2.47.4 (str1p): 4. Kreditgewährung an die Zeitungsverleger.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Stresemann I und II. Band 1Gustav Stresemann und Werner Freiherr von Rheinhaben Bild 102-00171Bild 146-1972-062-11Reichsexekution gegen Sachsen. Bild 102-00189Odeonsplatz in München am 9.11.1923 Bild 119-1426

Extras:

 

Text

RTF

4. Kreditgewährung an die Zeitungsverleger.

Das Kabinett nimmt Kenntnis davon, daß zwischen den beteiligten Ressorts eine Einigung stattgefunden hat39. Die Kredite werden nochmals gewährt, doch soll eine Wiederholung nicht stattfinden40.

39

Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 40, P. 3. Am 6.9.23 war der TOP in der KabS. um 18 h abgesetzt worden, da der RK nicht anwesend war.

40

Durch diese Kredithilfe betrachtete der RArbM die Forderung der Zeitungsverleger vom 18.8.23 auf Unterstützung des Reichs bei Lohnauseinandersetzungen mit den Gewerkschaften für erledigt (R 43 I /2466 , Bl. 92). Zur erneuten Kreditforderung s. Dok. Nr. 144, P. 2; vgl. auch Dok. Nr. 71, P. IV , 4; V.

Extras (Fußzeile):