2.49.5 (sch1p): 6. [Telegrammzensur für ausländische Korrespondenten]

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6. [Telegrammzensur für ausländische Korrespondenten]

Reichsminister Giesberts trug das anliegende Schreiben über das Ersuchen des AA um Vorlage der Telegramme auswärtiger Berichterstatter alsbald nach ihrer Weitergabe vor8. Es wurde darauf hingewiesen, daß eine Verletzung des internationalen Telegraphenvertrags darin nicht gefunden werden könne, weil dieser Vertrag infolge des Kriegszustandes noch nicht wieder in Kraft sei.

8

Es handelt sich um das Schreiben des RPM an den RMinPräs. vom 4.4.1919, in dem es u. a. hieß: „Das AA hat mich durch Schreiben vom 28. 3., A. N. 837, ersucht, das hiesige Haupt-Telegraphenamt anzuweisen, die Telegramme der auswärtigen Zeitungsberichterstatter alsbald nach ihrer Weitergabe der Nachrichtenabteilung des AA zur Kenntnis zu bringen. Nachdem die Zensur weggefallen sei, könnten die in Berlin anwesenden Berichterstatter der feindlichen Staaten ihre Drahtberichte in völliger Freiheit ins Ausland senden, ohne daß die Möglichkeit einer Einwirkung im Sinne der unmittelbaren Verhinderung schädlicher Nachrichten bestehe. Der Weitergabe solcher Telegramme könne selbst dann nichts in den Weg gelegt werden, wenn ihr Inhalt dem außenpolitischen Interesse des Reichs zuwiderläuft. Für die auswärtige Politik sei es jedoch von großer Bedeutung, daß das AA wenigstens nach der Absendung der Telegramme von ihrem Inhalt Kenntnis erhalte, damit es u. U. rechtzeitig Vorkehrungen gegen falsche Nachrichten treffen könne.“ Der RPM wies weiterhin darauf hin, daß dieses Ersuchen in Widerspruch zu Art. LXX § 1 der Ausführungs-Übereinkunft zum Internationalen Telegraphenvertrag stehe, nach dem die Urschriften oder Abschriften der Telegramme nur dem Absender oder dem Empfänger mitgeteilt werden dürften. Dem Ersuchen des AA könne also höchstens nachgekommen werden, wenn „1. dringende wichtige Interessen des Reichs eine solche Abweichung angebracht erscheinen lassen, 2. das Kabinett sich dieser Auffassung anschließt, und 3. beim AA ein vertrauenswürdiger Beamter, der zu besonderer Verschwiegenheit anzuhalten ist, mit der Entgegennahme der Telegramme beauftragt wird […].“ (R 43 I /1348 , S. 513 f.).

Es wurde beschlossen, dem Ersuchen des AA nachzukommen, doch soll die Beförderung der Depeschen dadurch in keiner Weise verzögert werden.

Nächste Sitzung Ostermontag vormittags 10½ Uhr.

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