1.85.2 (mu22p): [Anlage 2:]

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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RTF

[Anlage 2:]

Allgemeine Begründung zum Freiheitsgesetz6.

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Dieser Teil der Anlage wurde vom RIM der Rkei am 22. 10. zugesandt (R 43 I /1889 , Bl. 134-142, hier: Bl. 134-142).

Der Gesetzentwurf ruft in schicksalsschwerer Stunde zur Abwehr einer furchtbaren Gefahr auf, die über Volk und Vaterland schwebt.

Die Konferenz im Haag, auf der sich die Vertreter der „Sieger“-Staaten versammelt hatten, um der deutschen Abordnung über die Durchführung des Pariser Tributplanes, des sogenannten Young-Planes, zu verhandeln, ist beendet.[1108] Der neue Zahlungsplan, der sich wieder auf die Lüge von der deutschen Kriegsschuld stützt und sachlich weit über den Versailler Vertrag hinausgeht, wurde nach monatelangem Hin und Her am 7. Juni 1929 in der Form eines „Sachverständigen-Gutachtens“ festgestellt. Von den deutschen Sachverständigen hatte Dr. Albert Vögler sein Amt vorher niedergelegt, da er das zu erwartende Ergebnis der Verhandlungen nicht mitverantworten konnte. Im Haag hat dieser Pariser Zahlungsplan eine weitere Verschlechterung zu Deutschlands Lasten erfahren. Nun soll er als völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den beteiligten Mächten in Kraft gesetzt werden. Was die Diplomaten im Haag nach wenig würdigen Verhandlungen beschlossen haben, ist für ein Deutschland unannehmbar, das an seine Kinder und Kindeskinder denkt und sich nicht um kleiner augenblicklicher Vorteile willen dauernder Fron unterwerfen will. Die Verhandlungen fanden wiederum auf falscher Grundlage statt. Der Pariser Tributplan ist für Deutschland unerträglich, auch wenn mit seiner Annahme die Räumung des Rheinlandes in Aussicht gestellt wird. Statt über die Unerträglichkeit der Tribute wurde im Haag über Bedingungen und Gegenzugeständnisse der Rheinlandräumung verhandelt. Damit ist dem deutschen Volke ein gefälschtes Bild der Dinge vorgespiegelt worden. Die Sachverständigen der deutschen Regierung selbst haben ebenso wie alle berufenen Vertretungen der deutschen Wirtschaft festgestellt, daß die übernommenen Verpflichtungen unerfüllbar sind. Wollte also die deutsche Volksvertretung solche Leistungen wirklich vertraglich übernehmen, so würde sich die deutsche Politik einer Lüge schuldig machen.

Um das drohende Unheil von Deutschland abzuwenden, hat sich am 9. Juli d. J. der Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gebildet und den Willen kund getan, daß der Pariser Tributplan verpflichtende Kraft für Deutschland erhält. Da er wie die Dawes-Verträge und der Versailler sogenannte Friedensvertrag letzten Endes auf der erpreßten Anerkennung der deutschen Schuld am Krieg beruht, hat der Reichsausschuß auch den Kampf hiergegen zu seiner Aufgabe gemacht.

Damit ist gesagt, was wir wollen: den Pariser Tributplan verhindern und die Kriegsschuldlüge beseitigen. Nach der geltenden Reichsverfassung soll durch ein Volksbegehren ein Volksentscheid herbeigeführt werden, der die Annahme der verderblichen Forderungen der Feinde unmöglich macht.

Die Tributleistungen Deutschlands waren bisher auf Grund des sogenannten Dawes-Gutachtens durch das Londoner Abkommen vom 16. August 1924 geregelt. Seitdem hat sich gezeigt, daß Deutschland auch unter Aufbietung des besten Willens und größten Fleißes nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft diesen Verpflichtungen nachzukommen. In dem Dawes-Plan war ausgesprochen und ist mit den Londoner Gesetzen geltendes Recht geworden, daß Deutschland die ihm auferlegten Zahlungen nur aus den Überschüssen seiner Ausfuhr über seine Einfuhr leisten könne, da sonst die Entwicklung „zu künftiger Unbeständigkeit der Währung und zu Katastrophen führen“ würde (Dawes-Plan Teil I, Abschnitt XIII). Nun weist die deutsche Außenhandelsbilanz tatsächlich nicht nur keine Überschüsse auf, sondern sie ist sogar seit 1924 mit 10–12 Milliarden[1109] Reichsmark passiv. Trotzdem hat Deutschland gegen den Sinn des Dawes-Planes bis zum 31. August 1929 rund 8 Milliarden Goldmark gezahlt, indem es die notwendigen Mittel von dem Auslande, vor allem von Amerika, geborgt hat.

