mit mittelmäßiger amerikanischer Ware gespeist würden.“ Nach Angaben MinDir. Menzels sei die Produktion der Emelka minderwertig, so daß das Reich dafür keine Verantwortung übernehmen könne. Der RIM beabsichtige, dem juristischen Direktor zu kündigen und einen anerkannten Filmmann zu gewinnen (15.2.30; R 43 I /2500 , Bl. 13, hier: Bl. 13), doch wurde vom RFMin. der Verkauf der Gesellschaft betrieben (Chefbesprechung, 25.2.30; R 43 I /880 , Bl. 338-340, hier: Bl. 338-340). Die entsprechenden Verhandlungen zogen sich bis zum Kabinett Brüning hin (R 43 I /2500 ).

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