2.95.3 (sch1p): 3. [Verhalten der Beamten im Fall eines feindlichen Einmarschs]

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3. [Verhalten der Beamten im Fall eines feindlichen Einmarschs]

Unterstaatssekretär Albert berichtet, daß das Preußische Staatsministerium die Frage erörtert habe, wie die Beamten sich im Falle eines feindlichen Einmarsches zu verhalten hätten, und bitte, daß diese Frage sofort bei der Reichsregierung unter Zuziehung der preußischen Ressorts kommissarisch erörtert werde3. Unterstaatssekretär Lewald sagt zu, daß das Reichsministerium[387] des Innern die Beratung unverzüglich veranlassen und daran außer Preußen auch die Süddeutschen Regierungen beteiligen werde4.

3

Auf der Sitzung der PrStMin. am 23.5.1919 hatte der PrArbM Oeser erklärt, das Eisenbahnpersonal sei im Zweifel, „wie es sich zu verhalten habe, wenn der Kriegszustand wieder eintritt durch Nichtunterzeichnung der Friedensbedingungen.“ Der Anwesende UStS-Rkei Albert bemerkte dazu, das RMin. habe sich mit dieser Frage noch nicht befaßt; „RReg. wird sich auf den Standpunkt stellen, daß von einem Widerstand nicht die Rede sein kann. Wenn nicht gekämpft wird, dann wäre es falsch, die Eisenbahn einzustellen.“ Der PrIM Heine wies darauf hin, daß im Falle der Wiederaufnahme der Kriegshandlungen im Westen doch wohl gekämpft werden würde: „Will die RReg. eine solche Parole ausgeben? Oder es dem Volk allein überlassen? Oder will sie davor warnen? Es ist wahrscheinlich, daß dieser Krieg zunächst nicht ohne gewisse Erfolge geführt werden wird. Aber nicht auf die Dauer. Die RReg. hat noch keine Beschlüsse gefaßt. Noske denkt über die Möglichkeit eines bewaffneten Widerstandes ebenso skeptisch wie ich. Wir müssen aber etwas tun, weil wir die Leute nicht ungewarnt lassen dürfen. Sozialdemokraten fordern vielfach zum Gegenteil auf. Irgendein klares Wort werden wir sprechen müssen, wenn der Friede nicht zustande kommt.“ (Nachl. Südekum , Nr. 105). Es wurde beschlossen, mit der RReg. ein einheitliches Handeln zu vereinbaren und kommissarische Beratungen zwischen den pr. und den Reichsressorts herbeizuführen. Laut Protokollauszug der Sitzung des PrStMin. vom 23.5.1919 wurde UStS Albert damit beauftragt, „die Entschließung der RReg. darüber, ob sie diesem Beschluß beitritt, herbeizuführen und dem Herrn [Pr]MinPräs. mitzuteilen. Auch wird er mitteilen, ob und evtl. wann die RReg. beabsichtigt, die kommissarischen Verhandlungen ihrerseits anzuberaumen, damit die pr. Kommissare hierzu entsandt werden können.“ (R 43 I /8 , Bl. 10 f.).

4

Am 28.5.1919 sandte der UStS im RIMin. Lewald ein Schreiben an die Ländervertreter, die Reichs- und pr. Minister, das AA und den RMinPräs., in dem er ausführte, es müsse mit dem Fall gerechnet werden, „daß unsere Feinde ihre Drohung ausführen, weitere Gebiete Deutschlands zu besetzen; im Hinblick hierauf ist es erforderlich, unter sämtlichen betroffenen Verwaltungen des Reichs und der Gliedstaaten eine Verständigung über die Grundsätze herbeizuführen, nach denen die in den Gebieten tätigen Reichs- und Staatsbeamten sich unter einer etwaigen feindlichen Okkupation zu verhalten haben werden.“ Daher sei für erste kommissarische Beratungen eine Sitzung im RIMin. am 31.5.1919 angesetzt (R 43 I /8 , Bl. 12). Hinweise über den Verlauf der Sitzung sind in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

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