1.40.1 (mu22p): Arbeitslosenversicherung.

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Arbeitslosenversicherung.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete eröffnete und leitete als dienstältester anwesender Reichsminister die Besprechung.

Der Abgeordnete Esser (Z) erörterte zunächst die taktische Situation im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags. Er führte aus, daß es wohl am besten sein werde, zunächst das Hauptgesetz im Ausschuß zu Ende zu beraten und sodann die Beratung des befristeten Sondergesetzes in Angriff zu nehmen.

Im übrigen erklärte er das grundsätzliche Einverständnis des Zentrums damit, daß die Hauptstreitpunkte in einem befristeten Sondergesetz zusammengefaßt würden1. Den § 2 des Sondergesetzes bezeichnete er als nicht ausreichend. Zu § 4 bemerkte er, daß das Zentrum der allgemeinen Beitragserhöhung nur dann zustimmen könne, wenn alle Regierungsparteien zustimmten. Die im § 5 vorgesehene Beitragserhöhung lehne das Zentrum ab.

1

Gemeint ist der GesEntw. über befristete Änderungen der ALV, siehe Anm. 2 zu Dok. Nr. 288.

Der Abgeordnete Dr. Scholz (DV) erklärte, nicht in Aussicht stellen zu können, daß die Fraktion der Deutschen Volkspartei den beiden Vorlagen zustimme2. Der grundsätzliche Standpunkt der Regierung gehe nach den bisherigen Erklärungen dahin, eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel der Entlastung des Reichsetats vorzunehmen und dem weiteren Ziele der Entlastung der Wirtschaft. Die Haltung der Fraktion der Deutschen Volkspartei entspreche diesem Standpunkt der Reichsregierung.

2

Scholz meinte neben dem Sondergesetz den GesEntw. zur Änderung des AVAVG (RT-Drucks. Nr. 1311, Bd. 437 ).

Der Abgeordnete Aufhäuser (VSPD) erklärte, die Sozialdemokratische Partei nehme folgende vorläufige Stellung zum Hauptgesetz ein:

a)

Die verlängerte Wartezeit für Arbeitslose ohne zuschlagsberechtigte Angehörige erscheine bedenklich3.

[952] b)

Die Frage der Anrechnung von Renten usw. auf die Arbeitslosenversicherung müsse noch anders geregelt werden. Es müsse hier die Freigrenze noch erhöht werden.

3

An die Stelle einer generellen Wartezeit von 7 Tagen sollte für Arbeitslose ohne zuschlagberechtigte Angehörige eine Wartezeit von 14 Tagen treten (Art. I Nr. 30 des GesEntw. zur Änderung des AVAVG).

Besondere Bedenken bestünden auch gegen die in Nr. 28 im § 107 b des Hauptgesetzes vorgesehene Regelung4. Zum Sondergesetz nehme die Fraktion folgende vorläufige Stellung ein:

4

In der Doppelvorlage des RArbM steht der § 107 b unter der Nr. 29. Der Paragraph bestimmt, daß die Unterstützung eines Arbeitslosen den Lohnverhältnissen am Unterstützungsort angeglichen werden soll, wenn Arbeits- und Unterstützungsort nicht gleich sind.

a) Gegen den § 2 des Entwurfs bestünden Bedenken.

b) § 3 des Entwurfs sei für seine Fraktion untragbar.

c) Zum § 5 könne er sich vorläufig noch nicht äußern.

Im übrigen betonte der Abgeordnete Aufhäuser, daß in den bisherigen Ausführungen der verantwortlichen Reichsminister und besonders auch in der Regierungserklärung nichts darüber gesagt worden sei, auf welche Weise die Reform der Arbeitslosenversicherung erfolgen solle. Er könne den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Scholz zu diesem Punkt nicht zustimmen.

Der Abgeordnete Dr. Fischer (Köln) führte aus, daß seine Fraktion von denselben wirtschaftlichen Erwägungen ausgehe, wie die Deutsche Volkspartei. Es handele sich jetzt jedoch um 2 Vorlagen von allgemeiner hochpolitischer Bedeutung. Diese Vorlagen müßten von allen Regierungsparteien angenommen werden.

Der Abgeordnete Leicht (BV) erklärte, seine Fraktion stimme dem Gedanken einer Regelung der Hauptstreitpunkte in einem Sondergesetz zu. In der Befristung der Bestimmungen dieses Sondergesetzes sehe er die Möglichkeit einer Einigung. Im übrigen erscheine der § 2 des Sondergesetzes bedenklich; dem § 4 werde die Fraktion der Bayerischen Volkspartei kaum zustimmen, wenn andere ihn ablehnten; § 5 sei unannehmbar.

