2.111.2 (str1p): 2. Freigabe der Zechen.

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Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

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2. Freigabe der Zechen.

General Degoutte ist an sich bereit, die Zechen sofort freizugeben, die Truppen zurückzuziehen, die Wiederinbetriebnahme der Zechen und die Wiederherstellung der Anschlußgleise zu gestatten, wenn Garantie dafür gegeben wird, daß die Kohlenbestände nicht angetastet werden oder nach Anweisung[478] abgefahren werden. Zu ihrer Kontrolle bleibt nur eine Zivilperson als Richter auf der Zeche.

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