Die deutsche Zahlungsbilanz ist seit 1924 mit 16,5 Milliarden Reichsmark passiv. Der Stand der deutschen Auslandsverschuldungen beziffert sich auf 15 Milliarden Reichsmark, die zur Verzinsung und Tilgung jährlich 5 Milliarden Reichsmark in ausländischen Zahlungsmitteln erfordern. Die Zinsen müssen mit neuer Verschuldung gedeckt werden. Unter der Einwirkung dieser jahrelangen Wirtschaft mit fremden Gelde ist die deutsche Volkswirtschaft in einen unhaltbaren Zustand der Verschuldung und Überfremdung geraten.

Immer enger werden die Lebensbedingungen des deutschen Volkes eingeschnürt. Die Landwirtschaft, deren Zusammenbruch kein Volk dulden und ertragen kann, das noch Willen zum Leben hat, liegt darnieder. Dreiviertel aller deutschen landwirtschaftlichen Betriebe arbeiten ohne Rente. Die Schuldenlast der Landwirtschaft beträgt 13 Milliarden Reichsmark, die an Verzinsung und Tilgung jährlich 1,3 Milliarden Reichsmark verschlingt. Der gewerbliche Mittelstand in Stadt und Land ist ins Herz getroffen. Die Zahl der Konkurse und Vergleichsverfahren stieg von 3540 im ersten Halbjahr 1927 auf 7583 im ersten Halbjahr 1929, hat sich also innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt. Das gleiche gilt von der Zahl der Wechselproteste, die von rund 24 000 im ersten Halbjahr 1927 auf über 53 000 im ersten Halbjahr 1929 angewachsen ist. Weite Teile der Industrie ringen um ihre Existenz. Die Überfremdung durch das Einströmen ausländischen Kapitals macht rasche Fortschritte. Die größte deutsche Automobilfabrik (Opel), selbst ganze Industriezweige, wie die Kugellagerindustrie, die Margarineindustrie, die Türschloßindustrie sind vollständig oder doch überwiegend in ausländischem Besitz. An der deutschen Schwerindustrie, dem Braunkohlenbergbau, der Glasindustrie, der Textilindustrie, der Papierindustrie, der Schokoladenindustrie, des Hotelgewerbes usw. sind ausländische Interessen mehr oder minder stark beteiligt. 20% des Berliner Hausbesitzes im Werte von 1,5 Milliarden Goldmark befinden sich schon wieder in der Hand von Ausländern.

Im Monatsdurchschnitt des Jahres 1913 hat die Zahl der Neugründungen von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Auflösungen mit 187 übertroffen, während im Monatsdurchschnitt 1928 407 Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr aufgelöst als neu gegründet wurden. 29% der deutschen Aktiengesellschaften verteilten 1928 keine Dividende; 1927 blieben 27% von ihnen dividendelos. Aber auch die verhältnismäßig hoch erscheinenden Dividenden einzelner Unternehmungen stehen, gemessen an dem Kursstand ihrer Aktien erheblich hinter der Rente festverzinslicher Werte zurück. Die Durchschnittsverzinsung der deutschen Aktiengesellschaften beträgt daher schätzungsweise nur 5%, während für Leihgeld 10% und mehr gezahlt werden müssen. Die Folge ist ein fortwährender Ausverkauf deutscher Aktien zu niedrigsten Preisen an das Ausland.

Deutschland muß unter den großen Wirtschaftsvölkern bei einem Diskontsatz von 7,5% mit dem teuersten Gelde der Welt arbeiten, während Frankreich[1110] mit nur 3,5% über das billigste Geld verfügt und nach den Ausführungen des französischen Ministers Tardieu heute das reichste Land Europas ist.

Der Niedergang der deutschen Wirtschaft drückt in immer verhängnisvollerem Maße auf die breiten Schichten der städtischen Bevölkerung. Die Arbeiterschaft leidet schwer unter dem Elend der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen schwankt seit Januar d. J. zwischen 900 000 und 2,6 Millionen.

Der Geburtenüberschuß ist von fast 512 000 Seelen im Jahre 1924 auf annähernd 405 000 Seelen im Jahre 1927 gesunken. Die Entwicklung geht weiter nach unten.

Die gesamte Reichsschuld ist seit Januar 1929 von 8,3 Milliarden RM auf 9,1 Milliarden RM im Juni angeschwollen, hat also innerhalb eines halben Jahres eine Zunahme von 800 Millionen erfahren. Am 31. Dezember 1924 hat sie sich auf 2,9 Milliarden belaufen. In noch nicht fünf Jahren ist also allein die Reichsschuld um mehr als 6000 Millionen gewachsen.

Hinzukommen die Schulden der Länder und Gemeinden, die sich bereits am 31. März 1928 auf 6,4 Milliarden bezifferten.

Die Reichseinnahmen sinken und bleiben bereits hinter den Voranschlägen zurück. Die Fehlbeträge wachsen. Bereits im Finanzjahr 1928/29 wies der Reichshaushalt ein Defizit von über 1,1 Milliarde Reichsmark auf. Die Lage der Reichskasse ist so schlimm, daß nach der Feststellung des Reichsfinanzministers im Überblick zum Reichshaushalt 1928/29 sogar die Bezahlung der Beamten und Pensionäre und die Überweisungen an die Länder gefährdet erscheinen. Die Gefahr eines Kassenbankrotts konnte nur durch recht bedenkliche Mittel behoben werden.