Die Abgeordneten Tantzen und Dr. Fischer (DP) warfen die Frage auf, ob nicht zunächst die Frage geklärt werden könne, ob sämtliche Parteien, einschließlich der Deutschen Volkspartei, der Beitragserhöhung von ½% zustimmen würden.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete äußerte Bedenken dagegen, diese Frage jetzt zu klären. Er betonte, daß die volksparteilichen Minister zur Zeit im Kabinett fehlten. Ihre Anwesenheit sei für eine Klärung der Frage abzuwarten.

Der Abgeordnete Dr. Scholz (DV) erklärte, daß eine Aktion der Regierung im jetzigen Zeitpunkt zu spät komme. Vor ungefähr 4–5 Monaten hätte ein energisches Eingreifen der Reichsregierung noch Erfolg haben können. Im übrigen sei er nicht in der Lage, seine bisherigen Ausführungen abzuändern. In den von Regierungsseite erfolgten Erklärungen sei bisher von einer Beitragserhöhung nicht gesprochen worden. Er müsse allerdings auch zugeben, daß auch nicht negativ behauptet worden sei, eine Beitragserhöhung solle nicht erfolgen. Die Zustimmung der Fraktion der Deutschen Volkspartei zu irgendeiner Beitragserhöhung[953] glaube er nicht in Aussicht stellen zu können. Die Volkspartei habe die Hoffnung, daß eine andere Lösung gefunden werde.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte, daß es für eine Aktion der Reichsregierung noch nicht zu spät sei. Er habe jetzt nur den Wunsch, daß die Regierungsparteien sich im Sozialpolitischen Ausschuß nicht politisch veruneinigten.

Der Reichsminister der Finanzen betonte, er habe in seiner Etatsrede und auch in sonstigen Reden nichts über die Art gesagt, in der die Sanierung der Reichsanstalt erfolgen solle. Es sei von großer Bedeutung, daß die Sachverständigenkommission zu dem Ergebnis gekommen sei, eine vorübergehende Beitragserhöhung sei erforderlich. Wie eine Entlastung der Wirtschaft zu erfolgen habe, sei eine andere Frage.

In den folgenden Tagen müßten nach seiner Ansicht die Regierungsparteien in ständigen Verhandlungen über die beiden Entwürfe bleiben. Morgen (19. 9.) müsse der Sozialpolitische Ausschuß das Hauptgesetz erledigen. Dem Wunsche des Abgeordneten Esser entsprechend, sollten die Regierungsparteien keine Anträge zum Hauptgesetz stellen.

Der Abgeordnete Aufhäuser (VSPD) wies darauf hin, daß die sozialdemokratischen Anträge sich den Anträgen der übrigen Regierungsparteien anpaßten. Es sei deshalb nach seiner Ansicht besser, auf die Stellung dieser Anträge nicht zu verzichten.

Der Abgeordnete Dr. Scholz (DVP) führte aus, er könne heute nicht abschließend erklären, ob die Volkspartei von der Stellung von Anträgen zum Hauptgesetz Abstand nehmen werde.

Der Reichsminister der Finanzen wies kurz auf die allgemeine politische Lage hin. Er führte aus, daß für die Durchführung des großen Finanzreformprogramms eine ⅔ Mehrheit erforderlich sein werde. Es werde also die Mitarbeit der Sozialdemokratischen Partei nicht zu entbehren sein.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete schloß die Besprechung mit der Feststellung, daß die Regierungsparteien nach den abgegebenen Erklärungen guten Willens seien, zu einer befriedigenden Lösung der Probleme zu gelangen5.

5

Der Sozialpolitische Ausschuß des RT behandelte den GesEntw. zur Änderung des AVAVG am 19. 9.: In der Frage der Spruchkammern folgte der Ausschuß der RReg., bei der Meldepflicht der Arbeitgeber und der Fassung der Strafbestimmungen schloß er sich dem RR an. In einer Sondersitzung sollten das Problem der Saisonarbeiter und die Beitragserhöhung behandelt werden (Germania, 20.9.29). Über die Haltung der SPD zu den Ausschußbeschlüssen siehe die Resolution der RT-Fraktion, Schultheß 1929, S. 170.

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