Die Reichsbahn, die nach wie vor etwa eine Milliarde Reichsmark Kriegstribute zu zahlen hat, ist nicht in der Lage, die für die Sicherheit des Verkehrs und die Erhaltung ihrer Substanz nötigen Ausgaben zu leisten. Ohne ausgeglichene Handelsbilanz und ohne ausgeglichenen Haushalt ist auf die Dauer die Währung nicht zu halten. Gerade der jetzige Herr Reichsbankpräsident Dr. Schacht und der jetzige Herr Reichsfinanzminister Dr. Hilferding waren es, die dieses unabänderliche Wirtschaftsgesetz nachdrücklich betont haben.

Ein Fortgang dieser Entwicklung führt zum Zusammenbruch des deutschen Staates und der deutschen Wirtschaft.

Trotz dieser erschütternden Bilanz des unerträglichen Dawes-Planes geht der Pariser Tributplan weit über die bisherigen Forderungen hinaus. Die gesamten Jahreszahlungen belaufen sich nach dem neuen Plan ohne die vorgesehenen Sonderleistungen und die im Haag eingetretenen Verschlechterungen auf 114 Milliarden Goldmark. Die bereits erfüllten Leistungen Deutschlands in Höhe von rund 56 Milliarden Goldmark einschließlich der 8 Milliarden Goldmark des Dawes-Planes bleiben unberücksichtigt. Es ergibt sich demnach ohne den Verlust unserer Kolonien eine Gesamttributlast von 170 Milliarden Goldmark.

Die Gesamtlast, nicht die für die ersten Jahre ermäßigten Zahlungen, ist entscheidend für die Zukunft des deutschen Volkes. Die „Ermäßigungen“ reichen im übrigen nicht einmal hin, um den Fehlbetrag des Nachtragshaushalts des Reiches von 1929/30 zu decken. Wo bleibt die zugesagte Erleichterung für[1111] die deutsche Wirtschaft? Wo ist die Milliarde, um den Fehlbetrag des Reichshaushaltes von 1928/29 zu decken, von den Fehlbeträgen in Ländern und Gemeinden ganz zu schweigen?

Daß obendrein der Schutz der deutschen Währung preisgegeben und der neue Tributplan endgültig und unabänderlich sein soll, diese entscheidenden Gesichtspunkte werden dem deutschen Volke vorenthalten. Es heißt ausdrücklich und nachdrücklich: „daß, wenn Deutschland jetzt eine Verantwortung von der Art einer feierlichen Schuldverpflichtung auf geschäftlicher und finanzieller Grundlage übernimmt, es gut daran tut, zu prüfen, wo die Grenzen der Belastung liegen, die es endgültig auf sich nehmen kann.“

Neben der materiellen Grundlage spielt auch die völkerrechtliche Lage eine maßgebliche Rolle.

Der Pariser Tributplan beruht ebenso wie das Versailler Diktat auf der Kriegsschuldlüge.

Der Artikel 231 ist die grundlegende Bestimmung des Versailler Vertrages. Er lautet: [„…“]

Auch späterhin haben die maßgebenden Staatsmänner der Alliierten immer wieder betont, daß das Versailler Diktat ein Strafurteil für „das größte Verbrechen gegen die Menschheit und die Freiheit der Völker, das irgendeine Nation, die sich zivilisiert nennt, jemals bewußt begangen hat“, darstelle. [Es folgen weitere Zitate in dieser Art.]

Der Herr Reichsaußenminister Dr. Stresemann stellte demgegenüber die rechtlichen und politischen Tatsachen auf den Kopf, indem er am 24. Juni 1929 im Deutschen Reichstag vor aller Welt erklärte: „Die Auffassung, als wenn die Kriegsschulden, die wir bezahlen müssen, eine Folge dieses einen Paragraphen (Art. 231 des Versailler Vertrages) wären anstatt Folge eines verlorenen großen Weltkrieges, ist eine Torheit, die dem Volk vorgemacht wird.“ Diese Stellungnahme des deutschen Außenministers ist geeignet, die Interessen des deutschen Volkes schwer zu schädigen.

Die deutsche Politik muß das zur Tat werden lassen, was der Reichspräsident von Hindenburg mit seiner Tannenbergbotschaft begonnen hat: „Reinen Herzens sind wir zur Verteidigung des Vaterlandes ausgezogen und mit reinen Händen hat das deutsche Heer das Schwert geführt.“ Aus diesen Worten gilt es, endgültig die Folgerung zu ziehen.

Die im Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren vereinigten Verbände und Parteien legen daher den Gesetzentwurf gegen die Versklavung des deutschen Volkes (Freiheitsgesetz) vor, dessen Annahme durch den Volksentscheid uns, unsere Kinder und Enkel von der Kriegsschuldlüge befreien und vor den Folgen des Pariser Tributplanes bewahren soll.

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